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BIENEN/132: Imker sollen Bienenvölker unverzüglich gegen Varroa-Milbe behandeln (Rhein-Sieg-Kreis)


Rhein-Sieg-Kreis - Pressemitteilung von Montag, 11. Juli 2011

Kreisveterinäramt fordert Imker zur unverzüglichen Behandlung der Bienenvölker gegen die Varroa-Milbe auf


Rhein-Sieg-Kreis (dk) - Die Varroa-Milbe - ein 1 mm großer und mit bloßem Auge sichtbarer Bienenparasit - hat sich mittlerweile im gesamten Bundesgebiet flächendeckend ausgebreitet und ist inzwischen zu einer ernsten Bedrohung für die Bienengesundheit geworden.

Die Varroa-Milbe kann Bienenvölker derart schwächen, dass dem Befall mit dem Parasiten das gesamte Bienenvolk im Winter zum Opfer fällt.

Dr. Hanns von den Driesch, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises wendet sich mit dem dringenden Appell an alle Imker: "Da von einem Befall fast aller Bienenvölker mit der Varroa-Milbe ausgegangen werden kann, ist eine unverzügliche Behandlung der Bienenvölker mit wirksamen Präparaten gegen den Parasiten durch die Imker notwendig. Mit der Ameisensäure und Thymolpräparaten stehen Wirkstoffe zu Verfügung, die bei korrekter Anwendung keinerlei nachteilige Beeinflussung der Honigproduktion und dessen Qualität als Lebensmittel zur Folge haben."

Die richtige Anwendung dieser Mittel sowie die Wahl des dafür richtigen Zeitpunktes erfordert eine entsprechende Sachkenntnis. Bieneninstitute und Imkervereine sowie die Bienenseuchensachverständigen der Veterinärbehörden stehen allen Imkern mit Ratschlägen zur korrekten Behandlung ihrer Bienenvölker zur Verfügung.

"Ich rate allen Imkern, in diesem Jahr unbedingt ab Mitte Juli die Honigernte zu beenden und dann sofort mit der Behandlung zu beginnen. Eine verspätete oder nicht sachgerecht vorgenommene Behandlung erhöht die Gefahr eines erneuten Befalls", empfiehlt Dr. Klaus Mann, Leiter des Tierärztlichen Dienstes im Kreisveterinäramt.

In diesem Zusammenhang weist das Kreisveterinäramt erneut darauf hin, dass die Bienenhaltung gemäß der Bienenseuchenverordnung beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden muss. Imker, die ihrer Anzeigenpflicht bisher noch nicht nachgekommen sind, werden gebeten, dies sofort nachzuholen.

Im Falle einer Bienenseuche erschweren nicht behördlich registrierte Bienenhalter die Bekämpfung der Seuche ganz erheblich, da sie nicht in entsprechende Behandlungsprogramme aufgenommen werden können und dadurch eine erneute Ansteckungsquelle darstellen.

Anträge können beim Kreisveterinäramt unter der Telefonnummer 02241/13-2610 oder 13-2603 angefordert werden.


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Quelle:
Pressemitteilung von Montag, 11. Juli 2011
Rhein-Sieg-Kreis
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juli 2011