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STANDPUNKT/403: Notfalls eigenes Fracking-Verbots-Gesetz in NRW (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 15. Mai 2013

BUND: "Notfalls eigenes Fracking-Verbots-Gesetz in NRW"

Landtag debattiert Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten / Kein "Fracking light"



15.05.2013 - Vor dem Hintergrund der anhaltenden Debatte über die umstrittene Fracking-technologie zur Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Landesregierung aufgefordert, notfalls ein eigenes Fracking-Verbotsgesetz auf den Weg zu bringen.

"Die Folgen dieser Technologie sind nicht kontrollierbar, nicht rückholbar und nicht reparierbar", sagte Paul Kröfges, NRW-Landesvorsitzender des BUND. "Nur ein Fracking-Verbot - notfalls auch auf Landesebene - kann einen umfassenden Schutz von Mensch und Umwelt garantieren."

Um der Forderung nach einem Fracking-Verbot Nachdruck zu verleihen, hatte der BUND unlängst bereits einen Gesetzesvorschlag zur Änderung des Bundesberggesetzes erarbeitet. Bereits jetzt untersagt dieses Gesetz Fördermethoden für Bodenschätze, wenn ihr "überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen". Der BUND forderte, dass das Fracking wegen seiner umweltgefährdenden Risiken in diesem Gesetz explizit als verbotene Fördermethode genannt werden müsse. Sollte sich dafür auf Bundesebene keine politische Mehrheit finden lassen, hat nach BUND-Auffassung das Land die gesetzgeberische Kompetenz, ein eigenes Fracking-Verbot auf den Weg zu bringen.

Der BUND begrüßte, dass sich die Landtagsfraktion der Piraten in ihrem in das Parlament eingebrachten Antrag die zentralen BUND-Forderungen zu Eigen gemacht hat. Jetzt müssten alle Parteien Farbe bekennen, ob sie die Forderungen nach einem umfassenden Schutz vor der Risikotechnologie unterstützten oder ob sie "Fracking light" befürworteten.

Die bisherigen Verlautbarungen der Landesregierung hält der BUND für widersprüchlich. "Fracking kann man aber nicht regeln, sondern man muss es verbieten", so der BUND-Vorsitzende Kröfges. Weder der Ausschluss besonders giftiger Chemikalien, noch das Verbot von Fracking-Bohrungen in Wasserschutzgebieten oder die Einführung einer obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung würden dem Problem gerecht.

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Quelle:
Presseinformation, 15.05.2013
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2013