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STELLUNGNAHME/257: Windenergie - Land opfert wichtigen Rastplatz des Mornellregenpfeifers (NABU RP)


NABU Landesverband Rheinland-Pfalz - 19. Juni 2015

Windenergie - Land opfert wichtigen Rastplatz des Mornellregenpfeifers

NABU Rheinland-Pfalz reicht Widerspruch gegen Genehmigung der Windkraftanlagen bei Weselberg ein


Bereits seit über einem Jahr kritisiert der NABU Rheinland-Pfalz nun schon die Planung der Firma juwi, Windenergieanlagen auf dem Lindener Seiters bei Weselberg zu errichten. Denn auf den Flächen befindet sich ein seit Jahren genutzter traditioneller Rastplatz des Mornellregenpfeifers. Aber trotz des im Verfahren ersichtlich gewordenen weitergehenden Klärungsbedarfs bzgl. der Umweltauswirkungen - insbesondere für Vögel - sind die 9 WEA ohne Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt worden. Allein deshalb ist die Genehmigung nach Auffassung des NABU rechtswidrig.

Zudem zeigen Untersuchungen, die der NABU in Auftrag gegeben und den Behörden zur Verfügung gestellt hat, dass der Rastplatz eindeutig von landesweiter Bedeutung ist. Tatsächlich ist er von der Nutzung her sogar vergleichbar mit dem Vogelschutzgebiet "Ober-Hilbersheimer Plateau", welches extra für den Mornellregenpfeifer ausgewiesen wurde. Somit wäre, den Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten und den Vorgaben des Landes folgend, eine Errichtung des Windparks aus Gründen des Artenschutzes eigentlich nicht möglich. Trotzdem wurden die Anlagen nun genehmigt. Nicht, weil die Fachbehörden des Landes die Auffassung des NABU nicht teilten, sondern weil eine Weisung aus dem Umweltministerium vorliegt, nach der die Genehmigung der Anlagen nicht aus artenschutzrechtlichen Gründen versagt werden solle. Heikel, zumal sich sowohl die Untere Naturschutzbehörde, als auch das Landesamt für Umwelt aus artenschutzrechtlichen Gründen gegen den Standort ausgesprochen haben.

"Dieses Vorgehen ist skandalös", ärgert sich Siegfried Schuch, Vorsitzender des NABU Rheinland-Pfalz. "Seit Jahren kritisieren wir, dass der ungeregelte Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz den Artenschutz gefährdet. Von Seiten der Landesregierung wird aber stets darauf verwiesen, dass durch den "Naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergie" alle Aspekte des Artenschutzes berücksichtigt würden. Bei den Genehmigungen werden diese angeblich behördenverbindlichen Vorgaben dann aber so lange gebeugt, dass sie letztlich nichts mehr wert sind", stellt Schuch fest. Denn auch andere Verfahren zeigen, dass die Abstandkriterien der Vogelschutzwarten in der rheinland-pfälzischen Praxis allzu oft ignoriert werden.

"Ich habe noch keine Genehmigung gesehen, aus der so deutlich hervorgeht, dass die genehmigende Behörde gegen ihre eigenen Überzeugungen handeln muss", so Dirk Teßmer, Rechtsanwalt des NABU Rheinland-Pfalz.

Wie viele Standorte im Land, wurde nun auch der Standort auf dem Lindener Seiters ohne Durchführung einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und damit auch ohne Beteiligung der Öffentlichkeit genehmigt.

"Wir kennen die Bedeutung des Gebietes bereits seit Jahren", sagt Dr. Gerhard Herz, Vorsitzender des NABU Zweibrücken, "die Errichtung der Anlagen in diesem Bereich, ist für den extrem windkraftsensiblen Mornellregenpfeifer eine Katastrophe."

"Die Argumentation des Ministeriums, solche Rastplätze seien für den stets nur sehr kurz rastenden Mornellregenpfeifer nicht essentiell, ist fachlich mehr als fragwürdig", stellt Diplom-Biologin Cosima Lindemann, Naturschutzreferentin des NABU RLP, fest. "Denn damit wird nicht nur die Bedeutung des Rastplatzes bei Weselberg in Frage gestellt, sondern letztlich die Unterschutzstellung aller Rastplätze des Mornellregenpfeifers", betont Lindemann. Dies steht aber nicht nur in krassem Wider-spruch zum Bundesnaturschutzgesetz, sondern führt letztlich auch das europäische RAMSAR-Abkommen zum Schutz der ziehenden Vogelarten und die Vogelschutzrichtlinie ad absurdum.

Da trotz aller Bedenken, die im Vorfeld geäußert wurden, nun eine Genehmigung erteilt worden ist, sieht sich der NABU dazu gezwungen, dieses fragwürdige Verfahren rechtlich überprüfen zu lassen und hat nun als ersten Schritt einen Widerspruch hierzu eingereicht.

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Quelle:
NABU Rheinland-Pfalz 23/15, 19.06.2015
Frauenlobstraße 15-19, 55118 Mainz
Telefon: 06131/14039-26, Telefax: 06131/14039-28
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Internet: www.NABU-RLP.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2015

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