Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → WASSER

MASSNAHMEN/127: Wasserqualität - Neue Richtlinie für besseren Schutz der Badenden (UBA)


Umweltbundesamt - Presse-Information vom 11. Juni 2009

Die Badesaison ist eröffnet

Neue Richtlinie für besseren Schutz der Badenden


In der Badesaison 2008 wurden die Badegewässer in Deutschland zum ersten Mal gemäß der neuen EG-Badegewässerrichtlinie überwacht. Die neue Richtlinie fordert von den Mitgliedstaaten ein Umsteuern vom passiven Überwachen zum aktiven Management der Badestellen für einen besseren Schutz der Badenden. Außerdem legt die neue Richtlinie großen Wert auf eine umfassende Information und Beteiligung der Öffentlichkeit.

Gewässer - sei es an der Küste oder an Seen und Flüssen - sind nicht nur zum Baden da. Sie sind vielfältigen Nutzungen und damit möglichen Verschmutzungen ausgesetzt. Zum Schutz der Badenden vor Infektionskrankheiten müssen nach der neuen Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG) mikrobiologische Parameter als Indikatoren für Krankheitserreger regelmäßig untersucht werden. Die nach der Richtlinie zu überwachenden Badegewässer, müssen bei der EU-Kommission angemeldet sein. Jedes Jahr werden die Ergebnisse zur hygienischen Qualität der Badegewässer in einem Badegewässeratlas herausgegeben. Seit dem 2. Juni 2009 sind die Ergebnisse der Badesaison 2008 veröffentlicht.

Die Wasserqualität hat sich seit Inkrafttreten der ersten EU-Badegewässerrichtlinie 1976 sehr verbessert und ist seit 2001 auf hohem Niveau stabil. Im Durchschnitt halten 94 Prozent der Badestellen an Binnengewässern die mikrobiologischen Parameterwerte ein, 78 Prozent den strengeren Leitwert für sehr gute Wasserqualität. Bei Küstenbadegewässern waren es sogar 98 Prozent beziehungsweise 87 Prozent. Mit den neuen Überwachungsparametern in der Badesaison 2008 ergab sich für die Binnengewässer eher eine Verbesserung der Qualitätseinstufung. Bei den Küstengewässern gab es jedoch deutlich weniger Gewässer mit sehr guter Qualität. Teilweise ist dies bedingt durch eine neue Klassifizierung der Mündungsgebiete der großen Küstenflüsse - zum Beispiel der Elbe - die meist keine sehr gute Wasserqualität haben. Sie werden in Anlehnung an die Wasserrahmenrichtlinie seit der Badesaison 2008 als Küstengewässer statt wie bisher als Binnengewässer gezählt. Eine schlechte Wasserqualität hatten in der Badesaison 2008 nur 24 - also etwa ein Prozent - der 2263 Badegewässer.

Die Bundesländer haben die Chance der neuen Richtlinie zur Beteiligung der Öffentlichkeit genutzt und mehrere Gewässer, in denen viele Menschen baden als neue Badegewässer identifiziert. Im Vergleich zur Badesaison 2007 wurden insgesamt 371 zusätzliche Badegewässer gemeldet. In der Badesaison 2008 gab es damit 2263 Badegewässer, davon 380 an der Küste von Nord- und Ostsee und 1923 an Binnengewässern. Für die Öffentlichkeit stellen die Bundesländer informative Internetseiten über alle Badegewässer zur Verfügung.

Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt, dass nach der neuen Richtlinie mehr das aktive Management der Badegewässer im Vordergrund steht. So müssen die Bundesländer für jedes ihrer Badegewässer bis 2015 ein so genanntes Badegewässerprofil erstellen, das - unter anderen - alle Verschmutzungsquellen, die die Qualität des Wassers beeinflussen könnten sowie mögliche Probleme mit Cyanobakterien (Blaualgen) aufzeigt. Dadurch wird es möglich, gezielte Verbesserungsmaßnahmen zum Schutz der Badenden einzuleiten. Ziel muss es sein, dass alle Badegewässer zumindest gute Qualität und möglichst viele Badegewässer eine sehr gute Qualität erreichen.

Im April 2006 hatte die EU-Kommission gegen Deutschland und elf weitere Mitgliedstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Grund: Die EU-Kommission hatte den Verdacht, im Zeitraum 1992 bis 2004 seien Badegewässer aufgrund schlechter Wasserqualität gezielt abgemeldet worden, um schlechte Ergebnisse im Badegewässeratlas zu vermeiden, obwohl die Badestellen weiterhin aktiv genutzt würden. Dieses Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wurde am 14. Mai 2009 von der Kommission eingestellt, da Deutschland jede Abmeldung eines Badegewässers seit 1992 ausführlich begründete. Damit wurde bestätigt, dass die Abmeldungen der Badegewässer in Deutschland nicht zu beanstanden waren.

Die EG-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG finden Sie unter
http://www.bmu.de/gewaesserschutz/downloads/doc/36874.php.
Weitere Informationen zu Badegewässern erhalten Sie unter http://www.bmu.de/gewaesserschutz/fb/badegewaesser/doc/2435.php
und den Badegewässeratlas unter
http://www.eea.europa.eu/themes/water/status-and-monitoring/state-of-bathing-water-1/bathing-water-data-viewer.

Dessau-Roßlau, 11.06.2009


*


Quelle:
UBA-Presse-Information Nr. 036/2009, 11.06.2009
Herausgeber:
Umweltbundesamt (UBA)
Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau
Postanschrift:
Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/2103-0, Fax: 0340/2103-2285
E-Mail: pressestelle@uba.de
Internet: www.umweltbundesamt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juni 2009