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KLIMA/358: kLIMApolitik - Wo stehen wir? Wohin gehen wir? (GW)


POLITIK & GESELLSCHAFT

HINTERGRUNDPAPIER

kLIMApolitik - Wo stehen wir? Wohin gehen wir?

Ausblick auf die Klimakonferenz COP 20 in Peru

Sönke Kreft, Lutz Weischer, Christoph Bals, Rixa Schwarz, Laura Schäfer, David Eckstein



Zusammenfassung
Der Klimagipfel in der peruanischen Hauptstadt Lima soll vom 1. bis 10. Dezember 2014 den Weg bahnen für ein neues globales Klimaabkommen Ende nächsten Jahres in Paris. Mit dieser 20. Vertragsstaatenkonferenz (COP 20) der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) beginnt also der Endspurt. Die Ausgangslage für den Pariser Klimagipfel unterscheidet sich sehr von der in Kopenhagen, wo es im Jahr 2009 nicht gelang, ein Abkommen zu schließen.
Beim Gipfel in Lima muss die Staatengemeinschaft die Weichen richtig stellen, damit im nächsten Jahr ein gut gestaltetes und verbindliches Abkommen überhaupt möglich ist. In Lima sind drei zentrale Aufgaben zu bewältigen: Erstens muss ein Entwurf des Vertragstexts für Paris entstehen. Zweitens ist zu klären, in welchem Format die Länder Anfang 2015 ihre beabsichtigten Klimabeiträge (engl. "intended nationally determined contributions", INDCs) vorschlagen sollen und was danach mit diesen Vorschlägen geschieht. Und drittens muss Lima Klarheit schaffen, wie zusätzlicher Klimaschutz und Klimafinanzierung bis 2020 zu mobilisieren ist.


Inhalt

1 Klimapolitische Großwetterlage 2015-2025

1.1 Die Aussichten für Lima: Klare Sicht auf dem Weg nach Paris?

1.2 Prognose für Paris: 2, 3 oder 4 Grad?
1.2.1 Woran Kopenhagen scheiterte
1.2.2 Welche Lektionen daraus für Paris gezogen wurden

1.3 Gerechtigkeit im Treibhaus ohne starre Länderkategorisierungen

1.4 Den politischen Moment nutzen: Deutschlands entscheidende Rolle vor Paris

2 Bausteine für ein erfolgreiches Paris - die Rolle der COP in Lima

2.1 Architektur des neuen Abkommens
2.1.1 Ein Verhandlungstext für Paris
2.1.2 Paris als Hybrid
2.1.3 Eine "Ratsche" für regelmäßiges Erhöhen der Ambition Richtung 2 °C
2.1.4 Verschiedene Mechanismen zur Überprüfung
2.1.5 Ein regelmäßiger Politikzyklus für mehr Klimaschutz
2.1.6 Langfristziel - Dekarbonisierung und Akzente gegen die Kohle

2.2 Klimabeiträge in 2015: Schlüsselentscheidung in Lima
2.2.1 Beabsichtigte Klimabeiträge in 2015
2.2.2 Hauptaugenmerk Emissionsminderung, ohne dass Finanzierung und Anpassung vom Tisch fallen
2.2.3 Überprüfung der Beiträge vor Paris

2.3 Klimalücke vor 2020: Entscheidungsmoment in Lima
2.3.1 Erhöhung der Klimaziele und zusätzliche Aktivitäten bis 2020
2.3.2 Ein neues Mandat für technische und politische Schritte für mehr Klimaschutz vor 2020
2.3.3 Greenwashing-Initiativen vermeiden
2.3.4 Kriterien, um die Spreu vom Weizen zu trennen

2.4 Klimafinanzierung in Lima
2.4.1 Die Finanzierungslücke vor 2020 schließen
2.4.2 Das Finanzpaket für die Zeit nach 2020 vorbereiten
2.4.3 Finanzbeiträge in den Klimabeiträgen

2.5 Anpassung und Unterstützung für verletzliche Gruppen
2.5.1 Anpassung im neuen Ankommen
2.5.2 Nationale Anpassungspläne
2.5.3 Klimawandelbedingte Schäden

3 Literatur



1 Klimapolitische Großwetterlage 2015-2025
1.1 Die Aussichten für Lima: Klare Sicht auf dem Weg nach Paris?

Der Klimagipfel in der peruanischen Hauptstadt Lima soll vom 1. bis 10. Dezember 2014 den Weg bahnen für ein neues globales Klimaabkommen Ende nächsten Jahres in Paris. Mit dieser 20. Vertragsstaatenkonferenz (COP 20) der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) beginnt also der Endspurt. Die Ausgangslage für den Pariser Klimagipfel unterscheidet sich sehr von der in Kopenhagen, wo es im Jahr 2009 nicht gelang, ein Abkommen zu schließen.

• Zum einen ist inzwischen der klimawissenschaftliche Handlungsdruck weiter gestiegen. Dies zeigt nicht nur der neue Bericht des Weltklimarats IPCC (siehe Box Seite 5). Das beschleunigte Rutschen großer Teile des Eispanzers in der West-Antarktis zeugt davon, dass ein erster globaler Kipppunkt durch den Klimawandel im Erdsystem schon gerissen sein könnte.

• Zum anderen sind die Kosten Erneuerbarer Energien weltweit weit schneller gesunken, als 2009 vermutet. Insbesondere das Zusammenspiel von massiv steigender Nachfrage durch jahrelang stabile Rahmensetzungen für Erneuerbare Energien in Deutschland (unterstützt von einigen anderen EU-Staaten) sowie Massenproduktion und seit einigen Jahren auch Masseninvestitionen in China hat die Kosten viel schneller nach unten getrieben als noch in Kopenhagen erwartet. Dies wiederum ermöglichte einen massiven Anstieg der Investitionen, insbesondere in Entwicklung- und Schwellenländern, was die Kosten weiter sinken lässt. Wenn eine vorausschauende Politik nun auch die Kosten für Stromspeicher und intelligente Netze ebenso nach unten treibt, dann steht das Geschäftsmodell der fossilen (und nuklearen) Stromindustrie in absehbarer Zeit vor dem Aus.

• Außerdem gelten Argumente für die Unersetzlichkeit fossiler Energieträger, die vor fünf Jahren noch sakrosankt waren, zunehmend als widerlegt. Insbesondere die Kohle gerät unter Druck. So sind Gesundheitsprobleme durch Kohle weit größer als bisher angenommen und steigende Kohleimporte in China, Indien oder Polen demonstrieren, dass die Rolle für die Energiesicherheit geringer einzuschätzen ist.

