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FISCHEREI/153: EU-Kommission will Sardellen in der Biskaya besser schützen (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 29. Juli 2009

Fischerei:

EU-Kommission will Sardellen in der Biskaya besser schützen


Die Europäische Kommission hat heute einen langfristigen Plan für die Bewirtschaftung des Sardellenbestands in der Biskaya angenommen. Ziel ist es, ein Nachwachsen des Bestands in einem Umfang zu gewährleisten, der eine nachhaltige Befischung gestattet, und dem Fischereisektor gleichzeitig größtmögliche Stabilität und Rentabilität zu sichern. Für die kurzlebige Art Sardellen gilt nunmehr eine einfache Regel: Die jährlichen Fangmöglichkeiten werden automatisch auf der Grundlage des wissenschaftlichen Gutachtens festgelegt, das kurz vor Eröffnung der Fangsaison am 1. Juli vorliegt. Dieses Konzept wird von Interessenvertretern unterstützt und dürfte die Bewirtschaftung der Fischerei deutlich erleichtern. Außerdem gibt es den Fischern mehr Planungssicherheit.

EU-Kommissar Joe Borg, zuständig für Maritime Angelegenheiten und Fischerei, erklärte hierzu: "Die Sardellenfischerei in der Biskaya ist seit 2005 eingestellt. Das heißt, die Bestandslage ist schlecht, und dies wiederum ist schlecht für die Fischer, die vom Sardellenfang leben. Ich bin äußerst optimistisch, dass es uns mit Hilfe dieses neuen Plans und des neuen Konzepts, das ihm zugrunde liegt, gelingen kann, den Bestand so weit aufzufüllen, dass er wieder regelmäßig befischt werden kann - nicht zuletzt, weil der Anstoß hierzu nicht nur von Wissenschaftlern, sondern zu weiten Teilen aus dem Fischereisektor selbst kam."

Ein entscheidender Aspekt des Plans ist die Methode zur jährlichen Festsetzung der Fangmengen: Jedes Jahr werden die Fangmöglichkeiten auf der Grundlage wissenschaftlicher Daten anhand einer mathematischen Formel ermittelt. Da der Sardellenfang in der Biskaya jedes Jahr am 1. Juli aufgenommen wird, drängen die betroffenen Mitgliedstaaten und Interessengruppen auf Festsetzung der Gesamtfangmengen (TAC) und Quoten gegen Ende Juni, sobald das wissenschaftliche Gutachten zur Bestandslage vorliegt, damit die Fangtätigkeiten geplant werden können.

Die kurze Zeitspanne zwischen Veröffentlichung des wissenschaftlichen Gutachtens und Beginn der Fangsaison erfordert eine neue Methode zur Festsetzung der TAC und Quoten, die es der Kommission ermöglicht, die TAC automatisch anhand einer zuvor vereinbarten Formel festzusetzen. Der Plan weicht also von der allgemeinen Regel ab, wonach die Fischereiminister die TAC auf ihrer jährlichen Ratstagung im Dezember beschließen.

Eines der zentralen Ziele der GFP-Reform aus dem Jahr 2002 wird mit diesem langfristigen Bewirtschaftungsplan für Sardellen weiter ge stärkt: die Umstellung von kurzfristigen Maßnahmen mit jährlich neu auszuhandelnden Fangmöglichkeiten auf ein mehrjähriges Konzept, das der Fischwirtschaft mehr Stabilität garantiert und gleichzeitig klare Ziele für die Nachhaltigkeit der Fischerei vorgibt.

Der Vorschlag wird den Fischereiministern auf einer der kommenden Ratstagungen vorgelegt.

Mehr Informationen: MEMO/09/354
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/09/354&format=HTML&aged=0&language=FR&guiLanguage=en


http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1199&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2008


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Quelle:
Pressemitteilung IP/09/1199, 29.07.2009
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. August 2009