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AGRARINDUSTRIE/018: Dioxin in Futtermitteln (NMELV)


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - 11. Januar 2011

Dioxin in Futtermitteln


Hannover. In Niedersachsen konnten weitere landwirtschaftliche Betriebe vom Verdacht, über dem Grenzwert für Dioxine belastetes Futtermittel verfüttert zu haben, befreit werden und damit wieder für den Handel freigegeben werden.

Für die jetzt noch gesperrten 330 Betriebe muss weiterhin ein Risiko für die Lebensmittelsicherheit ausgeschlossen werden. Die Betriebe bleiben deshalb gesperrt, bis durch Untersuchungen der dort produzierten Lebensmittel deren Dioxingehalt ermittelt worden ist. Liegen die Gehalte über dem Höchstwert, müssen die Lebensmittel unschädlich beseitigt werden. Dies erfolgt in dafür geeigneten Verbrennungsanlagen.

"Jetzt haben wir die Lebensmittelrisikobetriebe eingekreist. Für diese Betriebe bleibt nur die Entscheidung im Einzelfall, ob nach der Untersuchung auf Dioxine die Lebensmittel vermarktet werden können oder nicht", stellte Staatssekretär Friedrich-Otto Ripke fest. Im Ernährungsausschuss des Bundestages wird Ripke heute niedersächsische Vorschläge zur Verbesserung des Verbraucherschutzes vortragen. Dazu gehört die Trennung der Futtermittelproduktion von technischen Fetten, die Einfärbung von ungeeignetem Material, verschärfte Zulassungskriterien für Futtermittelbetriebe sowie eine Intensivierung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Eigenkontrolle.

Zwei Schweinemastbetriebe in Niedersachsen haben bereits Ergebnisse aus Probeschlachtungen vorliegen. In einem Betrieb wurde im Fleisch eine Höchstmengenüberschreitung, im zweiten Betrieb ein Wert im Streubereich des Grenzwertes ermittelt. Die Tiere aus dem ersten Bestand werden getötet und entsorgt.

Das Ministerium hat für heute Mittag den Aktionsstab einberufen (LAVES, Oldenburg), um das weitere koordinierte Vorgehen aller Behörden sicherzustellen. Der Aktionsstab dient dem Informationsaustausch zwischen Landkreisbehörden, dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und dem Ministerium sowie der fachlichen Erörterung aller Handlungsoptionen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 4/2011, 11.01.2011
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Januar 2011