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STANDPUNKT/1120: Nach OVG-Urteil - Alle Luftreinhaltepläne müssen nachgebessert werden (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 1. August 2019


Nach OVG-Urteil: BUND: Alle NRW-Luftreinhaltepläne müssen nachgebessert werden

Düsseldorf, 31.07.2019 | In dem Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land NRW auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Aachen hat das Oberverwaltungsgericht in Münster ein Urteil gefällt, dass auch für viele weitere NRW-Kommunen den Handlungsrahmen vorgibt. Insgesamt sind noch für 13 weitere Städte entsprechende Klagen anhängig (Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Oberhausen, Paderborn und Wuppertal). Dazu erklärt Dirk Jansen, Geschäftsleiter des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

"Jest muss Schluss sein mit dem Herumlavieren von Land und Kommunen. Wir Bürger haben ein Recht auf saubere Luft und die menschliche Gesundheit muss endlich Vorrang vor den Interessen der Automobil-Lobby bekommen. Das Gericht hat vorgegeben, jetzt schnell Maßnahmen zur Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte einzuleiten. Ziel muss es sein, die dreckigen Diesel-Pkw aus den Innenstädten zu verbannen und den ÖPNV zu stärken. Da viele Kommunen effektive Maßnahmen bislang scheuten, werden Fahrverbote unumgänglich, um kurzfristig zu einer Einhaltung der Grenzwerte zu gelangen. Dazu sind Maßnahmen wie die City-Maut und die Umwidmung von Pkw-Verkehrsflächen zugunsten umweltfreundlicher Verkehrsträger notwendig. Umweltspuren und geschützte Fahrradspuren, der Wegfall von Parkplatzflächen und eine restriktive Parkraumbewirtschaftung sind geeignete Instrumente. Der Umstieg auf Bus und Bahn wird allerdings nur als eine attraktive Alternative angenommen, wenn das Angebot stimmt. Dazu müssen die Kapazitäten ausgebaut und die Taktdichte erhöht werden. Auch Modelle wie das 365 Euro-Ticket oder der kostenfreie ÖPNV wie in Monheim tragen zu Umsteigen bei. Der BUND erwartet, dass die entsprechenden Luftreinhaltepläne jetzt zügig nachgearbeitet werden."

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Quelle:
Presseinformation, 01.08.2019
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/302005-0, Fax: 0211/302005-26
E-Mail: bund.nrw(at)bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. August 2019

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