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STELLUNGNAHME/081: Kohlekraftwerk Lünen - Vorhaben zum Scheitern verurteilt (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 24. Oktober 2012

Kohlekraftwerk Lünen: Auch neue Genehmigungsanträge rechtswidrig

BUND: "Vorhaben ist zum Scheitern verurteilt"



Düsseldorf, 24.10.2012 / Das umstrittene 750 Megawatt-Steinkohlekraftwerksprojekt im Lüner Stummhafen wird auch weiterhin nicht rechtskonform genehmigt werden können. Dieses Fazit zieht der nordrhein-westfälischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) als Ergebnis seiner insgesamt mehrere hundert Seiten starken Einwendungen gegenüber den neuen immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsanträgen der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH und Co. KG (TKL) und des Stadtbetriebes Abwasserbeseitigung Lünen AöR (SAL). Auch der neue Anlauf, doch noch eine Genehmigung für das an diesem Standort hochproblematische Kraftwerk zu erhalten, ist damit nach Ansicht des Umweltverbandes zum Scheitern verurteilt.

Rückblende: Am 1. Dezember 2011 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster der BUND-Klage stattgegeben und die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wegen des fehlenden Nachweises der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens aufgehoben. Dieses Urteil wurde vor einem Monat vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt. Auch im parallel verlaufenden Klageverfahren gegen die wasserrechtliche Genehmigung des Kraftwerks setzte sich der BUND durch: Hier hatte es keines Urteils bedurft, um die Bezirksregierung zur Einsicht zu bringen, dass ihr 2008 erteilter Bescheid auf Erlaubnis der Einleitung der Kraftwerksabwässer in die Lippe rechtswidrig ist, sondern die Bezirksregierung hat den Bescheid am 20. September 2012 von sich aus aufgehoben. Damit hat sich der BUND in den bisherigen Verfahren auf ganzer Linie durchgesetzt.

Mit den Neuanträgen versucht Trianel, doch noch nachträglich die zum Betrieb des Milliardenbaus notwendigen Genehmigungen zu erhalten. Auf insgesamt 624 Seiten hat der BUND nun dargelegt, dass die gravierenden rechtlichen Mängel nicht beseitigt werden konnten. Zwar konnten bereits deutliche und für die betroffenen Menschen und Umweltgüter wertvolle Verbesserungen durchgesetzt werden, jedoch bleiben die Auswirkungen gleichwohl sehr erheblich und können nach Ansicht des BUND nicht genehmigt werden. Dies liegt vor allem am geplanten Kraftwerksstandort im Umfeld mehrerer besonders sensibler europäischer Schutzgebiete, welche bereits ohne das neue Kraftwerk einer unzulässig hohen Belastung ausgesetzt sind. Verwunderlich ist nach BUND-Auffassung, dass die Neuanträge bei allem Umfang der Unterlagen und Bedeutung für Trianel "erkennbar mit heißer Nadel gestrickt worden sind". Der BUND wirft Trianel "Schönrechnerei" vor. Auch das mittlerweile fünfte Gutachten zu den Schadstoffeinträgen in die europarechtlich geschützten Cappenberger Wälder sei untauglich, die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzzielen des FFH-Gebietes zu belegen.

Im Gegenteil: Die Trianel-Angaben untermauerten sogar die BUND-Argumentation, z.B. in Bezug auf die genehmigungsrelevante Frage der Bodeneigenschaften und Durchwurzelungstiefe in dem Schutzgebiet. Interessant sei dabei der Umstand, dass Trianel sich nur von einem Teil seines bisherigen Gutachterstabes getrennt hat, ein zentrales Gutachten aber weiterhin von dem Büro kommt, dessen mangelnde Substanz in der Gerichtsverhandlung vor dem OVG aufgedeckt worden war. Auch im Hinblick auf die hohe Quecksilbervorbelastung der Fische in der ebenfalls europarechtlich geschützten Lippe bestätigen die neuen Untersuchungen die Kritik des BUND.

Unterm Strich verstoßen nach BUND-Meinung auch die Neuanträge damit nach wie vor gegen zahlreiche gesetzliche Vorgaben. Die Einleitung der schadstoff- und wärmebelasteten Kraftwerks- und Kühlturmabwässer seien unvereinbar mit dem Verschlechterungsverbot und dem Verbesserungsgebot der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Zudem würden streng geschützte Arten wie z.B. der Eisvogel mit Quecksilber vergiftet. Auch die neue Prognose der Luftschadstoffimmissionen sei mangelhaft und der Nachweis der FFH-Verträglichkeit hätte nicht erbracht werden können. Der Trianel-Versuch, vorsorglich eine Ausnahme von den Gesetzen zum Schutz der FFH-Gebiete zu beantragen, sei ebenfalls unzulässig. An Trianel appellierte der BUND daher, endlich einzusehen, dass der stark vorbelastete Raum kein neues Kohlekraftwerk vertrage. Obendrein drohe das Vorhaben energiewirtschaftlich und finanziell zu einem Fiasko zu werden.

Ab dem 10. Dezember werden die Einwendungen gegen das Vorhaben in Lünen öffentlich erörtert.

Alle Infos zum Kohlekraftwerk Lünen unter www.bund-nrw.de/luenen

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Quelle:
Presseinformation, 24.10.2012
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Oktober 2012