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VERBAND/139: Länder müssen Einstufung von Gülle als Dünger einheitlich absichern (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 28. Oktober 2011

Länder müssen Einstufung von Gülle als Dünger einheitlich absichern

DBV zur Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Bundestag


Der Gesetzgeber hat die Chance vertan, im Kreislaufwirtschaftsgesetz eine einheitliche und praxisgerechte Regelung für Gülle zu schaffen, die in Biogasanlagen vergoren wird. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich der Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Deutschen Bundestag am heutigen Tage. Nun seien die Länder gefordert gemeinsam mit der Bundesregierung über den Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sicherzustellen, dass Gülle zur Vergärung in der Regel nicht als Abfall eingestuft wird.

Der DBV forderte Bund und Länder auf, im Vollzug zu verhindern, dass landwirtschaftlichen Betrieben mit Biogasanlagen ohne sachlichen Grund abfall- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sowie zusätzliche Überwachungs- und Berichtspflichten auferlegt werden. Da Gülle, die in einer Biogasanlage vergoren werden soll, generell nicht die Abfalleigenschaft der Entledigung erfülle und als Nebenprodukt der Tierhaltung im Einklang mit dem Düngerecht als Wirtschaftsdünger verwendet werden könne, handele es sich hierbei in der Regel nicht um einen Abfall im Sinne der europäischen Abfallrahmenrichtlinie, betonte der DBV.

Bis zuletzt hatten sich die Agrarpolitiker der Regierungsfraktionen in diesem Sinne für eine einheitliche und praxisgerechte Regelung eingesetzt. Bundesregierung und Bundesländer müssen jetzt bei der Anwendung des Gesetzes gewährleisten, dass die Vergärung von landwirtschaftlichen Rohstoffen als wichtige Säule beim Umbau der Energieversorgung gesichert wird.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. Oktober 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2011