• Der Prozess zum Abkommen ist zeitlich gestaffelt und so angelegt, dass ein Scheitern schwieriger möglich ist. Bereits im Frühjahr 2015 sollen die einzelnen Staaten auf den Tisch legen, welche Mindestziele sie sich bis 2025 oder 2030 im jeweiligen nationalen Kontext setzen wollen. Damit dies nicht in völliger Beliebigkeit endet, soll in Paris ein verbindlicher Rahmen vereinbart werden, der Vergleichbarkeit und gegenseitige Anerkennung erlaubt. Bei diesem Vorgehen ist es zentral, dass das Abkommen eine regelmäßige Überprüfung sicherstellt, um Nachbesserungen in Richtung des Zwei-Grad-Limits zu ermöglichen.

• Von den größten CO2-Emittenten kamen nun eher positive Signale: In den USA kündigte Präsident Obama an, bis 2020 im Vergleich zu 2005 26 bis 28 Prozent der Emissionen einzusparen. Das geht bis an die Grenze dessen, was ihm als Spielraum auch ohne Beteiligung des Kongresses verbleibt, um den Treibhausgasausstoß von Verkehr, Kohlekraftwerken und fluorierten Gasen zu regulieren. Noch faszinierender ist, in welchem Ausmaß China beginnt, den schwerfälligen Tanker umzusteuern: Kein Land baut so viel Erneuerbare Energien (allerdings auch Kernkraft) zu. Die Nutzung von Kohle wird in immer mehr Regionen eingeschränkt. Und jetzt will das Land sich sogar international dazu verpflichten, dass der Höhepunkt seiner Emissionen spätestens im Jahr 2030 liegen wird, verbunden mit einem Höhepunkt der Kohlenutzung bereits 2020. Auch die EU hat im Oktober Klimaziele für 2030 beschlossen, die unter anderem eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent im Vergleich zu 1990 vorsehen. Damit liegen von den drei größten Emittenten, die gemeinsam für gut die Hälfte der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, Angebote vor. Das ist ein gewaltiger Fortschritt im Vergleich zu früheren Jahren. Dennoch sind diese Ziele, vor allem in den USA und in Europa, nicht ausreichend, um das ZweiGrad-Limit einzuhalten. Für China fällt die Einschätzung ihrer Ankündigung schwerer, da nicht klar ist, auf welchem Emissionsniveau der Peak der Emissionen bis spätestens 2030 erreicht sein soll.

• Schritte zu ehrgeizigeren Klimazielen sind auch dringend notwendig. Denn das, was sich bisher - nach den jüngsten Ankündigungen aus China, den USA und der EU - als Handlungsbereitschaft abzeichnet, könnte uns zwar weg von dem dramatischen Kurs auf eine Vier-Grad-Welt bis Ende des Jahrhunderts vielleicht auf einen Drei-Grad-Pfad bringen. Aber auch das birgt völlig inakzeptable Risiken für große Teile der Menschheit und viele Ökosysteme. Das mögliche Überschreiten verschiedener Kipppunkte könnte ganze Kontinente destabilisieren. Ein wichtiger Bestandteil des Pariser Abkommens sollte deshalb ein Mechanismus sein, um regelmäßig - auch vor 2030 - die Ziele zu erhöhen.


Die wichtigsten Ergebnisse des neuen Berichts des Weltklimarats IPCC
Der fünfte Sachstandsbericht (AR 5) des Weltklimarats (IPCC), dessen abschließender Synthesebericht im Oktober erschienen ist, brachte weitere Klarheit im wissenschaftlichen Verständnis des menschengemachten Klimawandels.
Unter Folgen des CO2-Ausstoßes problematisiert der Weltklimarat die Versauerung der Meere und die damit verbundenen bedrohlichen Auswirkungen so stark wie vorher noch nie. Alleine deshalb wäre eine massive Reduktion des CO2-Ausstoßes notwendig, selbst wenn es das Problem des globalen Klimawandels nicht gäbe. Außerdem spricht der Bericht Klartext über den Zusammenhang von kumulierten CO2-Emissionen und erwarteter Erwärmung der Atmosphäre.
So ist nun klar, welches CO2-Budget noch in die Atmosphäre abgegeben werden kann, wenn die menschengemachte Erwärmung mit zwei Drittel Wahrscheinlichkeit unter zwei Grad bleiben soll: Dieses beläuft sich gegenwärtig noch auf 900 Gt CO2. Um dieses Budgets einzuhalten, müssen laut IPCC die Emissionen weltweit bis zur Mitte des Jahrhunderts halbiert und bis 2100 gegen Null oder sogar negativ gehen. Dabei ist in erster Linie der Stromsektor gefordert, entsprechende Reduktionen zu erbringen - bis zur Mitte des Jahrhunderts sollen dort die Emissionen um 90 Prozent gegen 2010 zurückgehen, was praktisch einen weltweiten Ausstieg aus der Kohlenutzung bedeutet, sofern "Carbon Capture and Storage" (CCS) nicht zur Anwendung kommt. Für die Industrieländer, die laut Klimarahmenkonvention die Führung übernehmen sollen, muss dieser Ausstieg deutlich früher gelingen. Im IPCC-Bericht wurden nur Papiere berücksichtigt, die wissenschaftliche Zeitschriften bis spätestens Anfang Oktober 2013 akzeptiert haben. Wegen dieses früh liegenden sogenannten "cut-off-date" konnte der Bericht nicht mehr in Gänze die immensen Fortschritte bei der Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren Energien abbilden.

1.2 Prognose für Paris: 2, 3 oder 4 Grad?
1.2.1 Woran Kopenhagen scheiterte

Bei der Klimakonferenz in Kopenhagen 2009 sollte noch ein einziger Gipfelmoment die Klimapolitik zum entscheidenden Durchbruch führen. Beim Versuch, in Kopenhagen alles zu lösen, verzettelte man sich in zu vielen Themen, von Waldschutz bis Energiepreisverschiebungen. Viele Länder hielten vor dem großen Gipfelmoment Zugeständnisse zurück und konnten diese Trümpfe in den letzten Stunden der Konferenz gar nicht mehr ziehen. Zudem verringerte die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise die politische Aufmerksamkeit. Der damalige italienische Ministerpräsident Berlusconi ging so weit, die Klimapolitik ins Lächerliche zu ziehen: "Wer eine Lungenentzündung hat, sollte sich nicht um seine Dauerwelle kümmern". Es zeigte sich, dass angesichts der Relevanz für Wirtschafts- und Energiepolitik der Spielraum für ernsthafte Verhandlungen auf dem Klimagipfel begrenzt ist und die Bereitschaft zum Handeln zu großen Teilen schon vor der Konferenz in den Hauptstädten festgelegt worden war.

