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GEBIRGE/073: Neue Lifte und Pisten im Allgäu drohen zum Präzedenzfall zu werden (BN)


Bund Naturschutz in Bayern e.V. - München, 9. März 2015

Neue Lifte und Pisten im Allgäu drohen zum Präzedenzfall für die bayrische Landesplanung zu werden

Sollte die Planung am Riedberger Horn (Balderschwang-Grasgehren) umgesetzt werden, so wäre nach 40 Jahren unveränderter Gültigkeit der Alpenplan mit einem Präzedenzfall ausgehebelt.


Im Oberallgäu am Riedberger Horn (Balderschwang-Grasgehren) laufen seit Herbst 2014 Planungen und Anhörungsverfahren für neue Liftanlagen und Skipisten. Um den Neubau realisieren zu können, droht ein Abweichen vom Alpenplan in der Schutzzone C mit einem "Zielabweichungsverfahren". Bislang ist die Schutzzone C eine Tabuzone für Lifte und Pisten. Sie ist dem naturnahen Tourismus vorbehalten. Sollte die Planung umgesetzt werden, so wäre nach 40 Jahren unveränderter Gültigkeit der Alpenplan mit einem Präzedenzfall ausgehebelt. Zudem ist der wertvollste Birkhuhn-Bestand im Allgäu gefährdet und es sind Murenabgänge auf die Riedbergpassstraße zu befürchten.

Die renommierte Fachzeitschrift GAIA nennt den Alpenplan, "die beste Idee, die Bayern jemals hatte". Der Alpenplan ist ein zentrales Element des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP). Er teilt die Bayerischen Alpen flächendeckend in drei Zonen ein, um die verschiedenen Raumnutzungsansprüche auszugleichen. Der Alpenplan hat Bayern, verglichen mit anderen Alpenländern, vor überbordenden Skigebietserschließungen bewahrt und damit auch geholfen, die Strukturvielfalt im bayerischen Alpentourismus zu erhalten. Christoph Himmighoffen (Zweiter Vorsitzender Verein zum Schutz der Bergwelt): "Der Alpenplan hat als raumplanerisches Zonierungsinstrument erfolgreich dem Erschließungsdruck des Massenskitourismus standgehalten. Gleichzeitig hat er eine bedeutende Verbesserung des Schutzes sensibler hochalpiner Bereiche bewirkt, was gerade in Zeiten des Klimawandels von unschätzbarer Bedeutung ist".

Mit einem "Zielabweichungsverfahren" soll nun die Schutzzone C aufgeweicht werden, um den Bau der sogenannten Verbindungsbahn von Balderschwang bis knapp unter den Gipfel des Riedberger Horns zu ermöglichen. Zuständig ist das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. "Es liegt in der Hand von Minister Söder, ob es am Riedberger Horn zu einem verhängnisvollen Präzedenzfall kommen wird, durch den das in der Vergangenheit hervorragende Instrument des Alpenplans erstmalig ausgehebelt wird. Seit über 40 Jahren hat der Alpenplan Bestand und hat als das wirkungsvollste Schutzinstrument des Naturschutzes im Alpenbereich die Zerstörung letzter intakter Lebensräume verhindert. Sollte nun der Bau einer Bergbahn in der Schutzzone C genehmigt werden, käme das einem Dammbruch mit unabsehbaren Folgen für den gesamten bayerischen Alpenraum zu Lasten des Alpenschutzes und des Gemeinwohls und zur Freude einiger, weniger Profiteure gleich.", so Hubert Weiger (Vorsitzender BUND Naturschutz, BN).

Die geplante Liftanlage befindet sich im größten zusammenhängenden Lebensraum für Birkhühner im Landkreis Oberallgäu. Das Gebiet um das Riedberger Horn besitzt eine besonders gute Eignung als elementarer Ganzjahreslebensraum. Dr. Norbert Schäffer (Vorsitzender Landesbund für Vogelschutz, LBV): "Im Bereich des Riedberger Horns haben die Birkhühner noch ausreichend Nachkommen, so dass wir von einem Quellgebiet sprechen. Andere, nicht so reproduktive Teile des Oberallgäus werden von hier mit Jungtieren versorgt". Birkhühner werden in Bayern als "vom Aussterben bedroht" eingestuft. Der Bestand des Birkhuhns hat sich in den Bayerischen Alpen von 1972 bis 1990 halbiert. "Es kann nicht sein, dass Bayern auf der einen Seite Gelder in Artenschutzprogramme investiert, als Vorzeigeland für den Erhalt der Biodiversität gilt und auf der anderen Seite mit einem Federstrich ein Gebiet aus der Schutzzone des Alpenplanes streicht, das für den Fortbestand von Birkhühner im gesamten Oberallgäu von eminenter Bedeutung ist", so Dr. Norbert Schäffer .

