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STELLUNGNAHME/193: Keine Jagd in Naturschutzgebieten - BUND bei Landtagsanhörung zum Jagdgesetz (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 21. Januar 2015

"Keine Jagd in Naturschutzgebieten"

BUND bei Landtagsanhörung zum Jagdgesetz



21.01.2015 - Anlässlich der morgigen Landtagsanhörung zum Landesjagdgesetz fordert der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) von den Abgeordneten, in den Gesetzesentwurf mehr Naturschutz einzubringen.

"Wir brauchen ein ökologisches Jagdgesetz, das diesen Namen verdient", so der Landesvorsitzende Holger Sticht. "Der aktuelle Gesetzesentwurf ist ein Spagat zwischen den unterschiedlichen Interessen, bei dem ausgerechnet die Ökologie am Meisten Federn gelassen hat", sagte Sticht.

Dies werde am Beispiel der Naturschutzgebiete deutlich. Gemäß dem aktuellen Gesetzesentwurf solle Art und Umfang der Jagd am Schutzziel der Gebiete ausgerichtet werden. Dies stelle jedoch keine Veränderung des Ist-Zustands her. Deswegen fordert der BUND, Jagd mit anderen Veranstaltungen in Naturschutzgebieten gleichzustellen. "Jagd bedeutet immer ein Eingriff in Natur und Landschaft, der in Naturschutzgebieten grundsätzlich untersagt sein muss und nur als Ausnahme zu genehmigen ist", sagte Sticht.

Der BUND ist neben anderen Verbänden zu der Anhörung geladen.

Hinweis:
Die BUND-Stellungnahme zur morgigen Landtagsanhörung
finden Sie unter www.bund-nrw.de/jagd

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Quelle:
Presseinformation, 21.01.2015
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Januar 2015


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