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GENTECHNIK/787: NABU diskutiert neue Studie zu Gentechnik- und Artenschutzrecht (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 22. November 2010 - Artenschutz/ Agrar/ Gentechnik

NABU diskutiert neue Studie zu Gentechnik- und Artenschutzrecht

Hält das Gentechnikrecht was es verspricht?


Berlin - Der NABU diskutierte heute auf einem Workshop eine neue Studie des NABU, die sich der bisher kaum untersuchten Frage widmet, ob das Artenschutzrecht und das Gentechnikrecht einen hinreichenden Schutz der Natur beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen leistet. Die teilweise ernüchternden Ergebnisse laufen dem landläufigen Bild eines starken Naturschutzregimes und eines strengen Gentechnik-Risikomanagements zuwider. Die NABU-Studie wurde von Prof. Dr. Felix Ekardt und Bettina Hennig der Forschungsgruppe Nachhaltigkeit und Klimapolitik von der Universität Rostock erstellt.

Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, ob beispielsweise die Gelbbauchunke mehr Schutzrechte als der Genmaisanbau genießt, könnte es für den Naturschutz eng werden. "Zu vielen geschützten Arten fehlen uns Daten. Wir wissen schlicht zu wenig darüber, wie sie auf die verschiedenen gentechnisch veränderten Pflanzen reagieren und welche Gefährdungen sich daraus ergeben können. Dies ist eine Folge einer sogenannten éBiosicherheitsforschungæ, die sich mehr um die Weiterentwicklung und Akzeptanz neuer gentechnisch veränderter Organismen als um offene Risikoaspekte für Umwelt und Natur kümmert", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Doch selbst wenn es mehr Daten gäbe, gerät die Auseinandersetzung in Konflikt mit der europäischen Gesetzgebung. Die europäische Kommission nimmt an, dass alles, was sie an neuen gentechnisch veränderten Pflanzen zulässt, auch umfassend geprüft und sicher ist und deshalb weitere Nachprüfungen auf der Mitgliedsstaatenebene nicht mehr zulässig sind. "Im Grunde kann man davon ausgehen, dass mit der europäischen Zulassung die Entscheidung für einen Gentechnikanbau und eine damit einhergehende schleichende Grundkontamination der Landschaft und Produktketten mit gentechnisch veränderten Organismen gefallen ist. Die Diskussion über Koexistenzmaßnahmen, also Regelungen unter welchen Umständen konventionelle Landwirtschaft und gentechnisch veränderte Pflanzen nebeneinander existieren können und dürfen, dient eher dazu, die Grundentscheidung pro Gentechnik zu verschleiern", so NABU-Gentechnikexpertin Steffi Ober.

Daraus ergibt sich grundsätzlicher Diskussionsbedarf, inwieweit das Gentechnikregime auf europäischer und nationaler Ebene mit Demokratie und Grundrechten in Konflikt gerät. Denn die Frage, ob Europa gentechnikfrei bleiben soll oder sich dem Diktat der Industrie beugt, geht alle Bürger an.


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Quelle:
NABU Pressedienst 143/10, 22.11.2010
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
Tel.: 030/284 984-1510, -1520, Fax: 030/284 984-84
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Internet: www.NABU.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2010