Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → LEBENSRÄUME

SCHUTZGEBIET/755: BUND und NABU zu rheinland-pfälzischen Nationalpark-Plänen (NABU RP)


NABU Landesverband Rheinland-Pfalz - 18. Dezember 2012

BUND und NABU fordern rheinland-pfälzischen Nationalpark nach internationalen Kriterien



Die beiden rheinland-pfälzischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) begrüßen die Absicht der Landesregierung, einen Nationalpark in RLP auszuweisen. "Nachdem bis auf Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg alle Flächenländer bereits einen Nationalpark besitzen ist dieser Schritt längst überfällig", unterstreicht Dr. Holger Schindler, Vorsitzender des BUND Rheinland-Pfalz diese Ansicht. Nach Auffassung der Verbände gibt es einige geeignete Suchräume in Rheinland-Pfalz. Wichtig ist den Verbänden, dass ein Nationalpark in erster Linie eine Naturschutzfunktion erfüllen muss. Dazu habe er internationale Kriterien, wie eine Mindestgröße, einen hohen Kernzonenanteil, eine funktionsfähige Nationalparkverwaltung mit qualifiziertem Personal und eine an Naturschutzzielen orientierte Entwicklungsphase zu erfüllen. "Wir brauchen keinen Nationalpark um seiner selbst willen oder als Prestigeprojekt, sondern um die naturschutzfachliche Lücke auch in unserem Bundesland schließen zu können. Dazu muss er bestimmte Kriterien erfüllen, die wir von der Landesregierung einfordern", ergänzt Siegfried Schuch, Vorsitzender des NABU Rheinland-Pfalz.

Sowohl der Hochwald als auch der Soonwald sind neben dem Pfälzerwald nach Auffassung der Verbände geeignete Zielräume. Nationalparke sollen einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik schützen und stellen deshalb eine wichtige Bereicherung zur ansonsten vom Menschen weitgehend gestalteten Landschaft dar. Damit ein Nationalpark die an ihn gestellten Anforderungen als bedeutendes Instrument des Naturschutzes erfüllen kann, muss er die international anerkannten Qualitätskriterien erfüllen, die die Naturschutzverbände von der Landesregierung jetzt einfordern:

Der Nationalpark muss eine Mindestgröße von 10.000 ha haben. Diese internationale Mindestanforderung muss auch in Rheinland-Pfalz erfüllt werden, damit die störenden Effekte von außen nicht im gesamten Gebiet wirksam werden. 10.000 ha entsprechen einem Quadrat mit einer Kantenlänge von 10 Kilometern und damit etwa der Flächengröße der Stadt Mainz. Wenn nicht genügend Staatswaldflächen zur Verfügung stehen, muss diese Mindestgröße durch Tausch oder Ankauf geschaffen werden. Die Verbände sprechen sich ausdrücklich gegen eine Kombinationslösung von zwei getrennten kleineren Flächen aus.

Für den vom Menschen unbeeinflussten Ablauf der Naturvorgänge sind mindesten 7.500 ha vorzusehen (Kernzone). Hier soll Natur sich selbst überlassen werden (Prozessschutz). Durch ein intelligentes Wegenetz ist sicherzustellen, dass Naturerlebnis, Erholung und Tourismus diesen Schutzzweck nicht beeinträchtigt.

Die verbleibenden 2.500 ha Fläche sind als Pflegezone so auszuwählen, dass sie mögliche wirtschaftliche Schäden, die aus dem Nationalpark auf angrenzende Wälder und landwirtschaftliche Flächen ausgehen könnten (z. B. Schädlingsbefall), abpuffern.

Eine Nationalparkverwaltung mit ausreichendem Personal ist für die Funktionsfähigkeit des zukünftigen Nationalparks unerlässlich. Da in der Prozessschutzzone eine forstliche Nutzung nicht mehr möglich ist, bietet sich an, die gegenwärtige Forststruktur zur Nationalparkverwaltung zu entwickeln. Forstleute sind dazu zu Nationalpark-Rangern weiterzubilden und durch qualifizierte Naturschutzexperten, für die feste Stellen neu geschaffen werden müssen, zu ergänzen. Entsprechend den internationalen Kriterien ist die Nationalpark-Verwaltung der obersten Naturschutzbehörde zu unterstellen. Die Mittelausstattung muss der herausragenden Bedeutung und den hohen Anforderungen entsprechen.

Im Übrigen sollen die nationalen Qualitätskriterien für Nationalparke, die Europarc Deutschland zusammengestellt hat, uneingeschränkt erfüllt sein.

Zur Entwicklung des Nationalparks darf eine Übergangsphase von max. 20 Jahren nicht überschritten werden. Der Waldumbau muss rein nach naturschutzfachlichen Kriterien umgesetzt werden und hat unter Beachtung der Auflagen des Landeswaldgesetzes zu erfolgen. Nach max. 12 Jahren soll der Waldumbau auf mindestens 50% der Prozessschutzzone abgeschlossen sein und die Fläche sich selbst überlassen bleiben.

Die Verbände fordern von der Landesregierung die Umsetzung dieser Anforderungen ein. "Wenn das Land einen qualitativ hochwertigen Nationalpark wirklich will, dann muss es auf den eigenen Flächen diese Qualitätsanforderungen auch erfüllen. Wir bieten dabei unsere konstruktive Begleitung an", so die Verbände abschließend.

*

Quelle:
NABU Rheinland-Pfalz, 18.12.2012
Frauenlobstraße 15-19, 55118 Mainz
Telefon: 06133/507 988, Fax: 06133/507 989
E-Mail: Kontakt@NABU-RLP.de
Internet: www.NABU-RLP.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2012