Um den Gipfel nicht vollkommen scheitern zu lassen, verfassten wenige Regierungschefs hastig den Kopenhagen-Akkord, die Grundlage der internationalen Klimapolitik der Dekade 2010-2020. Die Erwartung an Kopenhagen war eine "Top-down"-Lösung, bei der auf globaler Ebene den einzelnen Staaten Verschmutzungserlaubnisse zugeteilt worden wären. Stattdessen war das Ergebnis eine "Bottom-up"-Sammlung von freiwilligen Verpflichtungen der Staaten. Dabei ist weder die Vergleichbarkeit dieser Zusagen gesichert, noch gibt es einen Mechanismus, um sicherzustellen, dass die globale Erwärmung auf deutlich unter 2°C begrenzt wird, so wie es die Weltgemeinschaft als Ziel formuliert hat.

1.2.2 Welche Lektionen daraus für Paris gezogen wurden

Der Pariser Gipfel wird sich von Kopenhagen grundlegend unterscheiden. Die meisten Beobachter erwarten einen Hybridansatz zwischen "top-down" und "bottom-up". Ein zentrales Element der neuen Klimaschutzarchitektur wird wahrscheinlich sein, dass die einzelnen Staaten Klimaschutzversprechen abgeben, die widerspiegeln, was im jeweiligen nationalen Kontext möglich ist. Damit dies nicht in völliger Beliebigkeit endet, soll in Paris aber ein verbindlicher Rahmen gesetzt werden, der Vergleichbarkeit, gegenseitige Anerkennung und regelmäßige Überprüfung sicherstellt. Um die Klimakonferenz insgesamt zu entzerren und eine "Zockermentalität" der Länder wie in Kopenhagen zu verhindern, wurde außerdem vereinbart, dass bereits im ersten Quartal 2015 alle großen Länder Vorschläge für die Art und Höhe ihrer beabsichtigten nationalen Klimaschutzmaßnahmen vorlegen müssen.

Es zeichnet sich ab, dass in Paris ein neues Klimaabkommen beschlossen wird - die wichtigen Akteure, auch über die USA, China und die EU hinaus, stellen sich entsprechend auf. Allerdings zeichnet sich auch bereits ab, dass die zunächst vorgelegten Klimaziele der Staaten nicht ausreichen werden, um das Zwei-Grad-Limit zur Vermeidung eines in großem Maße gefährlichen Klimawandels einzuhalten. Anders als in Kopenhagen treffen die Vertragsstaaten in Paris also wohl die Zielscheibe "globales Abkommen" - was einer Abkehr vom jetzigen Vier-Grad-Emissionspfad entsprechen würde. Wenn die Dynamik vor Paris so weiter geht wie bisher, wird der Pfeil aber zunächst nur im äußeren Ring stecken, was einer globalen Erwärmung von eher drei Grad bis zum Ende des Jahrhunderts gleichkommt. Auch die zu erwartenden Klimawandelauswirkungen einer Drei-Grad-Welt sind völlig unakzeptabel. Zentrale klimapolitische Verhandlungsziele in Lima und in Paris liegen daher darin, einerseits im Abkommen wirksame Mechanismen zu verankern, die eine schrittweise Erhöhung der Klimaschutzverpflichtungen erlauben, und andererseits die notwendige Unterstützung für die steigende Zahl Klimabetroffener zu organisieren. Je weniger die zunächst vorgelegten Klimaziele nachgebessert werden, umso höhere Lasten kommen hier auf die (historisch und heute) größten Verursacher zu.


1.3 Gerechtigkeit im Treibhaus ohne starre Länderkategorisierungen

Beim Klimagipfel 2011 im südafrikanischen Durban beschlossen die Regierungen, ein neues Klimaabkommen zu verhandeln, das alle Staaten einbeziehen soll. Seitdem wird darüber diskutiert, wie mit der Gerechtigkeitsfrage umzugehen sei. Einerseits ist klar, dass die Regierungen - insbesondere von Schwellen- und Entwicklungsländern - nur in einem als fair wahrgenommenen Abkommen ernsthafte Klimaschutzpflichten übernehmen werden. Da auch das neue Abkommen Teil der UN-Klimarahmenkonvention sein wird, gelten auch die darin niedergelegten Prinzipien.

• Erstens ist hier das grundlegende Ziel der Klimarahmenkonvention relevant: einen gefährlichen Klimawandel zu vermeiden. Die Staatengemeinschaft hat sich dazu auf das Zwei-Grad-Limit geeinigt und sich - insbesondere auf Druck der kleinen Inselstaaten - bereiterklärt, zu prüfen, ob nicht in Richtung 1,5°C verschärft werden kann. Es gilt also, die Risiken zu begrenzen und die, für die es gefährlich werden kann, bei der Bewältigung der Risiken zu unterschützen.

• Zweitens gilt das Prinzip der "gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten". Die Verursacher und die leistungsfähigsten Staaten sollen die größten Lasten schultern, aber jeder Staat so gut wie möglich seinen Beitrag leisten. Es gilt also, die Lasten fair zu teilen.

• Drittens sollen Menschen aller Staaten einen gerechten Zugang zu nachhaltiger Entwicklung gewährleistet bekommen. Nur wenn der Kampf gegen den Klimawandel mit den Chancen eines neuen nachhaltigen Wohlstandsmodells kombiniert wird, das immer mehr Menschen einbezieht, ist Akzeptanz zu erwarten.

Andererseits ist auch offensichtlich, dass die 1992 in der Klimarahmenkonvention und dann 1997 in Kyoto festgelegten Kategorien von Industrie- und Entwicklungsländern, die in Anhängen des Abkommens festgehalten wurden, heute nicht mehr die Wirklichkeit spiegeln. Es wird noch viel Gezerre um diesen Punkt geben, aber die meisten Beobachter befürchten: der Versuch einer Verhandlung neuer Kategorien für die verschiedenen Ländergruppen würde sehr wahrscheinlich ein Scheitern von Paris bedeuten.

Da derzeit alles darauf hinaus läuft, dass die Staaten ihr Minimalziel zunächst selber festlegen, soll also jeder Staat anhand der oben genannten Prinzipien seine Bereitschaft zum Handeln selbst einschätzen. Das Climate Action Network (CAN) hat dazu unter Mitwirkung von Germanwatch fünf Gerechtigkeitsindikatoren herauskristallisiert, mit denen sich einschätzen lässt, ob die Klimabeiträge gerecht sind: wissenschaftliche Angemessenheit, Verantwortlichkeit, Kapazität (Leistungsfähigkeit), Anpassungs- und Entwicklungsbedarf.

