Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → LANDWIRTSCHAFT

ENERGIE/059: Nachhaltigkeitsverordnung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz ab 24.8.2009 (aid)


aid PresseInfo Nr. 32/09 vom 5. August 2009

Erneuerbare Energien

Zwang zur Nachhaltigkeit


(aid) - Für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien dürfen zukünftig nur noch nachhaltig hergestellte Pflanzenöle eingesetzt werden. Dies sieht die Nachhaltigkeitsverordnung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung) vor, die am 24. August 2009 in Kraft tritt.

Die Nachhaltigkeitsverordnung sieht vor, dass flüssige Biomasse, die nach dem EEG vergütet wird (zum Beispiel Raps-, Palm- und Sojaöl), so hergestellt werden muss, dass ihr Einsatz zur Stromerzeugung im Vergleich zu fossilen Energieträgern mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase freisetzt. Des Weiteren dürfen die Pflanzen nicht auf Flächen mit hohem Naturschutzwert, wie etwa Regenwäldern oder Feuchtgebieten, angebaut worden sein. Diese Anforderungen an die Nachhaltigkeit müssen bei flüssiger Biomasse eingehalten werden, die ab 1. Januar 2010 zur Stromerzeugung eingesetzt und nach dem EEG vergütet wird. Für flüssige Biomasse aus der eingelagerten Ernte und der Ernte 2009 gelten für das Jahr 2010 Übergangsregelungen.

Der Nachweis dieser Anforderungen erfolgt mit Hilfe von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen, die jeweils von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt sein müssen. Ab dem Inkrafttreten der Verordnung können Anträge auf Anerkennung bei der BLE gestellt werden.

aid, Reinhold Bonfig

Weitere Informationen: www.ble.de, Kontrolle und Zulassung, Nachwachsende Rohstoffe/Energiepflanzen


*


Quelle:
aid PresseInfo Nr. 32/09 vom 5. August 2009
Herausgeber: aid infodienst
Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
E-Mail: aid@aid.de
Internet: www.aid.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. August 2009