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MASSNAHMEN/171: Aktionsplan Wolf veröffentlicht (LBV)


Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) - Verband für Arten- und Biotopschutz

Presseinformation vom 11. März 2019

Aktionsplan Wolf veröffentlicht
LBV fordert mehr konkrete Vorgaben zu Prävention und möglicher Entnahme von Wölfen


Hilpoltstein, 11.03.19 - Der heute veröffentlichte "Bayerische Aktionsplan Wolf" ist aus Sicht des LBV eher ein Wolfsabwehr- und -vergrämungsplan als ein praxisorientierter Umgang mit dem nach Bayern zurückkehrenden Beutegreifer. "Der Aktionsplan Wolf beinhaltet deutlich zu wenige konkrete Empfehlungen und Optionen für Tierhalter zur Prävention, zu Abläufen im Schadensfall und zum Prozedere bei der Entnahme von Wölfen", sagt Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Landesfachbeauftragter. Der LBV mahnt an, dass der Aktionsplan auf geltendem Recht fußen muss. Eine immer wieder von Nutzerverbänden und Politikern geforderte Lockerung des Schutzstatus wird auf EU-Ebene entschieden. Diese Forderung wurde in Brüssel jedoch abgelehnt.

Nun muss rasch ein reguläres, staatliches Förderprogramm zum Herdenschutz angeboten werden. Nur so könnten sich die Nutztierhalter auch wirkungsvoll gegen Übergriffe durch den Wolf schützen. "Sowohl die finanzielle Ausstattung, als auch die Fördersätze müssen so attraktiv sein, dass die Nutzer auch bereit sind, sich in der gewünschten Weise zu engagieren", sagt von Lindeiner. Investitionen in Vorsorgemaßnahmen gegen Risse von Weidetieren durch Wölfe können laut Mitteilung des Bundesministeriums für Umwelt (09.12.2018) zu 100 Prozent durch den Freistaat Bayern finanziert werden. Der Aktionsplan müsse diese Fördermöglichkeit voll ausschöpfen.

Ein Schadensausgleich ist Aufgabe der bayerischen Staatsregierung. Der LBV begrüßt, dass der bislang von ihm und anderen Verbänden getragene und vom Naturschutzfonds geförderte Ausgleichsfonds künftig staatlich übernommen werden wird. "Gleichwohl sollten die Tierhalter deutlich mehr konkrete Hinweise erhalten, was sie im Schadensfall tun müssen", sagt von Lindeiner.

Eine Entnahme des Wolfs komme für den LBV nur dann infrage, wenn der günstige Erhaltungszustand nicht verschlechtert beziehungsweise das Erreichen eines solchen Zustands nicht behindert wird. Insbesondere für die Alpen ist davon auszugehen, dass diese Bedingung noch lange nicht erfüllt ist. "Wir fordern die Staatsregierung auf, hier konsequent geltendes europäisches Artenschutzrecht umzusetzen und vor einer angedachten Entnahme des Wolfes alle Optionen einer Alternative vor Ort zu prüfen", sagt Andreas von Lindeiner. "Die im Aktionsplan vorgesehene Bedrohung oder einmalige Entnahme von geschützten Nutztieren durch den Wolf rechtfertigt aus unserer Sicht noch keinen Abschuss." Hierzu müssten erst im wiederholten Fall ordnungs- und sachgemäß geschützte Nutztiere gerissen worden sein. "Einen rein präventiven Abschuss darf es nicht geben."

Eine praktikable Herdenschutz-Alternative, zum Beispiel zum Aufstellen von Elektrozäunen oder zum Einsatz von Herdenschutzhunden, kann für den LBV auch ein Wechsel bei der Methode der Tierhaltung sein. Dabei auf die traditionelle Haltungsform in diesem Zusammenhang hinzuweisen ist für den Biologen nicht zielführend. "Gegebenenfalls muss eine solche Tradition unter neuen Umständen auch durch ein geeignetes Weidemanagement, als anerkannte Maßnahme des Grundschutzes analog zu technischen Einrichtungen beziehungsweise Herdenschutzhunden, angepasst werden" sagt von Lindeiner.

Darüber hinaus muss das Kapitel "Wolf und Jagd" aus dem Aktionsplan aus Sicht des LBV dringend angepasst werden. Dabei gilt es zu untersuchen, wie sich die Wolfspräsenz auf das Verhalten des Wildes auswirkt, um darauf aufbauend im Bedarfsfall beispielsweise die Strategie der Wintergatter anzupassen. Auch würde der LBV eine ergebnisoffene Diskussion über das Thema Rotwildmanagement begrüßen.

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Quelle:
Presseinformation, 11.03.2019
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
Tel.: 09174/4775-30, Fax: 09174/4775-75
E-Mail: info@lbv.de
Internet: www.lbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2019

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