Es wäre zu erwarten, dass sich bei fairer Selbsteinschätzung in etwa folgende graduelle Unterschiede ergeben würden:

a) Industriestaaten und Länder mit vergleichbarer Verantwortung und Kapazität könnten landesweite Reduktions- oder Begrenzungsziele festlegen. Außerdem sollten sie mitteilen, in welchem Ausmaß sie zur Klimafinanzierung beitragen. Insgesamt sollten sich die allermeisten OECD-Länder und G20-Staaten so einordnen.

b) Entwicklungsländer mit relativ hohen Kapazitäten und Verantwortung könnten mindestens relative Minderungsziele für das Land oder aber ehrgeizige Intensitätsziele [1] vorlegen. Sie sollten auch verdeutlichen, in welchem Ausmaß sie Ziele - für Klimaschutz und Anpassung - verschärfen können, wenn internationale Zusammenarbeit sie dabei unterstützt.

c) Die ärmeren Entwicklungsländer könnten etwa sektorale Minderungsziele vorlegen. Sie könnten darlegen, welcher Finanzierung sie bedürfen, um den Zugang zu Energie und Mobilität zu ermöglichen, ohne in die Pfadabhängigkeit fossiler Energien zu geraten Auch sollten sie den Bedarf für deutliche Schritte in Richtung mehr Resilienz aufzeigen.

d) Die ärmsten Entwicklungsländer (Least Developed Countries, LDCs) könnten etwa Dekarbonisierungs- und Anpassungsstrategien vorlegen sowie den entsprechenden Bedarf an Unterstützung kommunizieren. LDCs und weitere Entwicklungsländer mit wenig fachlicher Kapazität müssen auch dabei unterstützt werden, ihre nationalen Klimabeiträge überhaupt vorzubereiten.

Die oben genannten Kriterien liefern auch eine mögliche Grundlage, um schrittweise, aber regelmäßig Nachbesserungen der Ziele und Verpflichtungen einzufordern. Dies sollte im Abkommen verankert werden. Egal ob dies gelingt oder nicht, sollte außerdem die weltweite Zivilgesellschaft ein hochrangig besetztes Gremium ins Leben rufen, das eine solche Gerechtigkeitsbeurteilung vornimmt. Germanwatch setzt sich dafür ein, mehrere Dimensionen der Klimagerechtigkeit zu betrachten, die über die reine Lastenteilung hinausgehen (siehe Infokasten nächste Seite). Denn nur wenn die Staatengemeinschaft die Risiken des Klimawandels massiv begrenzt und ebenso wie die Anstrengungen des Klimaschutzes gerecht teilt, wenn es für immer mehr Menschen eine Teilhabe an nachhaltiger Entwicklung und den Chancen der Transformation gibt, ist mit der notwendigen Klimaschutz-Dynamik zu rechnen.

Grafik: © Germanwatch

Abbildung 1: Die drei Dimensionen der Klimagerechtigkeit.Quelle: Eigene Darstellung.
Grafik: © Germanwatch

Drei Dimensionen der Klimagerechtigkeit*
In den Verhandlungen wir zurzeit diskutiert, was gerechte Beiträge der einzelnen Länder zum Klimaschutz und zur internationalen Finanzierung für die erste Verpflichtungsperiode des neuen Klimaabkommens ab 2020 wären. Dieser aktuelle Diskurs zur Klimagerechtigkeit basiert hauptsächlich auf der Frage, wie die Lasten des Klimaschutzes gerecht verteilt werden können. Dazu kommt die Frage nach den Risiken des Klimawandels, die so weit wie möglich reduziert (2 °C- oder 1,5 °C-Limit) und ebenfalls gerecht geteilt werden sollten. Diese zwei Dimensionen der Lasten- und Risikoteilung sollten nach dem Verständnis von Germanwatch außerdem durch die dritte Dimension der Chancenteilung ergänzt werden. Drei Dimensionen eines erfolgversprechenden Gerechtigkeitsansatzes sind demnach:
Risikoteilung: Gemäß dem Ziel, gefährlichen Klimawandel zu vermeiden und entsprechend den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen, werden die Risiken des Klimawandels reduziert und möglichst gerecht geteilt. Hier geht es darum, möglichst viel Klimaschutz zu betreiben, um besonders Betroffene und Verletzliche vor seinen Auswirkungen zu schützen und Verluste und Schäden zu begrenzen. Anderseits müssen unter dem Aspekt der Teilung von Risiken die Anpassungsbemühungen insbesondere der Staaten und Menschen, die wenig zum Klimawandel beigetragen haben, durch Finanzen, Wissenstransfer usw. ermöglicht werden. Die Verursacher der Risiken sollen Anpassungsstrategien, Risikomanagement und Versicherungssysteme der entsprechenden Staaten unterstützen. Mit jedem Jahr, in dem nicht gehandelt wird, steigen die Risiken. Mit jedem versäumten Jahr wird es also deutlich teurer, die Risiken zu begrenzen.
Lastenteilung: Wer wie viel zum Klimaschutz beitragen muss, wird (bislang) meist als eine Last dargestellt, die zwischen Industrie- und Schwellenländern verteilt werden muss. Emissionsreduktion durch den Umbau der Energiesysteme wird zunächst mit wirtschaftlichen Kosten und möglichem Verlust von Arbeitsplätzen assoziiert. Besonders die Öl, Gas und Kohle fördernden Länder befürchten den Verlust ihrer wirtschaftlichen Grundlagen durch das Versiegen ihrer Einkommensquellen. Die Betonung der Last wird durch die vorherrschenden Standard-Modelle der Volkswirtschaftslehre befördert, in denen jedes Mehr an Klimaschutz automatisch auch mehr Kosten mit sich bringt. Die Notwendigkeit der Risikominimierung gerät dabei genauso wie die Betrachtung der Chancen allzu oft in den Hintergrund. Nichtsdestotrotz ist Klimaschutz häufig auch mit Kosten verbunden. Es sind erhebliche Investitionen erforderlich, die gerecht verteilt werden sollten.
Chancenteilung: Der Lastenteilung steht die Chancenteilung entgegen, die die Vorteile einer nachhaltigen (Um-)Gestaltung des Wohlstandsmodells unterstreicht. Ambitionierte Vorreiterallianzen können diese Chancen gemeinsam ausbauen und aufzeigen, dass es Vorteile gibt, etwa Beschäftigungseffekte, Energiesicherheit und erhöhte Investitionen statt Konsumausgaben für fossile Energieträger. Wenn durch die Vorreitergruppen tatsächlich eine globale Dynamik entstehen soll, dann sind diese so zu gestalten, dass ambitionierte Schwellen- und Entwicklungsländer ausreichend Unterstützung bekommen (finanziell, technisch, im Aufbau von Kapazitäten etc.), damit sie von der Teilnahme an Vorreitergruppen profitieren und so an den Chancen der notwendigen Transformation teilhaben können.
Die Erfolgslogik dieser drei Dimensionen in Kombination miteinander beruht nicht nur auf ihrer inhaltlichen Verknüpfung, um einen für alle als gerecht empfundenen Deal zu verhandeln. Die drei Dimensionen sprechen außerdem jeweils verschiedene Verhandlungsgruppen an, so dass die verhärteten Verhandlungsfronten zur traditionellen Lastenteilung zwischen Industrie- und Schwellenländern durch das Einwirken anderer Akteure wie den am stärksten Betroffenen zur Risikoteilung und den Vorreitern zur Chancenteilung entschärft werden (siehe Abbildung 1 auf Seite 8). Somit sollte unter der Klimarahmenkonvention ein Gerechtigkeitsansatz gewählt werden, der diese drei Dimensionen zusammen abbildet und die Chancenteilung nicht vernachlässigt.
* Für eine detaillierte Beschreibung siehe Germanwatch-Hintergrundpapier zu COP 19 in Warschau 2013: Warschau, Lima, Paris - Im Dreisprung zum Klimaabkommen, S. 18-23
http://germanwatch.org/de/download/8413.pdf

