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JAGD/047: BUND beantragt jagdliche Befriedung seiner Grundstücke (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 16. Dezember 2013

BUND will Jagdzwang beenden

Umweltverband beantragt jagdliche Befriedung seiner Grundstücke



Düsseldorf, 16.12.2013 / Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat für die in seinem Eigentum befindlichen Grundstücke eine jagdliche Befriedung bei den jeweils zuständigen unteren Jagdbehörden beantragt. Die Naturschützer wollen sich damit von dem bisher nach Bundesjagdgesetz geltenden Jagdzwang befreien und die Jagd auf ihren rund 30 über das ganze Bundesland verteilten Flächen beenden.

"Jagd ist ein zweifelhaftes Freizeitvergnügen, dessen Ausübung wir aus Gewissensgründen auf unseren Flächen nicht verantworten können", sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. Jagd stünde dem Tier- und Naturschutz und damit den Idealen der Vertreter seines Verbandes entgegen.

Hintergrund ist das derzeit geltende Bundesjagdgesetz, das Vereine dazu zwingt, Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden. Damit wurde nach Ansicht des BUND das für das deutsche Recht verbindliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Juni 2012 nur unzureichend umgesetzt. Der EGMR hatte festgestellt, dass ein Eigentümer nicht zur Jagd gezwungen werden darf, wenn er die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Anders als das Bundesjagdgesetz schloss das Urteil Vereine nicht aus.

"Auch aus naturschutzfachlicher Sicht ist es höchst problematisch, dass überall, selbst im Nationalpark und in fast allen Naturschutzgebieten, gejagt wird", so Sticht. Durch Jagd komme es zur Beeinträchtigung von gefährdeten Lebensräumen sowie zur Störung und Tötung geschützter Arten. Auch sei die jagdliche Hege, insbesondere die damit verbundenen Fütterungen, mitursächlich für zahlreiche Konflikte in Land- und Forstwirtschaft.

In Nordrhein-Westfalen wird das Landesjagdgesetz im kommenden Jahr novelliert. Im Rahmen des durch die Landesregierung im Koalitionsvertrag angekündigten "Paradigmenwechsels" erwartet der BUND, dass dem EGMR-Urteil entsprochen wird.

"Wir gehen davon aus, dass der aus den 1930er Jahren stammende Jagdzwang endlich abgeschafft werden wird und damit die durch die Verfassung gesicherten Eigentumsrechte vollumfänglich berücksichtigt werden", sagte Sticht.

Mehr Infos: www.bund-nrw.de/jagd

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Quelle:
Presseinformation, 16.12.2013
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2013