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WALD/610: "Schwarzbuch Wald" - BUND fordert Novellierung von Bundes- und Landeswaldgesetz (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V. - 21. Juli 2009

BUND fordert Novellierung von Bundes- und Landeswaldgesetz

"Schwarzbuch Wald" zeigt Missstände in Forstwirtschaft und Waldnaturschutz


Stuttgart/Radolfzell: Erhebliche Fehlentwicklungen in der deutschen Waldwirtschaft hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in seinem "Schwarzbuch Wald" nachgewiesen. In 15 Fallstudien aus elf Bundesländern werden Verstöße gegen geltende europäische, nationale und regionale Naturschutzgesetze und -richtlinien dokumentiert. "Auch für Baden-Württemberg gibt es alarmierende Nachrichten", sagte BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß und forderte die Novellierung des Bundeswaldgesetzes und des Landeswaldgesetzes. Das Schwarzbuch belegt, dass die Tage von alten Buchen, knorrigen Eichen und mächtigen Tannen gezählt sind, wertvolle Altbaumbestände auch in Bannwäldern nicht geschont werden und riesige Forstmaschinen Schneisen der Verwüstung hinterlassen. Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz werden oft unter dem Vorwand der Verkehrssicherungspflicht gerechtfertigt.

Kai-Steffen Frank, Biologe beim BUND Landesverband Baden-Württemberg, nennt als Beispiele den Holzeinschlag im Stadtwald Meersburg, bei dem auch wertvolle Habitatbäume gefällt und die Naturverjüngung vernichtet wurde sowie Kahlhiebe in Großprivatwäldern Oberschwabens bei Bad Waldsee, wo anschließend Nadelbäume angepflanzt wurden. "Die aufgedeckten Fälle sind symptomatisch für die Missachtung von Wald- und Naturschutz. Die heutige Waldwirtschaft genügt weder den gesetzlichen Anforderungen noch dem Natur- und Artenschutz. Dabei ist der Stopp des Artensterbens eine der dringlichsten Aufgaben unserer Zeit. Die Waldgesetze des Bundes und des Landes sollen Naturschutz fördern und nicht gefährden. Sie müssen darum dringend angepasst werden", sagte Frank.

Der BUND hat konkrete Forderungen und Vorschläge: Die Rahmenbedingungen der Forstwirtschaft müssen verbessert, die Forstreformen kritisch überprüft werden. Zum Schutz der Artenvielfalt müssen mittelfristig fünf Prozent der Waldfläche als Naturwaldreservate oder Kernzonen von Großschutzgebieten vollständig aus der Nutzung genommen werden. Diese Flächen sollten langfristig um sogenannte Trittsteine auf weiteren fünf Prozent der Waldfläche ergänzt werden. Frank dazu: "Derzeit sind gerade mal 0,5 Prozent der Wälder in Baden-Württemberg forstlich ungenutzt! Damit bleibt das Land weit von seinen eigenen Zielen von 1,5 Prozent Bannwald entfernt. Die Novellierung des Bundeswaldgesetzes war eigentlich Bestandteil des Koalitionsvertrags. Hier besteht dringend Nachholbedarf!"

In neuen Waldgesetzen müssten die Standards der sogenannten "guten fachlichen Praxis" verbindlich definiert werden. Dazu gehörten das Verbot von Kahlschlägen, das Gebot der Nachhaltigkeit in der Holzbewirtschaftung sowie das naturschutzfachlich kompetente Management von FFH- und Vogelschutz-Gebieten. BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß sieht sowohl Bundes- als auch Landesregierung beim Waldschutz doppelt in der Pflicht: "Nur wenn wir vorbildlich mit unseren Wäldern umgehen, ist deutsche Politik auch im internationalen Kontext glaubwürdig. Ansonsten werden die berechtigten deutschen Forderungen zum Schutz der Regenwälder und des Klimas von den betroffenen Ländern nicht ernst genommen." Unter www.bund-bawue.de/schwarzbuch-wald finden Sie das BUND-Schwarzbuch Wald zum Herunterladen und die zehn Forderungen des BUND für eine künftige Waldwirtschaft.


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Quelle:
Presseinformation, 21. Juli 2009
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
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Tel.: 07 11/62 03 06-0, Fax: 07 11/62 03 06-77
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juli 2009