1.4 Den politischen Moment nutzen: Deutschlands entscheidende Rolle vor Paris

Paris wird nur ein Erfolg, wenn die höchste politische Ebene das Ziel eines Umbaus der globalen Energie- und Wirtschaftssysteme unterstützt; technische VerhandlerInnen und UmweltministerInnen können das Problem nicht alleine lösen. Aus diesem Grund hatte UN-Generalsekretär Ban Ki-moon den "Klimagipfel" im September 2014 organisiert. Enttäuschenderweise gehörte Angela Merkel zu den wenigen Regierungschefs, die nicht nach New York kamen. Seitdem allerdings mehren sich die Anzeichen, dass die Kanzlerin aus ihrem Klima-Tiefschlaf der letzten fünf Jahre wieder erwachen könnte.

Das im Oktober verabschiedete Klima- und Energiepaket für 2030 ist aus europäischer Sicht der Beitrag, um die EU wieder als Vorreiter zu positionieren. Und tatsächlich war die EU der erste Verhandlungspartner weltweit, der beschlossen hat, was in seinem Klimabeitrag enthalten sein wird. Doch um Vorreiter zu sein, muss man nicht nur früh handeln, sondern auch ambitioniert. Und um die Ambition ist es weniger gut bestellt. Die schwachen Ziele liegen weit unterhalb dessen, was aus Sicht der Wissenschaft als europäischer Beitrag erforderlich wäre, um unter dem 2 °C-Limit zu bleiben. Nachdem nun die größten Wettbewerber - USA und China - relativ ambitioniert nachgelegt haben, sollte die EU noch vor dem Klimagipfel von Paris das eigene Ziel nachbessern. Dafür muss die Bundesregierung sich einsetzen.

Auch Deutschlands aktuelle G7-Präsidentschaft bietet eine große Chance, internationale Akzente zu setzen. So kann die Kanzlerin beim G7-Gipfel im Juni 2015 die politische Unterstützung für ein erfolgreiches Klimaabkommen einfordern. Gleichzeitig kann die Bundesregierung klimapolitische Aktionen international vorantreiben, zum Beispiel eine Initiative zur Finanzierung von Erneuerbaren Energien in Entwicklungsländern oder Maßnahmen, um vom Klimawandel Betroffenen durch eine Klimarisikoversicherung zu helfen.

Um international Einfluss zu üben, ist Glaubwürdigkeit Trumpf. Entscheidend ist also nicht zuletzt, wie sich Deutschland national aufstellt. Die Messlatte sind hierbei eine Nachbesserung der 2030-Ziele der EU vor Paris und das für Ende des Jahres angekündigte Klimaaktionsprogramm der Bundesregierung, mit dem das selbst gesetztes Klimaziel von minus 40 Prozent gegenüber 1990 für 2020 noch erreicht werden sollen. Dieses Ziel haben die Bundeskanzlerin und die Bundesumweltministerin in den letzten Monaten mehrfach auf internationaler Bühne bekräftigt. Heute klafft noch eine hässliche Lücke von 16 Prozent.

Ob Deutschland den Plan zur Umsetzung seines Klimaziels für 2020 mit Substanz oder heißer Luft füllt - am 3. Dezember 2014 steht die Entscheidung im Kabinett an. Denn die einst von Frau Merkel und Herrn Gabriel angekündigten und im Koalitionsvertrag verankerten minus 40 Prozent CO2-Ausstoß bis 2020 in Deutschland gegenüber 1990 sind nur erreichbar, wenn die Regierung die heißen Eisen Kohle und Energieeffizienz beherzt anpackt. Tut sie das nicht, gefährdet sie auch Deutschlands Glaubwürdigkeit auf der internationalen Ebene.

Deutschland sollte auch die Option von ernsthaften Vorreiterallianzen prüfen. Solche Allianzen mehrerer Staaten, die beispielsweise gemeinsam eine ambitionierte Energiewende vorantreiben wollen, können ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. In einer solchen Allianz lohnt sich Klimaschutz besonders, weil die Vorreiter einander unterstützen - mit gemeinsamer Finanzierung, Forschung oder Wirtschaftsförderung. So lässt sich das Gefangenendilemma - ich tue nichts, solange du nichts tust - überwinden.


2 Bausteine für ein erfolgreiches Paris - die Rolle der COP in Lima

Auch wenn sich schon jetzt alle Augen auf den Pariser Klimagipfel richten, steht und fällt der Erfolg der Bemühungen um ein neues Abkommen mit der Konferenz in Lima. Hier muss die Staatengemeinschaft die Weichen richtig stellen, damit im nächsten Jahr ein gut gestaltetes und verbindliches Abkommen überhaupt möglich ist. In Lima sind drei zentrale Aufgaben zu bewältigen: Erstens muss ein Entwurf des Vertragstexts für Paris entstehen. Zweitens ist zu klären, in welchem Format die Länder Anfang 2015 ihre beabsichtigten Klimabeiträge (engl. "intended nationally determined contributions", INDCs) vorschlagen sollen und was danach mit diesen Vorschlägen geschieht. Und drittens muss Lima Klarheit schaffen, wie zusätzlicher Klimaschutz und Klimafinanzierung bis 2020 zu mobilisieren ist.[2]


