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MELDUNG/432: BUND Thüringen fordert Verzicht auf Schwammspinnerbekämpfung in Schutzgebieten (BUND TH)


BUND Landesverband Thüringen e.V. - Pressemitteilung, 14. April 2020

BUND Thüringen fordert Verzicht auf Schwammspinnerbekämpfung in Schutzgebieten

Genehmigungen für den Einsatz von Insektizid rechtswidrig


Erfurt. Der BUND Thüringen fordert ThüringenForst zum Verzicht auf die geplanten Gifteinsätze gegen Schwammspinner in Schutzgebieten auf. Nach Angaben des Verbandes sind die Genehmigungen dazu ohne die erforderliche Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände erfolgt. Die vom Bundesamt für Naturschutz und vom Umweltbundesamt gemeinsam herausgegebenen Hinweise zur Genehmigung eines solchen Gifteinsatzes sind nach Einschätzung des BUND Thüringen nicht berücksichtigt worden.

"Die geplanten Gifteinsätze gegen Schwammspinner in Schutzgebieten sind völlig überzogen und außerdem rechtswidrig", erklärt Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen. "Für die Genehmigung der Gifteinsätze hätten die Unteren Naturschutzbehörden die anerkannten Naturschutzverbände beteiligen müssen. Das ist nicht erfolgt. Außerdem setzt ThüringenForst ganze Lebensgemeinschaften aufs Spiel bei dem Versuch, Eichen vor Kahlfraß zu bewahren. Wenn der Gifteinsatz nicht abgeblasen wird, sehen wir uns gezwungen, rechtliche Schritte zu prüfen."

Nach Angaben von Vogel soll das Insektizid "Mimic" zur Bekämpfung von Schwammspinnern auch in Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten zum Einsatz kommen. In einem gemeinsamen Informationspapier des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und des Umweltbundesamtes (UBA) würden die notwendigen naturschutzrechtlichen Anforderungen ausführlich erläutert. Die Unteren Naturschutzbehörden hätten diese bei der Genehmigung der Einsätze nicht beachtet.

Vogel: "Weder für die in Naturschutzgebieten notwendigen Befreiungen von Verboten noch für die FFH-Verträglichkeitsprüfungen sind die erforderlichen Beteiligungen der anerkannten Naturschutzverbände erfolgt. Deshalb sind die Genehmigungen aus unserer Sicht rechtswidrig."

Bedenklich ist aus Sicht des Verbandes auch das Insektizid, das ThüringenForst zur Bekämpfung des Schwammspinners einsetzen will: "Im gemeinsamen Informationspapier von BfN und UBA wird eindringlich vor den Risiken von 'Mimic' gewarnt. Das Insektizid behält seine toxische Wirkung noch Wochen und Monate nach der Anwendung und wird dadurch zur Bedrohung für Schmetterlinge, die erst viel später als die Schwammspinner auftreten."

Außerdem könne der Gifteinsatz auch insektenfressende Wirbeltiere schädigen. Betroffen seien neben Vögeln vor allem Fledermäuse. Diese seien wegen des hohen Energiebedarfs auf ein entsprechendes Nahrungsangebot angewiesen. Durch den Gifteinsatz werde deren Nahrungsgrundlage zerstört.

Vogel: "Gerade in Schutzgebieten haben Pestizide nichts zu suchen. Das gilt auch für Wälder. Hierfür bedarf es dringend einer landesweiten Regelung."

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Quelle:
Presseinformation, 14.04.2020
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Thüringen / Landesgeschäftsstelle
Trommsdorffstr. 5, 99084 Erfurt
Tel.: 0361/555 03 10, Fax: 0361/555 03 19
Internet: www.bund-thueringen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. April 2020

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