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RECHT/094: Zum BVerfG-Urteil über Melde- und Dokumentationspflichten für Dünger (NMELV)


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 27. Juli 2019

Statement des ML zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
(Meldepflichten für Dünger)


Zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Bezug auf die Melde- und Dokumentationspflichten für Dünger sagt eine Sprecherin des ML:

"Wir begrüßen das Urteil. Damit wird nochmals bestätigt, dass Abgaben und Aufnahmen von Wirtschaftsdüngern gemeldet werden müssen. Niedersachsen hat den Anspruch, dass Nährstoffströme zu 100 Prozent transparent sein müssen. Nur dann können die düngerechtlichen Regelungen konsequent umgesetzt werden. Dieses wird durch das Urteil eindeutig gestärkt. Zur Sicherung der 100-prozentigen Transparenz bereitet Niedersachsen gerade eine Länderermächtigung vor, die dieses sicher stellen soll. Das Urteil gibt uns auch dafür Rückenwind. Für die Transparenz der Nährstoffströme wurde das elektronische Meldeprogramm ENNI (Elektronische Nährstoffmeldungen Niedersachsen) von der LWK im Auftrag des Landes programmiert. In das Programm müssen in Zukunft alle Landwirte ihre Nährstoffverwendungen melden."

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Quelle:
Pressemitteilung, 27.07.2019
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressestelle, Calenberger Str. 2, 30169 Hannover
Tel.: 0511/120-2095, 2135, 2136, 2137; Fax: 0511/120-2382
E-Mail: pressestelle@ml.niedersachsen.de
Internet: www.ml.niedersachsen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Juli 2019

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