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WASSER/005: UN-Beschluss - Menschen haben ein Recht auf Wasser! (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 954 vom 13. September 2010 - 29. Jahrgang

UN-Beschluss: Menschen haben ein Recht auf Wasser!


Die aquatische Nachricht im Juli 2010 war wohl, dass die Vereinten Nationen mit einer überwältigenden Mehrheit von 122 zu null, für ein Menschenrecht auf Wasser gestimmt haben. Doch was kann man jetzt erwarten? In Zeitungen und Internet wird der Beschluss sehr positiv gesehen, wenn auch klar ist, dass das Menschenrecht auf Wasser nicht einklagbar sein wird. Dennoch besteht die Hoffnung, "...dass sich Politiker nun moralisch stärker dazu verpflichtet sehen, sich für sauberes Wasser einzusetzen." Die Badische Zeitung sprach vom "hohen symbolischen Wert" des Rechts auf Wasser und BEATE RUDOLF, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, sprach gegenüber der TAZ von einer "ganz wichtigen Signalwirkung". Das "zu null" Ergebnis kam zustande, da 41 Staaten sich der Stimme enthielten. Zu diesen zählen unter anderem Großbritannien und die USA. Letztere gab, laut der Badischen Zeitung, als Begründung an, die Resolution bringe kein Recht auf Wasser im Sinne des internationalen Rechts und sei daher uneindeutig. Deutschland, wie auch Frankreich, Spanien, Italien und Norwegen, stimmten der Resolution zu. Für viele Drittweltländer war für eine Zustimmung wichtig, dass dieses Menschenrecht nur ein schriftliches Festhalten eines Rechts ist, das es so bereits schon in mehreren UN-Dokumenten indirekt gibt. Es geht vor allem auch darum, die Mitgliedstaaten und UN-Organisationen dazu aufzufordern, "...die ärmeren Länder dabei zu unterstützen, sauberes Trinkwasser und sanitäre Anlagen für alle Menschen zur Verfügung zu stellen". Strittig blieb, ob das Votum für ein Menschenrecht auf Wasser auch als Veto gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung verstanden werden könne. Der Tenor in einigen Verlautbarungen: Wenn die privaten Wasserversorger das Menschenrecht auf Wasser respektieren - oder geradezu erst ermöglichen, dann könne gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung nichts eingewandt werden. [?] -is-


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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF - Nr. 954/2010
Herausgeber:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2010