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BIENEN/083: Bioland begrüßt Fortsetzung des Verbots für bienentoxische Saatgutbeizmittel (Bioland)


Bioland e.V. - Pressemitteilung vom 13. Februar 2009

Bioland begrüßt Fortsetzung des Verbotes für bienentoxische Saatgutbeizmittel und warnt vor Freigabe eines bienengefährlichen Ersatzstoffes

Neue Erkenntnisse zum Belastungspfad Guttationswasser[1] stellen Beizverfahren mit bienentoxischen Pestiziden grundsätzlich in Frage


Mainz, 13. Februar 2009. Bioland begrüßt die Entscheidung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), den Einsatz von Pflanzenschutzmittelbeizen der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide (Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid) weiterhin zu verbieten. Damit bleibt auch das Bayer-Pflanzenschutzmittel Poncho Pro mit dem Wirkstoff Clothianidin verboten, durch das 2008 am Oberrhein 11.500 Bienenvölker vergiftet worden sind. Bisher habe laut BVL nicht ausreichend geklärt werden können, in welchem Maß und auf welchen Wegen die Bienen mit den Wirkstoffen in Berührung kommen können. Hintergrund sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus Italien und Beobachtungen in Deutschland, denen zufolge im Guttationswasser von Maispflanzen sehr hohe und für Bienen tödliche Konzentrationen dieser Pestizide vorkommen. Dabei entsteht Guttation nicht nur bei Mais, sondern auch anderen Nutzpflanzen zum Beispiel Getreide. ?Dieser bisher nicht berücksichtigte Belastungspfad wirft viele neue Fragen auf, die nicht nur den Schutz der Bienen, sondern der gesamten Insektenwelt betreffen. Die neuen Erkenntnisse zur Belastung über das Guttationswasser stellen grundsätzlich die Zulassung von Beizverfahren mit bienentoxischen Pestiziden in Frage. Bis zur endgültige Klarheit zu allen Belastungspfaden muss das Vorsorgeprinzip strikt angewandt werden,? so Thomas Dosch, Präsident von Bioland.

Gleichzeitig warnt Bioland davor, neben dem bereits wieder freigegebenen Pflanzenschutzmittel 'Mesurol flüssig' einen weiteren Pestizidwirkstoff auf Grundlage einer 'Gefahr im Verzuge'-Verfügung nach õ 11(2) Pflanzenschutzgesetz zu genehmigen. "Das BVL kann nicht öffentlichkeitswirksam bienentoxische Neonicotinoide verbieten und gleichzeitig einen Wirkstoff zur Anwendung freigeben, der auch extrem bienengefährlich ist und für den die Gefahrenquelle durch belastetes Guttationswasser bisher nicht untersucht wurde," so Thomas Dosch.

Untersuchungen von Prof. Vincenzo Girolami von der Universität von Padua belegen die Abgabe der Neonicotinoiden aus dem Beizmittel durch das Guttationswasser. In den Tropfen, die junge Maispflanze auf diese Art absondert, werden Insektizid-Konzentrationen bis zu über 100 ppm gemessen. Bereits viel geringere Konzentrationen führen zum Tod von Bienen, die dieses Wasser aufnehmen.


[1] Guttation ist ein Vorgang der Abgabe von Wasser bei Pflanzen. Dabei wird bei reichlicher Wasserversorgung und höherer Luftfeuchte, die eine vollständige Transpiration behindert, Wasser über Öffnungen an den Blattspitzen in Tropfenform abgegeben. Dies stellt jedoch nicht nur eine Gefahr für die einzelne Biene dar. Es ist davon auszugehen, das über die Wasserholbienen, welche das Volk mit Wasser versorgen, ganze Bienenvölker letal oder subletal von diesen Wirkstoffen geschädigt werden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 13.02.2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2009