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VERBAND/323: Klimaschutz und Bioökonomie gestärkt durch Votum des EU-Parlaments (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 18. September 2017

Klimaschutz und Bioökonomie gestärkt

Bauernverband begrüßt Votum des EU-Parlaments


In der jüngsten Plenarabstimmung über die Regeln zur Erfassung der Kohlendioxid-Bilanz der Land- und Forstwirtschaft (LULUCF) sprach sich das EU-Parlament dafür aus, dass die Waldnutzung intensiviert werden darf, wenn Wälder zugleich eine Treibhausgassenke sind. "Dies ist ein wegweisendes Signal für grünes Wachstum im ländlichen Raum und einen wirtschaftlich nachhaltigen Klimaschutz durch die Land- und Forstwirtschaft", kommentierte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, die Entscheidung.

Das EU-Parlament will - im Gegensatz zum Vorschlag der EU-Kommission - die zukünftige Waldbewirtschaftung nicht an der vergangenen Bewirtschaftungsintensität ausrichten. Gleichzeitig haben sich die Abgeordneten nach Aussage des DBV dafür ausgesprochen, den in der Klimabilanzierung potenziell anrechenbaren Anteil der Treibhausgassenke aus der Waldbewirtschaftung durch Holzprodukte zu erhöhen. Dies stelle ein wichtiges Zeichen für die Bioökonomie und die Substitution fossiler Materialien dar, verdeutlichte Krüsken. "Der Nutzwald ist der "Klimawald", denn ein solcher Wald kann durch hohe Zuwachsraten und die Holznutzung der Atmosphäre mehr Kohlendioxid entziehen als ein ungenutzter Wald", unterstrich der DBV-Generalsekretär. Kritisch sei indes, wie es beim DBV heißt, die weiterhin im Verordnungsvorschlag enthaltene Möglichkeit der Neuberechnung der sogenannten Forstreferenzwerte für die künftige Klimabilanzierung des Waldes durch die EU-Kommission.

Das Parlament erkennt nach Angaben des DBV in seinem Votum die wichtige Rolle des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft als Treibhausgassenke ebenso an wie die begrenzte Fähigkeit der Landwirtschaft zur Reduzierung natürlicher Treibhausgase. Ein wichtiges Zeichen sei, wie Krüsken erläuterte, die Klarstellung der Parlamentarier, dass Landwirte und Waldbesitzer trotz Einbeziehung des Bereiches Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft in die EU-Klimapolitik ab 2020 weiterhin keine Treibhausgasbilanzierung vornehmen müssen. Dies solle auch weiterhin für den gesamten Sektor auf nationaler Ebene erfolgen.

Gleichzeitig bekräftigten die Abgeordneten die Festlegung des Pariser Klimaabkommens, nach dem der Klimaschutz die Ernährungssicherheit nicht gefährden dürfe und die Bemühungen zur Anpassung an den Klimawandel verstärkt werden müssen. Die diesjährigen frostbedingten Ernteausfälle im Obstbau sowie die Ernteprobleme beim Getreide aufgrund andauernder Regenfälle verdeutlichen nach Ansicht des DBV-Generalsekretärs die Notwendigkeit, sich an den Klimawandel anzupassen sowie Absicherungs- und Risikoinstrumente zu etablieren.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. September 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2017

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