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STELLUNGNAHME/057: Einvernehmenserteilung Niedersachsens zur Elbvertiefung (NMELV)


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - 3. April 2012

"Tragfähige Lösung für Landwirte und Obstbauern"

Elbvertiefung: Vereinbarung zu Ausgleichsvorsorgemaßnehmen und Schutzauflagen unterzeichnet



Hannover. Die landeskulturellen Interessen Niedersachsens in vollem Umfang zu wahren - das war das Ziel der Verhandlungen des Landwirtschaftsministeriums im Vorfeld der heutigen Einvernehmenserteilung Niedersachsens zur Elbvertiefung. Mit dem Ergebnis der Gespräche zeigte sich Landwirtschaftsminister Gert Lindemann anlässlich der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen den Obstbauern, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord zufrieden: "Die heutige Vereinbarung bietet den Obstbauern und Landwirten Schutz vor Verschlechterungen des Beregnungs- und Tränkewassers. Für die Region Kehdingen und für das Alte Land wurden Wege gefunden, negative Beeinträchtigungen der Betriebe durch eine Elbvertiefung jetzt und für die Zukunft auszuschließen, bzw. auszugleichen. Daher sind wir nach einer eingehenden Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine Gründe gibt, das Einvernehmen zu verweigern." In diesem Zusammenhang wies Lindemann auf den rechtsförmlichen Charakter der Einvernehmenserklärung hin, der zur Folge hat, dass das Landwirtschaftsministerium ausschließlich die landeskulturellen Interessen wahrzunehmen hatte.

In intensiven Gesprächen hatte das Landwirtschaftsministerium zusammen mit den Betroffenen, dem Bund als Vorhabensträger und dem Senat der Stadt Hamburg nach Lösungsmöglichkeiten für die Region Kehdingen und das Alte Land gesucht und die Interessen der Betroffenen nachhaltig vertreten. "Ohne eine zufriedenstellende Lösung hätten wir aus landeskultureller Sicht dem Einvernehmen für die Elbvertiefung nicht zustimmen können. Die möglichen negativen Auswirkungen hätten die Obstbauern und Landwirte in der Region empfindlich getroffen. Daher bin ich froh, dass wir heute die langen Verhandlungen mit dem Bund und der Stadt Hamburg auf der einen Seite und den Obstbauern und Landwirten auf der anderen Seite erfolgreich zu Ende bringen konnten und eine tragfähige Lösung gefunden haben", so Lindemann. Der heute unterzeichnete Vertrag legt die Ausgleichsvorsorgemaßnahmen und Schutzauflagen verbindlich fest und wird durch Aufnahme in die Planfeststellung zusätzlich abgesichert.

Der Hintergrund: Die geplante Elbvertiefung auf 14,5 m führt zu einer Verschiebung der Brackwasserzone stromaufwärts. Damit einher geht eine Erhöhung der Salzgehalte im entnommenen Wasser für die Obstbauberegnung und das Tränkewasser. Obstbauern und Landwirte befürchten, dass sie infolge einer Elbvertiefung Nachteile für die traditionelle Entnahme des Wassers aus der Elbe für ihre Produktion hinnehmen müssen. Gerd Beckmann, Obstbauer und Vorstand des Wasserbereitstellungsverbandes Niederelbe: "Eine Erhöhung des Salzgehaltes für unser aus der Elbe entnommenes Beregnungs- und Tränkewasser hat für uns deutliche Nachteile, die mit der verhandelten Vereinbarung kompensiert werden. Neben einer Gefährdung der Tiergesundheit bei einer Wasserentnahme für die Viehtränke müssen wir mit Einschränkungen unserer Beregnungsmöglichkeiten für den Obstbau rechnen. Je nach Standort wird durch die Erhöhung der Salzgehalte in Abhängigkeit der Tide das Zeitfenster für die Entnahme geringer. Unter Umständen steht z. B. für die Frostschutzberegnung nicht mehr genügend salzarmes Wasser zur Verfügung, oder es muss mit salzhaltigerem Wasser beregnet werden. Durch Qualitäts- oder Ertragsbeeinträchtigungen könnten die wirtschaftlichen Folgen für das Alte Land in die Millionen gehen." Zwischen den Verhandlungsparteien wurde ein Paket mit Sofortmaßnahmen und Schutzauflagen erarbeitet, das für die Sofortmaßnahmen eine Größenordnung von zirka 20 Millionen Euro besitzt. Hierdurch werden zum Beispiel für die Beregnung Wasserspeicherbecken gebaut, die die Obstbauern durch flexiblere Entnahmemöglichkeit unabhängiger vom Elbewasser machen. Schutzauflagen sichern darüber hinaus heute nicht vorhersehbare Schäden.

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Quelle:
Pressemitteilung, 03.04.2012
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2012