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ATOM/037: Strafrecht gegen Bürgersinn - verhältnismäßig aufbegehrt ... (Robin Wood)


ROBIN WOOD - Pressemitteilung vom 19. März 2015

Betonblock-Protest gegen Lubmin-CASTOR vor Gericht

Verhandlung vor dem Landgericht Stralsund: Dienstag, 31. März 2015, 9:30 Uhr


Ende März werden sich zwei AtomkraftgegnerInnen vor dem Landgericht Stralsund gegen die Kriminalisierung ihres gewaltfreien Protests gegen den CASTOR-Transport ins Atommüll-Lager Lubmin wehren. Die beiden hatten - zusammen mit weiteren ROBIN WOOD-AktivistInnen - am 16. Dezember 2010 an der Bahnstrecke zwischen Greifswald und Lubmin unter dem Motto "Endstation Atom - sofort alle aussteigen!" demonstriert und sich an einen im Gleisbett liegenden Betonblock angekettet. Deswegen hatte das Amtsgericht Greifswald die Zwei im Juni 2012 zu einer Geldstrafe von jeweils 40 Tagessätzen wegen Nötigung verurteilt. Dagegen wehren sie sich nun in einem Berufungsprozess vor dem Landgericht Stralsund.

Der Atommüllzug wurde damals durch die Ankettaktion für mehrere Stunden aufgehalten. Die UmweltschützerInnen, die bei Eis und Schnee im Gleisbett ausgeharrt hatten, wollten damit politisch Druck machen für einen sofortigen Atomausstieg. Auch an etlichen weiteren Orten entlang der Transportstrecke von Frankreich nach Mecklenburg-Vorpommern kam es zu vielfältigen Protesten.

Zur Unterstützung der beiden Anti-Atom-AktivistInnen gibt es jetzt eine Solidaritäts-Erklärung, die Organisationen und Einzelpersonen unterstützen können. Darin heißt es: "Wir fordern, dass der wichtigen Auseinandersetzung um unsere Energieversorgung breiter Raum gegeben wird, anstatt sie mit der Strafrechtskeule zu bedrohen. Sämtliche Repressionen gegen die beiden sind zu unterlassen. Die beiden UmweltschützerInnen verdienen für ihre gewaltfreie Aktion und ihre große Zivilcourage, mit der sie für eine Abkehr von der Atomtechnik streiten, unseren Respekt und unsere Unterstützung!"

Das Atommüll-Desaster hat sich in den vergangenen Jahren weiter verschärft. Auch nach der Reaktor-Katastrophe von Fukushima sind hierzulande noch neun Atomkraftwerke sowie weitere Atomanlagen im Betrieb. Ein Endlager für den hochradioaktiven Müll gibt es nicht. Das Konzept der sogenannten Zwischenlagerung gilt als komplett gescheitert, seitdem das Bundesverwaltungsgericht kürzlich die Genehmigung für das Zwischenlager in Brunsbüttel kassiert hat.

Auch das "Zentrale Zwischenlager" in Lubmin ist nicht ausreichend gegen Flugzeugabstürze und Terroranschläge gesichert. Trotzdem haben die bundeseigenen Energiewerke Nord (EWN) als Betreiber im November 2014 vor Gericht durchgesetzt, dass dort auch schwach- und mittelradioaktive "Fremdabfälle" dauerhaft deponiert werden dürfen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wollte das Lager hingegen für Abfälle aus den beiden ehemaligen DDR-Kraftwerken Lubmin und Rheinsberg nutzen und weiteren Atommüll nur für wenige Jahre befristet einlagern. Damit wächst die Gefahr, dass Lubmin de facto zu einem Endlager wird.

Obendrein wurde auch für die 26 CASTOR-Behälter, die aus Frankreich und Großbritannien zurückgenommen werden müssen, bislang kein Lagerort gefunden. Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass zumindest ein Teil davon in Lubmin landet.


Mehr Informationen und Bildmaterial zur Aktion am 16.12.2010, der aktuelle Solidaritätsaufruf sowie eine Chronologie der Ereignisse im Blog der AktivistInnen:
http://blockmin.blogsport.eu/

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Quelle:
Pressemitteilung, 19.03.2015
Herausgeber:
Robin Wood, Pressestelle
Nernstweg 32, 22765 Hamburg
Tel.: 040/380 892-0, Fax: 040/380 892-14
E-Mail: presse@robinwood.de
Internet: http://www.robinwood.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2015

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