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GENTECHNIK/676: EU-Recht ermöglicht verbindliche gentechnikfreie Regionen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände

EU-Koordination - 24.08.2009

EU-Recht ermöglicht verbindliche gentechnikfreie Regionen


In den EU-Ländern gibt es offenbar mehr Möglichkeiten, verbindliche gentechnikfreie Zonen zu schaffen, als bisher angenommen. Nach einem Rechtsgutachten, das die Grünen in Auftrag gegeben hatten, erlaubt das EU-Recht ausdrücklich die Ausweisung solcher Gebiete. Anderslautende Behauptungen zum Beispiel von den Unionsparteien seien damit wiederlegt, hieß es im August bei den Grünen.

In Europa haben bereits mehr als 260 Regionen, über 4500 Gemeinden und andere lokale Vereinigungen sowie zehntausende Bauern ihr Territorium zu gentechnikfreien Regionen erklärt. Allerdings sind diese Deklarationen freiwilliger Natur. Kein Landwirt müsste in einer gentechnikfreien Zone auf den Anbau von Genpflanzen auf seinem Acker verzichten, wenn er dies wollte. Gentechnikfreie Gebiete verbindlich festzulegen, um etwa benachbarte Felder vor Verunreinigungen durch genmanipulierte Pflanzen zu schützen, scheiterte bisher angeblich am EU-Recht.

Die Verfasser des Berliner Gutachtens widerlegten dies. Ihrer Ansicht nach könnten "gebietsbezogene Anbauverbote zum Schutz der Gentechnikfreiheit" erforderlich werden, wenn ansonsten kein ausreichender Schutz vor gentechnischen Verunreinigungen gewährleistet sei. Diese Gebietsfestsetzungen seien mit dem EU-Recht vereinbar und könnten unbefristet oder für einen bestimmten Zeitraum erlassen werden. Zudem haben Grundstücksbesitzer das Recht, den Anbau zu verbieten. Auch die Ausweisung gentechnikfreier Zonen beispielsweise in Naturschutzgebieten oder Nationalparks ist nach EU-Recht den Mitgliedstaaten überlassen. Für eine verbindliche Regelung müsste allerdings das deutsche Gentechnikgesetz geändert werden, schreiben die Juristen.

Der EU-Umweltministerrat hatte in den vergangenen Monaten betont, dass er das Instrument gentechnikfreier Gebiete ausbauen will. Auch wirtschaftliche Faktoren könnten ein Grund für regionale Anbauverbote werden, wenn beispielsweise die Kosten für die Vermeidung von gentechnischen Kontaminationen zu hoch wären. [mbu]

Rechtsgutachten
http://www.gruene-bundestag.de/cms/agrogentechnik/dokbin/298/298182.rechtsgutachten_staerkung_gentechnikfrei.pdf

Gentechnikfreie Regionen in Europa
http://www.gmo-free-regions.org

Index: Gentechnik, Recht


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Quelle:
Newsletter zur EU-Umweltpolitik
Nr. 29/09, 27.08.2009
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination, 24.08.2009
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. August 2009