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RECHT/032: Gericht untersagt Muschelzucht im Naturschutzgebiet Beltringharder Koog (BUND SH)


BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, 2. Dezember 2009
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem NABU Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Gericht untersagt Muschelzucht im Naturschutzgebiet Beltringharder Koog


Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat heute der Klage von BUND, NABU und Verein Uthlande gegen die geplante Zucht von Saatmuscheln im Beltringharder Koog statt gegeben. Der Kreis Nordfriesland hatte der Erzeugergemeinschaft der schleswig-holsteinischen Muschelzüchter genehmigt, im bestehenden Naturschutzgebiet Zuchtanlagen zu errichten. Dieses Vorhaben sollte mitten im ökologisch hochwertigen Naturschutzgebiet realisiert werden, das zugleich seit 1987 als Ausgleichsfläche für die Eingriffe bei der Eindeichung der Nordstrander Bucht dient. Die Verbände begrüßten das Urteil und sehen sich in ihrem Engagement bestärkt, neue Nutzungen in für den Naturschutz hoch bedeutsamen Flächen nicht zuzulassen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt derzeit noch nicht vor.

Weitere Informationen unter http://verbandsbeteiligung.nabu-sh.de


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Quelle:
Presseinformation, 02.12.2009
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lerchenstr. 22, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
E-mail: bund-sh@bund-sh.de
Internet: www.bund-sh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2009