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GENTECHNIK/931: EU-Staaten dürfen über gentechnikfreie Zonen entscheiden (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Dienstag, 03. März 2015 / Landwirtschaft & Gentechnik

EU-Staaten dürfen über gentechnikfreie Zonen entscheiden


Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben künftig mehr Autonomie, über die Genehmigung oder das Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen zu entscheiden. Das beschloss der Rat der EU-Länder am Montag.

Die Regierungen der EU-Staaten bekommen mit der Neuregelung mehr Begründungsmöglichkeiten, mit denen sie Genpflanzen von den Äckern ihres Territoriums fernhalten können, auch wenn diese in der EU bereits erlaubt sind. Bisher ist das nur möglich, wenn die Behörden neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorlegen. Neben umweltbezogenen Gründen gelten jetzt auch Gründe der Stadt- und Raumordnung, der Landnutzung, oder Gründe im Zusammenhang mit den sozioökonomischen Auswirkungen, zum Beispiel die hohen Kosten einer Verunreinigung für biologisch wirtschaftende Landwirte.

In Deutschland streiten Bund und Länder über die Umsetzung der EU-Richtlinie. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt will eine Regelung auf Länderebene, da dies die rechtssicherste Methode sei. Ein Bundesgesetz soll dafür einen einheitlichen Rahmen schaffen. Das Bundesumweltministerium hingegen plädiert für ein Verbot auf Bundesebene. Auch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist für ein bundesweit einheitliches Anbauverbot.

Die europäische Umweltorganisation Friends of the Earth Europe hält die neue EU-Richtlinie für "eine Riesenmöglichkeit für nationale Regierungen, die Tür für Biotechpflanzen in Europa zu schließen". Umweltverbände und Landwirte in Deutschland hingegen sehen die Umsetzungspläne von Minister Schmidt kritisch. So befürchtet der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger mehr Bürokratie statt mehr Rechtssicherheit. Die Pläne des Landwirtschaftsministers würden zu einem Wirrwarr von Regelungen führen, der die Gentechnikfreiheit der Landwirtschaft gefährdet, sagte er.

Wer dem Entwurf von Schmidt zustimme, mache sich zum Türöffner der Gentechnikindustrie, sagte die Landwirtin Getrud Gafus von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Saatgut und Ernteerzeugnisse würden bundesweit gehandelt. Für Flächen, die Ländergrenzen überschreiten, würden aber womöglich dann unterschiedliche Anbauregelungen gelten.

Die EU-Richtlinie tritt drei Wochen, nachdem sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden ist, in Kraft. Das Gesetz zur Umsetzung in Deutschland soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten. [mbu]


Beschluss des Rates
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/03/150302-new-gmo-rules-get-approved

Bundeslandwirtschaftsministerium
http://www.bmel.de/

Bundesumweltministerium
http://www.bmub.bund.de/

Friends of the Earth Europe
http://www.foee.org/

BUND
http://www.bund.net/

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
http://www.abl-ev.de/

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Quelle:
EU-News, 03.03.2015
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2015

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