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POLITIK/382: BUND übt scharfe Kritik an der niedersächsischen Novelle zum Wasserrecht (BUND NI)


BUND Landesverband Niedersachsen e.V. - Hannover, 8. Januar 2009

Landesregierung legt Novelle zum Wasserrecht vor

BUND: Rückfall in die Steinzeit des Wasserrechts


Durch die Föderalismusreform hat der Bund künftig die Regelungskompetenz im Wasserrecht. Am 1. März 2010 tritt das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Kraft, dass dann bundesweit gilt, auch in Niedersachsen. Die Länder können spezifische Regelungen ihrer bisherigen Landes-Wassergesetze aber übernehmen, in dem sie ihr Wassergesetz zum 1. März ebenfalls erneuern. Sie können die Regelungen des WHG auch ändern und verbessern, wenn dies notwendig ist, um den Zustand der Gewässer zu verbessern oder das Grundwasser vor Einträgen besser zu schützen. Die niedersächsische Landesregierung hat jetzt einen Entwurf für ein Gesetz zur Neuordnung des Niedersächsischen Wasserrechts vorgelegt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND), Landesverband Niedersachsen, kritisiert diesen Entwurf scharf.

"Die Landesregierung versucht damit, alle schon erreichten Wasserschutzstandards deutlich zurückzufahren", sagt Stefan Ott, stellvertretender Geschäftsführer des BUND Niedersachsen. "Das ist ein Rückfall in die Steinzeit des Wasserrechts, der Landesumweltminister setzt völlig falsche Prioritäten." Nach dem Gesetzesentwurf gelangen künftig wieder mehr Schadstoffe in die Flüsse - obwohl in vielen Teilen Niedersachsens ohnehin schon die nach EU-Recht zulässigen Grenzwerte, z. B. für Nitrat im Grundwasser, überschritten werden. Das neue Wasserhaushaltsgesetz stellt einen fünf Meter breiten Streifen entlang der Gewässer unter Schutz, damit Nitrat und andere giftige Stoffe, die oberflächlich abfließen, nicht ungebremst und ungefiltert ins Wasser gelangen. Nach dem Willen der Landesregierung sollen niedersächsische Landwirte aber künftig weiterhin unmittelbar an einem Gewässer dritter Ordnung ackern und Gülle ausfahren dürfen. Mit dem Gesetzentwurf von CDU und FDP soll die Vorschrift des Bundesgesetzes, 5 Meter Abstand einzuhalten, in Niedersachsen wieder außer Kraft gesetzt werden. Dankbar angenommen wird von den Regierungsfraktionen dagegen die Halbierung der Randstreifen an großen Gewässern (von 10 auf 5 Meter). Das bedeutet: Das Nitrat gelangt vom Ackerrand künftig verstärkt in kleine Gewässer und damit zwangläufig auch weiter, zum Beispiel in die Leine, in die Weser und in die Nordsee.

"Nicht nur das Trinkwasser wird dann stärker belastet, sondern auch die biologische Vielfalt leidet, wenn diese Zonen am Wasser nicht unter Schutz stehen", erklärt Ott. Denn viele Tiere nutzen diese unberührten Flächen am Wasser - unter anderem die vom Aussterben bedrohte Wildkatze, die sich entlang der Gewässer fortbewegt. Der BUND wirft Umweltminister Hans-Heinrich Sander außerdem vor, grundsätzlich falsche Prioritäten zu setzen. "Es geht ihm offensichtlich nicht um den Schutz des 'Wasserreichs Niedersachsen', das in der Fremdenverkehrswerbung gerne angepriesen wird, sondern zu allererst um die Erhaltung des ungestörten Wasserabflusses und die Schiffbarkeit", sagt Ott. Während im neuen Bundesrecht die Pflege und Entwicklung der Gewässer in den Vordergrund rückt, steht in Niedersachsen künftig wieder der Abfluss des Wassers an erster Stelle. Die Berücksichtigung der Belange des Naturhaushaltes rückt im neuen Entwurf ganz nach hinten oder wird komplett gestrichen.

Doch nicht nur die niedersächsische Natur wird unter dem neuen Gesetz leiden, sondern auch diejenigen, die es anwenden müssen: "Das Gesetz ist auch handwerklich schlecht gemacht", stellt Ott fest. "Um gesetzestreu zu handeln, muss man künftig immer das Bundes- und das Landesgesetz nebeneinander legen und vergleichen - ein schneller und effizienter Vollzug in Planungs- und Zulassungsverfahren ist damit nicht möglich." Der BUND Niedersachsen fordert die Landesregierung außerdem auf, die Beiträge der Wasserwirtschaft zur Bewältigung des Klimawandels ausdrücklich in den Gesetzesentwurf mit aufzunehmen.

Die Ausführliche Stellungnahme des BUND Niedersachsen findet sich hier:
http://www.bund-niedersachsen.de


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Quelle:
Presseinformation vom 08.01.2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Niedersachsen
Goebenstr. 3a, 30161 Hannover
Tel.: 0511/965 69-0, Fax: 0511/662 536
E-Mail: presse.nds@bund.net
Internet: www.bund-niedersachsen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Januar 2010