2.1 Architektur des neuen Abkommens
2.1.1 Ein Verhandlungstext für Paris

Die Verhandlungen zum Pariser Abkommen, das 2015 verabschiedet und spätestens 2020 in Kraft treten soll, werden seit der Klimakonferenz in Durban 2011 in der sogenannten "Arbeitsgruppe zur Durban-Plattform" (ADP) geführt. Als ein Ergebnis sollen in Lima wesentliche Elemente eines Entwurfs des Verhandlungstextes von Paris stehen. Vor der Konferenz in Paris soll es einen sauber verhandelten Text geben, der nur noch wenige große politische Optionen beinhaltet, die die MinisterInnen in Paris entscheiden können. Im Jahr 2014 haben die Ko-Vorsitzenden der ADP schon Vorversionen des Texts vorgelegt (als sog. Nicht-Papiere) und versucht, weitere Optionen zu sammeln.[3] Lima stellt jetzt den Moment dar, wo alle Karten auf den Tisch kommen und alle politischen Optionen genannt werden müssen. D. h. in Lima sollten die möglichen Inhalte für z.B. Minderung, Anpassung, Klimafinanzierung, Transparenz und Architektur des neuen Abkommens bekannt sein. Alle relevanten Debatten für Paris sind also in Lima zu führen.

2.1.2 Paris als Hybrid

Besonders wichtig ist hierbei die Ausgestaltung der Architektur. Wie angesprochen, erwarten fast alle Beobachter eine Hybridarchitektur, wo Klimabeiträge zunächst national festgelegt werden und dann später in das Abkommen eingestellt, verankert und nachgebessert werden (siehe Abbildung 2). Die Art und Weise des Einstellens ist zurzeit noch umstritten. Auch ist unklar, welchen rechtlichen Status diese Klimabeiträge international haben werden.

Grafik: © Germanwatch

Abbildung 2: Architektur des Hybridabkommens.Quelle: Eigene Darstellung, angelehnt an AILAC, 2014.
Grafik: © Germanwatch


2.1.3 Eine "Ratsche" für regelmäßiges Erhöhen der Ambition Richtung 2 °C

Wichtig ist, dass die Klimabeiträge nicht in totaler Beliebigkeit enden, sondern das Pariser Abkommen sicherstellt, dass diese Eingaben nach klaren Regeln vergleichbar sind. Zudem ist ein Prozess zu organisieren, der diese stetig hochverhandelt und in den Referenzrahmen zum 2 °C-Temperaturlimit stellt. International wird dies als "ratchet-up mechanism" bezeichnet. Es geht also um eine "Ratsche", die sich nur in Richtung höherer Ambition weiter festziehen lässt. Abbildung 3 stellt wichtige Komponenten für die "Ratsche" im Abkommen dar.

Grafik: © Germanwatch

Abbildung 3: Eine Ratsche für regelmäßige Ambitionserhöhung Richtung 2°C.Quelle: Eigene Darstellung.
Grafik: © Germanwatch

Zunächst ist es wichtig, dass das Abkommen diesbezüglich zwei Prinzipien festschreibt. Einmal das Prinzip des Ausschlusses von Rückschritten ("no-backsliding"), d. h. Länder dürfen nicht von Höhe und Verpflichtungstyp der Klimabeiträge nach unten abweichen.[4] Zum anderen ist das Prinzip festzulegen, dass sich alle Länder zu rechtlich bindenden Klimabeiträgen bereit erklären und dann in jedem Zyklus der Ratsche höhere Beiträge einstellen.

Ein weiterer Beitrag der 2 °C-Ratsche ist, dass Klimaschutzziele grundsätzlich als Mindest- und nicht als Maximalziele definiert werden. Dies ist ein grundlegender Unterschied zum vorherrschenden Verständnis der Kyoto-Ziele.

2.1.4 Verschiedene Mechanismen zur Überprüfung

Das vielleicht wichtigste Element der Klimaarchitektur sind verschiedene Überprüfungsmechanismen für die nationalen Klimabeiträge, die unterschiedliche Funktionen erfüllen müssen. Erstens ist eine Überprüfung notwendig bezüglich der Klarheit und Vergleichbarkeit der verschiedenen Klimabeiträge. Dies ist bereits für absolute Emissionsminderungsziele, wie man sie vom Kyoto-Protokoll kennt, erforderlich, um die Ziele zu verstehen und zu vergleichen (z. B. Klarheit zur Rolle von Kohlenstoffmärkten, Rolle und Verfahren der Anrechnung für Emissionen aus Landnutzung etc.). In Paris ist jedoch eine Vielzahl von unterschiedlichen Klimaschutzbeiträgen zu erwarten, inklusive Kohlenstoff-Intensitätszielen. D. h. die Wichtigkeit einer Überprüfung, die mehr Klarheit bringt, ist noch größer.

Zweitens muss eine Überprüfung erfolgen, inwiefern die Klimabeiträge insgesamt angemessen sind, um das 2°C-Temperaturlimit und die Ziele der Klimarahmenkonvention - insbesondere die Vermeidung eines gefährlichen Klimawandels - erfüllen zu können.

Drittens sollte überprüft werden, ob die einzelnen Klimabeiträge auch fair bzw. gerecht sind. Neben dem 2°C-Temperaturlimit bedeutet dies eine Überprüfung hinsichtlich weiterer Gerechtigkeitskriterien und -aspekte (siehe Kapitel 1.3).

Viertens muss ein Überprüfungsmechanismus geschaffen werden, der die tatsächliche Implementierung der zugesagten Klimabeiträge untersucht. Dieser soll auch als Frühwarnsystem dienen, falls sich schon frühzeitig abzeichnet, dass die Beiträge nicht erfüllt werden.

Fünftens braucht es eine ständige Überprüfung, um neue klimawissenschaftliche Erkenntnisse in die Klimapolitik einzuspeisen. Diese dreht sich z. B. um die Frage, inwiefern aus Risikoperspektive das 2°C-Temperaturlimit nicht z.B. auf 1,5 °C verschärft werden muss und welche Langfristziele (auch in Bezug auf die Begrenzung fossiler Energieträger) im Pariser Abkommen festgeschrieben werden. Ein vergleichbarer Mechanismus wurde in Cancún als sogenannte "periodische Überprüfung" v. a. anhand der IPCC-Berichte bereits beschlossen. Er befindet sich derzeit in seiner ersten Runde.

2.1.5 Ein regelmäßiger Politikzyklus für mehr Klimaschutz

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, wie oft die Ratsche gedreht wird. Eine bedeutende und bisweilen nur wenig beachtete Funktion der UNFCCC-Verhandlungen ist es, gemeinsam und gleichzeitig politische Momente in Schlüsselländern zu erzeugen. So war der Kopenhagener Gipfel 2009 zwar angesichts der vorher erzeugten Erwartungen eine Enttäuschung. Aber als Folge der intensiven Vorbereitung hat sich immerhin die Anzahl der nationalen Klimagesetzgebungen, insbesondere auch in Schwellen- und Entwicklungsländern, sprunghaft erhöht.[5] Auch das Klima- und Energiepaket der EU für 2020 ist ein Ergebnis der Vorbereitung auf Kopenhagen. Ebenso wären weder die neue Einigung zur Klima- und Energiepolitik der EU für 2030, noch die gemeinsame Ankündigung der USA und Chinas ohne den UNFCCC-Prozess erklärbar.

