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POLITIK/325: Kritik an Rückzug der NRW-Landesregierung aus dem Naturschutz in der Senne (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 13. November 2009 / Naturschutz
Gemeinsame Pressemitteilung von BUND / LNU / NABU / Förderverein Nationalpark Senne-Eggegebirge

Land zieht sich aus dem Naturschutz in der Senne zurück

Bock wird zum Gärtner gemacht / Umsetzung von EU-Naturschutzrichtlinien gefährdet


Düsseldorf - Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU verpflichtet auch die militärischen Verbündeten der NATO, entsprechende Naturschutzvorgaben auf den von ihnen genutzten Übungsplätzen zu beachten. Da, wo sich heute Schwarzkehlchen, Raubwürger, Zauneidechse und andere bedrohte Arten tummeln, soll dies nach dem Willen der EU auch in Zukunft möglich sein. Über die Umsetzung dieses europaweiten Rechtes auf dem von den Briten genutzten Truppenübungsplatz Senne gibt es nun Streit zwischen drei anerkannten nordrhein-westfälischen Naturschutzverbänden und dem Umweltministerium in Düsseldorf. In ihrer Stellungnahme zur ersten gebietsspezifischen Vereinbarung kritisieren BUND, LNU und NABU insbesondere die bereits im Mai dieses Jahres erfolgte 'heimliche' Übertragung der hoheitlichen Aufgaben des Naturschutzes an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als verfassungswidrig. Damit hätte das Land zudem den Bock zum Gärtner gemacht und würde die Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien nicht nur in der Senne gefährden.

Denn die bereits im Mai zwischen dem Umweltministerium und der BImA geschlossene Rahmenvereinbarung setzt für alle von den Britischen Streitkräften in NRW genutzten Übungsplätze Bedingungen fest, die die europäischen Naturschutzverordnungen schlicht missachten. Neben der Senne sind davon weitere 9 FFH-Gebiete und 4 Vogelschutzgebiete in NRW betroffen, unter anderem die Emsaue bei Münster, die Borkenberge im Kreis Coesfeld und die Schwalm-Nette-Niederung in den Kreisen Heinsberg und Viersen. Obendrein sei die Rahmenvereinbarung, in dem das Land Teile seiner ihm verfassungsgemäß zugeordneten Aufgaben und Rechte an den Grundstückseigentümer, die BImA, abgibt, ohne Beteiligung des Parlamentes und ohne Anhörung der Naturschutzverbände zustande gekommen. Darin verpflichte sich das Land NRW auch noch, Kosten für naturschutzfachlich gebotene Maßnahmen oder durch Unterlassungen entstandene Mindereinnahmen dem Bund zu ersetzen.

"Dieses selbstherrliche Übergehen des Parlamentes dürfen sich die Oppositionsparteien nicht einfach so gefallen lassen", hofft Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Und Paul Kröfges, Chef des BUND-Landesverbandes ergänzt: "Wenn wir in dieser Art und Weise allen Grundbesitzern die Möglichkeit geben, selbst zu kontrollieren, ob auf ihrem Grund und Boden die Umweltgesetze eingehalten werden, können wir gleich sämtliche Naturschutzbehörden und Umweltgesetze abschaffen." Mark vom Hofe, Vorsitzender der LNU befürchtet: "Durch die beiden Vereinbarungen wird künftig ein Vorrang der militärischen Nutzung in den FFH- und Vogelschutzgebieten der Senne zementiert, der zusehends in stärkere Konflikte mit den Zielen des Naturschutzes gerät, wie das laufende Verfahren zur Errichtung der Kampfdörfer belegt." Und noch einen Haken hätten die Vereinbarungen: Sie seien für Dritte, unter anderem also das Militär, das nicht Vertragspartner sei, nicht bindend.

Befremden löse zudem die Aussage in der Präambel der Rahmenvereinbarung aus, nach der auf dem Truppenübungsplatz Senne eine Nationalparkausweisung bei laufender militärischer Nutzung nicht mehr verfolgt werde. "Warum verbaut das Ministerium hier der Region ohne Not für unbestimmte Zeit eine Chance zur Regionalentwicklung. Schließlich hatte sich unter Umweltministerin Bärbel Höhn das britische Militär schon dahingehend geäußert, dass eine Doppelnutzung wie in seiner Heimat praktiziert, auch hier in der Senne möglich ist", fragt Ute Röder, Vorsitzende des Fördervereins Nationalpark Senne-Eggegebirge. In einer repräsentativen Umfrage vor einem Jahr hatte sich eine überwältigende Mehrheit der Bewohner aller Anliegerkreise für einen Nationalpark ausgesprochen.

Angesichts der herausragenden nationalen und europaweiten Bedeutung der Senne für den Naturschutz sei das Land nach Auffassung der Naturschutzverbände in besonderem Maße dazu verpflichtet, sich für den Schutz der Senne einzusetzen. Stattdessen ziehe es sich mit beiden Vereinbarungen aus der Verantwortung. BUND, LNU und NABU fordern das Land NRW daher auf, die Vereinbarungen wieder rückgängig zu machen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 54/09, 13. November 2009
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
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Internet: www.NABU-NRW.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. November 2009