Der Gesetzgeber kennt das sensible Gleichgewicht am Riedberger Horn und hat daher bereits vor über 40 Jahren mit der Zuordnung zur Schutzzone C des Alpenplans das Riedberger Horn zur Tabuzone für weitere Erschließungen erklärt. Das Riedberger Horn soll der "stillen Erholung" zur Verfügung stehen. Es ist ein herrliches Ziel für Skitourengeher und Schneeschuhwanderer im Winter sowie ein beliebtes Wandergebiet im Sommer. Der Deutsche Alpenverein will dieses Kleinod erhalten und arbeitet seit über 20 Jahren gemeinsam mit Behörden, Verbänden und dem Tourismus im Projekt "Skibergsteigen umweltfreundlich" mit großem Erfolg an der Lenkung von Skibergsteigern und Schneeschuhgehern. "Dank dieser wohldurchdachten und mit allen Beteiligten abgestimmten Lenkung ist es gelungen, bei den Outdoor- Sportlern die notwendige Akzeptanz für den Schutz von Wildtieren zu erreichen. Es ist ein Erfolg der Zusammenarbeit, dass am Riedberger Horn Birkhühner auch heute noch ihren wertvollsten Lebensraum im gesamten Oberallgäu finden", so Ludwig Wucherpfennig (Vizepräsident Deutscher Alpenverein, DAV).

Die Planungen stehen auch im Widerspruch zu Art. 14 des Bodenschutzprotokolls der Alpenkonvention. Die Alpenkonvention ist ein internationales Vertragswerk zum Schutz der Alpen, das auch in Deutschland rechtsverbindlich anzuwenden ist. Die Bundesrepublik Deutschland hat seit Anfang dieses Jahres den Vorsitz bei der Alpenkonvention. Da der geplante Pistenbereich zu erheblichen Teilen im Bereich einer großen, in den 1960er Jahren aktiven Rutschung liegt, muss diese Fläche als "labiles Gebiet" im Sinne der Alpenkonvention bezeichnet werden. "Der Art. 14 schließt "Bau und Planierung von Skipisten in labilen Gebieten" aus", so Erwin Rothgang (Präsident CIPRA Deutschland). Beim Bau der Piste müssten rund sechs Hektar Flächen Bergwald gerodet werden. Fachleute schließen dann Murenabgänge bis zur Riedbergpasstraße nicht aus. Das Gebiet ist laut Gefahrenhinweiskarte des Landesamtes für Umweltschutz (LfU) stark erosionsgefährdet.

Erwin Rothgang (Präsident CIPRA Deutschland) fasst abschließend zusammen: "Der Alpenplan genießt im gesamten Alpenraum höchstes Ansehen, da es über vier Jahrzehnte gelungen ist, in Bayern eine Raumplanung mit Augenmaß zu machen. Viele Alpenstaaten beneiden uns um den Alpenplan. Es wäre mehr als peinlich, wenn ausgerechnet in der Zeit des Vorsitzes Deutschlands bei der Alpenkonvention der Alpenplan zu Fall gebracht würde. Der internationale Schaden wäre immens. Zudem sprechen der Schutz von Birkhühnern wie auch der Schutz vor Lawinen- und Murenabgängen auf die Riedbergpassstraße eindeutig gegen den Bau von neuen Pisten und Liftanlagen".



Downloads:

FA_08_15_CIPRA_Alpenplan.pdf
http://www.bund-naturschutz.de/fileadmin/download/pressedokumente/2015/PM_FA_08_15_CIPRA_Alpenplan.pdf

Stellungnahme Skigebiet Zusammenschluss Riedberger Horn.pdf
http://www.bund-naturschutz.de/fileadmin/download/alpen/BN_Stellungnahme_Skigebiet_Zusammenschluss_Riedberger_Horn.pdf

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Quelle:
Presseinformation, 09.03.2015
Herausgeber:
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Landesgeschäftsstelle
Dr.-Johann-Maier-Str. 4, 93049 Regensburg
Tel. 0 941/ 2 97 20-0, Fax 0 941/ 2 97 20-30
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Internet: www.bund-naturschutz.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2015

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