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JAGD/055: Landesjagdgesetz ein tragfähiger Kompromiss (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 18. November 2014

NABU: Landesjagdgesetz ein tragfähiger Kompromiss

Nur geringfügige Änderungen nach Kabinettsbeschluss / Tumbrinck fordert Landesjagdverband auf, Totalblockade zu beenden



Düsseldorf - Das Kabinett hat heute das ökologische Jagdgesetz für Nordrhein-Westfalen mit nur wenigen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf beschlossen. Der NABU begrüßte den Kabinettsentschluss und hält die heute bekannt gewordenen Änderungen für einen tragfähigen Kompromiss. "Natürlich hätten wir uns weitere Verbesserungen gewünscht", erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. So habe der NABU beispielsweise gefordert, das nun weiterhin zulässige Schießen in Vogelschwärme zu untersagen und die Liste der jagdbaren Arten bis auf zwölf Arten noch stärker zu kürzen. "Der NABU erkennt aber das Bemühen der Landesregierung an, hier einen Ausgleich der Interessen herbeizuführen", so Tumbrinck weiter.

Die Streichung der Möglichkeit für Vereine und andere juristische Personen auf ihren Eigentumsflächen die Jagd untersagen zu können, sehe der NABU gelassen. Tumbrinck: "So wie es in NRW im Gesetzentwurf formuliert war, wäre es praktisch unwirksam gewesen." Der NABU NRW schaue daher gespannt nach Baden-Württemberg, wie sich dort die weitergehende Regelung in der Praxis auswirken werde, um sie dann auch in NRW zu einem späteren Zeitpunkt einzuführen.

An den Landesjagdverband richtete der NABU die Aufforderung seine Totalblockade aufzugeben. "Wir werden sicherlich im Landtag in den kommenden Monaten noch ausgiebig fachlich diskutieren. Wenn der NABU und der Jagdverband dabei in Einzelfragen zu einer einvernehmlichen Auffassung kommen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich in diesen Punkten auch das Gesetz noch ändern wird", so Tumbrinck.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 53/2014, 18.11.2014
NABU Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 7-9, 40219 Düsseldorf
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2014