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STELLUNGNAHME/239: Tropfen auf dem heißen Stein bei Schutz von Schweinswalen und Meeresenten (BUND SH)


BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, 24. April 2015

Stellnetzfischerei und Schweinswalschutz: Freiwillige Vereinbarung nur Tropfen auf dem heißen Stein


Der BUND-Landesverband Schleswig-Holstein mahnt nach einer ersten Zwischenbilanz von Minister Habeck zur freiwilligen Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten, dass diese nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einem umfassenderen Schutz des stark bedrohten kleinen Tümmlers und der Tauchenten sein kann. Gleichzeitig bewertet der BUND es positiv, dass die Beteiligten die Verbesserungswürdigkeit erkannt haben und weiter an einem Ausbau der Vereinbarung arbeiten wollen. Im Dezember 2013 unterschrieben Umweltminister Habeck und der Landesfischereiverband S-H, der Fischereischutzverband S-H sowie das Ostsee Info-Center Eckernförde eine gemeinsame freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten.

"Leider hinkt die Vereinbarung in mehreren Punkten weit hinter den Schutzbedürfnissen der Tiere her", bemängelt Dr. Claudia Bielfeldt, Landesvorsitzende des BUND Schleswig-Holstein. "Beispielsweise sind die winterlichen Schutzgebiete für tauchende Meeresenten, für die Warnungen ausgesprochen werden können, viel zu klein und zeitlich zu begrenzt. Die Vögel halten sich nicht an die Grenzen solcher Schutzgebiete, sondern suchen sich generell gerne Flachgründe zur Nahrungssuche." Zudem sind große Gebiete wie die Lübecker Bucht sowie die Küste vor dem östlichen Fehmarn ganz von der Vereinbarung ausgenommen, obwohl auch hier Schweinswale und tauchende Meeresenten wie zum Beispiel die Eiderente vorkommen.

Vereinbart war auch eine Reduzierung der Stellnetzlängen im Juli und August, um mehr Schweinswale vor dem qualvollen Ertrinken zu schützen. Doch ob dieser Teil der Vereinbarung eine effektive Verbesserung darstellt, ist nicht nachvollziehbar. "Da kleinere Kutter mit einer Länge unter acht Metern kein tägliches Logbuch führen müssen, sind meist keine Vergleichswerte zu den ausgebrachten Stellnetzlängen vor Abschluss der Vereinbarung vorhanden", erklärt Diplom-Biologin Stefanie Sudhaus, Meeresschutzreferentin beim BUND Schleswig-Holstein. Sie plädiert für eine Umsetzung von Schutzmaßnahmen in rechtlich verbindlichem Rahmen wie der Küstenfischereiverordnung des Landes.

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Quelle:
Presseinformation, 24.04.2015
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lorentzendamm Nr. 16, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
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Internet: www.bund-sh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2015

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