Der Handlungsdruck durch Klimawandelauswirkungen wird zunehmen, gleichzeitig senkt sich die Kostenkurve der Erneuerbaren weiter, während die Kosten für fossile Energieträger trotz großer Fluktuationen tendenziell steigen. Um ein solches Politikumfeld zu nutzen, in dem die Anreize für Klimaschutz weiter steigen, sollten häufige politische Ankerpunkte gesetzt werden. Seit langem fordern z. B. kleinen Inselstaaten, aber auch die Zivilgesellschaft, fünfjährige Verpflichtungsperioden einzuführen. Im Angesicht der sich abzeichnenden Architektur des Klimaregimes ist diese Forderung umso wichtiger, auch um nicht zu niedrige Ambitionen über einen zu langen Zeitraum zu betonieren. Allerdings gibt es auch das starke Gegenargument, dass längere Zielzyklen die Investitionssicherheit für Zukunftstechnologien und die dafür notwendige Infrastruktur deutlich erhöhen würden. Für Lima, wo es eine Vorentscheidung bezüglich fünf- oder zehnjährigen Perioden geben soll, ist es daher denkbar, dass sich ein Modell herausbildet, welches zwar auf Fünf-Jahres-Politikzyklen aufbaut, jedoch von den Vertragsstaaten verlangt, daneben auch vorläufige Zehn-Jahres-Ziele zu kommunizieren, die jeweils nach fünf Jahren erhöht, aber nicht verringert werden können.

Abbildung 4 zeigt, wie der Politikzyklus in den nächsten Jahren funktionieren könnte. Generell werden die Zyklen der Erstellung von Beiträgen immer durch eine vorher stattfindende strategische Überprüfung (strategic review) vorbereitet. Diese sollen vornehmlich klären, welchen Fortschritt die Länder insgesamt zu den Zielen der Klimarahmenkonvention erreicht haben. Außerdem sollen sie einen Prozess zwischen Wissenschaft und Politik organisieren, um zu klären, ob aus Risikosicht eine Änderung des langfristigen Ziels (z. B. 1,5°C-Temperaturlimit) erfolgen muss. Außerdem wird nach und nach auch die tatsächliche Implementierung der Klimabeiträge von Ländern im Rahmen der strategischen Review zu betrachten sein.

Die zunächst von den Ländern vorgelegten beabsichtigen Beiträge sollten gemeinsam bewertet werden. Eine solche Bewertung untersucht drei Aspekte: die Klarheit der Beiträge, ob diese insgesamt zu einer globalen Emissionsentwicklung führen, die mit dem langfristigen Ziel (2 °C-Limit) kompatibel ist, und ob die individuellen Beiträge jeweils angemessen sind. Auf diese Art können Länder noch reagieren und ihre Klimabeiträge verschärfen, bevor sie im Abkommen verankert werden.

Grafik: © Germanwatch

Abbildung 4: Ein Politikzyklus für mehr Klimaschutz.Quelle: Eigene Darstellung.
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Für 2015 ist ein separater Bewertungsschritt notwendig und wird derzeit im Zusammenhang mit der Entscheidung zu INDCs vorbereitet (vgl. Kapitel 2.2.3).

Insgesamt ist klar, dass eine gemeinsame Bewertung nur ein weicher Anreiz ist und nicht unmittelbar zu einer Zielverschärfung der Länder führen muss. Aber durch die frühzeitige Kommunikation der Elemente einer solchen Bewertung werden diese ein Referenzrahmen für die nationale Vorbereitung der Klimabeiträge. Es bietet also zumindest den Anreiz, dass zunächst die Länder selber begründen müssen, wie ihr Beitrag im Einklang mit 2°C-Limit und weiteren Aspekten der Klimagerechtigkeit steht (siehe Kapitel 1.3).

Dieser Zyklus bezieht sich auf Emissionsminderung. Daneben ist es auch notwendig, Zyklen für Klimafinanzierung und -anpassung zu definieren, die wahrscheinlich andere Zeiträume brauchen. Für öffentliche Klimafinanzierung z. B. könnte der Zyklus noch enger gefasst werden (z. B. alle 2,5 Jahre). Es gilt hier, einen "Hochschaukelprozess" zwischen transformativen Politiken für Klimaschutz und Anpassung in den ärmeren Ländern einerseits und der dafür notwendigen Klimafinanzierung andererseits zu erreichen.

2.1.6 Langfristziel - Dekarbonisierung und Akzente gegen die Kohle

Der Weltklimarat IPCC hat klargestellt, dass die Einhaltung des 2°C-Limits aus Sicht des Kohlenstoffbudgets bedeutet, dass nur noch 900 Gt CO2 in die Atmosphäre entlassen werden dürfen. Soll dies gelingen, so der IPCC, dann müssen die Emissionen weltweit bis zur Mitte des Jahrhunderts halbiert und bis 2100 gegen Null oder sogar negativ gehen. Dabei ist in erster Linie der Stromsektor gefordert, entsprechende Reduktionen zu erbringen - bereits bis zur Mitte des Jahrhunderts sollen dort die Emissionen um 90 Prozent gegen 2010 zurückgehen, was unter anderem einen Ausstieg aus der Kohlenutzung bedeutet, sofern "Carbon Capture and Storage " (CCS) nicht zur Anwendung kommt.

Das Pariser Abkommen muss dazu beitragen, dass insgesamt die Erwartungen von Investoren und nationalen Entscheidungsträgern bestärkt werden, dass die Welt sich zu einer Niedrigemissionswirtschaft wandelt. Ein ambitioniertes Langfristziel kann diese Sicherheit stärken und ist ein Orientierungspunkt für z. B. das Erstellen von nationalen Klimabeiträgen.

Deswegen werden verschiedene Möglichkeiten für ein Langfristziel im Pariser Abkommen diskutiert. Hier haben sich in 2014 neue Dynamiken ergeben und immer mehr Länder, darunter auch Deutschland, sprechen sich für eine weltweite Dekarbonisierung der Energieversorgung bis zur Mitte des Jahrhunderts aus.

