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RECHT/086: Bayer will Neonikotinoid-Urteil anfechten (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 30.07.2018 / Naturschutz & Biodiversität

Bayer will Neonikotinoid-Urteil anfechten


Der deutsche Agrochemiekonzern Bayer hat am Freitag angekündigt, gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG), das den Einsatz insektenschädigender Stoffe teilweise verbietet, in Berufung zu gehen.

Das Unternehmen befürchte 'weitreichende Konsequenzen für die Sicherheit und Berechenbarkeit von Zulassungen chemischer Substanzen in der EU'. Bayer wolle mit der Berufung erreichen, dass der europäische Gesetzesprozess zum Pflanzenschutz nochmals überprüft werde.

Das EuG wies im Mai dieses Jahres eine Klage von Bayer (Rechtssache T-429/13 Bayer CropScience AG u.a./Kommission) ab, das die Neonikotinoide Clothianidin und Imidacloprid herstellt und vertreibt. Der Konzern war gegen eine Entscheidung der EU-Kommission von 2013, die Nutzung der beiden Neonikotinoide auf wenige Nutzpflanzen zu beschränken, vor Gericht gezogen (EU-News vom 17.05.2018 [1]).

Jedoch akzeptiere der Agrochemieriese die Entscheidung der EU-Staaten, den Einsatz von Neonikotinoiden nicht mehr im Freiland, sondern nur noch in Gewächshäusern zu gestatten (EU-News vom 27.04.2018 [2]). Als Reaktion habe Bayer das Neonikotinoid Clothianidin aus dem EU-Zulassungsverfahren gestrichen.

Gegenüber dem Umweltnachrichtendienst ENDS erklärte das Pesticide Action Network (PAN) Europe, die erneute Klage von Bayer sei zwecklos. Es gebe viele wissenschaftliche Anhaltspunkte dafür, wie schädlich Neonikotinoide sind, vor allem für Bestäuberinsekten wie Bienen und Hummeln.

Wann mit einer Entscheidung des EuG zu rechnen ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar. [aw]


Pressemitteilung Bayer
https://media.bayer.com/baynews/baynews.nsf/id/Bayer-to-appeal-against-recent-General-Court-verdict-on-neonicotinoids

ENDS (kostenpflichtig)
https://www.endseurope.com/article/53442/bayer-to-appeal-neonic-ban-court-verdict

[1] https://www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2018-naturschutz-biodiversitaet/nix-mit-neonics-klatsche-fuer-bayer-und-syngenta/

[2] https://www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2018-naturschutz-biodiversitaet/teilerfolg-fuer-bestaeuberinsekten/

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Quelle:
EU-News, 30.07.2018
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. August 2018

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