Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → LANDWIRTSCHAFT

AGRARINDUSTRIE/069: Etappensieg gegen Putenmastanlage im Naturschutzgebiet Düffel (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 3. Juli 2012 -
Naturschutz/Landwirtschaft

Etappensieg gegen Putenmastanlage in der Düffel

NABU: Geplante Erweiterung im EU-Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" ist unvereinbar mit dem Schutzgebietszweck



Düsseldorf - Gegen die geplante Erweiterung der Putenmastanlage Schlüter von derzeit 35.000 Puten auf über 55.000 Tiere mitten im Naturschutzgebiet Düffel und damit auch mitten im EU-Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" hatte der NABU NRW im Februar dieses Jahres Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht und einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. In seinem heutigen Beschluss hat das Verwaltungsgericht diesem Antrag stattgegeben und damit den Vollzug der Baugenehmigung unbefristet ausgesetzt. "Ein wichtiger Etappensieg für den Naturschutz und die bäuerliche Landwirtschaft, denn damit darf das Vorhaben im Naturschutzgebiet Düffel zunächst nicht umgesetzt werden", so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU-Landesverbandes.

In seiner Begründung schloss sich das Verwaltungsgericht dabei auch den Argumenten des Naturschutzes an, dass eine Erweiterung in das Naturschutzgebiet (NSG) Düffel 'den einschlägigen Schutzbestimmungen widerspricht'. Laut NSG-Verordnung seien alle Handlungen verboten, die zu einer 'Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Natur und Landschaft - oder zu einer nachhaltigen Störung führen können'. Zentrales Argument war das Bauverbot in der NSG-Verordnung: Eine Ausnahme davon gelte nur für landwirtschaftliche Gebäude. Der Hof Schlüter betreibe aber keine Landwirtschaft sondern ein Gewerbe, da er seine Tiere überwiegend mit zugekauftem und nicht mit auf eigener Fläche produziertem Futter mäste.

Tumbrinck: "Die Industrialisierung der Landwirtschaft am Niederrhein erreicht zurzeit mit einem starken Ausbau der Massentierhaltung und dem Verlust von artenreichem, extensiv genutzten Grünland durch den verstärkten Maisanbau für den Einsatz in Biomasseanlagen einen neuen Höhepunkt. Diese Entwicklung gefährdet unsere Umwelt, schädigt die Natur, reduziert die heimische Artenvielfalt und beeinträchtigt letztendlich auch die Gesundheit der Menschen. Nicht zuletzt verlieren hier auch die bäuerlichen Familienbetriebe mit einer naturverträglichen Wirtschaftsweise ihre Existenz. Wir sind hoch erfreut, dass hier endlich ein Stoppzeichen gesetzt wurde, das auch von überregionaler Bedeutung ist." Dem Hauptverfahren sehe der NABU nun gelassen entgegen.

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 29/12, 03.07.2012
NABU Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
E-Mail: Presse@NABU-nrw.de
Internet: www.nabu-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2012