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STELLUNGNAHME/286: Fortschritt für Naturschutz in Schleswig-Holstein (BUND SH)


BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, 27. April 2016

Fortschritt für Naturschutz in Schleswig-Holstein


Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Schleswig-Holstein begrüßt den heutigen Beschluss des Landtages, das Landesnaturschutzgesetz und weitere Naturschutz-Vorschriften zu novellieren. Zwar seien einzelne, wichtige Änderungsvorschläge nicht übernommen worden, unterm Strich sei das neue Gesetz aber ein Gewinn für den Natur- und Umweltschutz in Schleswig-Holstein.

"Der Natur im Land geht es nicht gut. Alle Untersuchungen zeichnen weiterhin ein deprimierendes Bild vom Zustand der Artenvielfalt in Schleswig-Holstein, insbesondere auf den landwirtschaftlichen Flächen. Ein verbesserter ordnungsrechtlicher Schutz ist deshalb schon lange notwendig gewesen. Diese Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes wird zwar keine Wunder bewirken, ein starkes Ordnungsrecht ist jedoch ein wichtiger Pfeiler beim Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen", stellt Claudia Bielfeldt, BUND-Landesvorsitzende, fest. "Bedauerlich ist allerdings, dass weder im Wald- noch im Jagdrecht substantielle Verbesserungen erzielt werden konnten. Hier wäre mehr möglich."

Der BUND begrüße insbesondere, dass zukünftig keine gentechnisch veränderten Organismen im Umkreis von 3000 Metern um Naturschutzgebiete ausgebracht werden dürften. Auch sei es ein kleiner Fortschritt, dass der Jagd- und Artenschutzbericht offenbar in einen umfassenderen Bericht zur biologischen Vielfalt überführt werden soll. Dass das Vorkaufsrecht nun wieder als Instrument für die Naturschutzbehörden zur Verfügung stehe und die Kreisnaturschutzbeauftragten verpflichtend werden, sei ebenso ein Erfolg.

Auch die Wiedereinführung einer klar definierten, sogenannten 'Positiv-Liste' für naturschutzfachliche Eingriffe, wird nach Bewertung des BUND zu einer Entlastung der Naturschutzbehörden führen und notwendige Klarheit für Investoren schaffen.

"Die generelle Stoßrichtung des Gesetzesentwurfes zeigt in die richtige Richtung: Freiwilligkeit und Ordnungsrecht sind als zwei Seiten einer Medaille zu sehen", lobt Ole Eggers, BUND-Landesgeschäftsführer. "Ob die neue Fassung des Landesnaturschutzgesetzes zum Erfolg wird, hängt jedoch von der finanziellen und personellen Ausstattung der Naturschutzbehörden und dem Kooperationswillen der Flächennutzer ab. Für beides muss dringend mehr Geld bereitgestellt werden. Den Schutz von Mutter Natur gibt es nicht zum Nulltarif. Große Herausforderungen liegen noch vor uns - insbesondere im Bereich Landwirtschaft. Diese muss endlich ökologischer und klimafreundlicher werden", schließt Eggers ab.

Stellungnahme des BUND zur ersten Fassung der Novelle online unter
www.bund-sh.de/stellungnahmen/

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Quelle:
Presseinformation Nr. 20, 27.04.2016
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lorentzendamm Nr. 16, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
E-mail: bund-sh@bund-sh.de
Internet: www.bund-sh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2016

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