Dies sollte mit einer positiven Vision, gerade für Länder mit weiterem Entwicklungsbedarf, ergänzt werden. Germanwatch drängt daher zusammen mit dem Climate Action Network darauf, alle Emissionen aus fossiler Energie bis spätestens 2050 auf null zu reduzieren ("global phase out"), und eine weltweite Einführung von 100 % Erneuerbaren Energien und Energiezugang für alle zu ermöglichen ("global phase in"). Es bestehen gute Chancen, dass die Fortschritte bei Erneuerbaren Energien, Speichertechnologien und intelligenten Stromnetzen die Plausibilität dieses Ziels schon bald weiter untermauern.


2.2 Klimabeiträge in 2015: Schlüsselentscheidung in Lima
2.2.1 Beabsichtigte Klimabeiträge in 2015

Ein wichtiges Signal aus Lima wird eine Entscheidung [6] zu den beabsichtigen Klimabeiträgen (INDCs) sein. Bei der letzten Klimakonferenz in Warschau wurde beschlossen, dass diese im Laufe des Jahres 2015, deutlich vor dem Pariser Gipfel, eingereicht werden sollen und dass diejenigen Länder, die dazu in der Lage sind, bereits im ersten Quartal 2015 ihre Angebote vorlegen. Es wird erwartet, dass alle Industrieländer und anderen großen Emittenten bis März ihre INDCs einreichen und andere Länder bis spätestens Mitte des Jahres 2015 folgen. Dazu sind in Lima drei große Fragen zu klären. Erstens muss definiert werden, welchen Bereich die INDCs abdecken. Klar ist, dass die Länder in den INDCs ihre Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen kommunizieren müssen. Entwicklungsländer fordern daneben auch ähnliche Angaben zu Klimafinanzierung und -anpassung. Zweitens stellt sich die Frage, welche technischen Informationen in den INDCs enthalten sein müssen. Hier ist das Format so weit zu vereinheitlichen, dass eine Vergleichbarkeit möglich ist. Und drittens stellt sich die Frage, was mit den INDCs passiert, sobald sie vorliegen, also welche internationale Prüfung sie durchlaufen. Hier ist der Streitpunkt insbesondere, ob dies noch vor Paris geschieht - sowohl im Hinblick darauf, dass ob die Beiträge insgesamt ausreichend für das Einhalten des 2°C-Limits sind, als auch darauf, ob die einzelnen Ziele einen gerechten Beitrag darstellen.

2.2.2 Hauptaugenmerk Emissionsminderung, ohne dass Finanzierung und Anpassung vom Tisch fallen

Insgesamt sollen alle INDCs eine Klimaschutzkomponente enthalten. Die Art der Klimabeiträge wird sich jedoch unterscheiden. Von einer einfachen Schwarz-Weiß-Differenzierung in Industrie-und Entwicklungsländer gemäß der Anhänge der Klimarahmenkonvention ist wohl nicht auszugehen. Zwar gibt es zunächst eine Selbst-Differenzierung dadurch, dass Klimabeiträge vorerst "national bestimmt" vorbereitet werden. Dies benötigt jedoch die Kommunikation klarer Erwartungen, welche Art von Verpflichtung dem jeweiligen Entwicklungsstand eines Landes entspricht (vgl. Kapitel 1.3). Generell darf kein Land hinter den schon jetzt gemachten Klimaschutzverpflichtungen zurückstecken.

Ein weiterer Streitpunkt zur Differenzierung, der auch relevant für die Verhandlungen zum Pariser Abkommen ist, ist die Anwendung der Transparenzarchitektur. Hier gibt es zurzeit einen zweigleisigen Prozess, der für Industrie- und Entwicklungsländer unterschiedliche stringent ist und unterschiedliche Berichtszyklen für vorsieht. Auch in Zukunft ist eine Differenzierung der Berichterstattung sinnvoll. Allerdings sollte diese nicht starr nach Industrie- und Entwicklungsländern unterscheiden. Vielmehr sollten sich Berichtspflichten anlehnen an den Typ der Verpflichtungen und die gewählten Politikinstrumente.

2.2.3 Überprüfung der Beiträge vor Paris

Im derzeitigen "Bottom-up"-Regime werden die Beiträge zur Emissionsreduktion und Finanzierung national bestimmt. Dieses Vorgehen birgt das Risiko, dass das 2°C-Limit mit allen vorgelegten nationalen Zielen überschritten wird und die Vorschläge Gerechtigkeitskriterien nicht entsprechen. Daher steht für 2015 eine wissenschaftsbasierte Überprüfung aller Ziele in ihrer Summe auf die Kompatibilität mit den 2°C-Limit sowie die Überprüfung der einzelnen Ziele auf ihre Gerechtigkeit zur Diskussion. Dies wäre die erste ex-ante Bewertung der Klimabeiträge - eine Funktion die es auch periodisch als Teil des Pariser Abkommens zu implementieren gilt.

Für eine solche Überprüfung müssen in Lima die Informationen festgelegt werden, die im Zusammenhang mit den Beiträgen zu kommunizieren sind und auf denen die Überprüfung aufbaut. Diese können die Art der Beiträge, das Basisjahr der Minderungsziele sowie die Gerechtigkeitsindikatoren zu Ambition, Verantwortung und Kapazität sowie Anpassungs- und Entwicklungsbedarf umfassen. Auch Details zu Finanzierungsbedarf oder Finanzierungsbeiträgen sollten angegeben werden.

Die Konferenz in Lima muss zudem die Modalitäten der Überprüfung festlegen. Hier sind Rolle und Aufgaben des UNFCCC-Sekretariats zu klären, das eine Liste der kommunizierten Beiträge mit Begleitinformationen im Mai 2015 veröffentlichen und damit die Ambitionsüberprüfung einleiten sollte. Das Sekretariat sollte auch Mitte 2015 eine Reihe von Workshops organisieren, um dabei die Beiträge vorzustellen, Fragen dazu von Ländern und BeobachterInnen zu beantworten und auch Gerechtigkeitsüberprüfungen zivilgesellschaftlicher ExpertInnen vorzustellen.

Nach der letzten Vorbereitungssitzung der ADP im Oktober 2014 zeichnet sich ab, dass viele Länder, auch die EU, bevorzugen, diesen Bewertungsschritt nur durch eine informelle Diskussion der Einzelbeiträge durchzuführen. Wenn dies so kommt, sind Zivilgesellschaft und Wissenschaft aufgerufen, ergänzende Instrumente der Bewertung einzuführen.

Diejenigen Länder, die nach der Prüfung angehalten sind, ihre Beiträge zu erhöhen, sollen dies umsetzen, bevor die Beiträge in Paris festgeschrieben werden können.

Um die Minderungsziele zu verschärfen, bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten. Industrieländer können ihre Minderungsziele an sich erhöhen oder sie durch Erneuerbaren- oder Energieeffizienzziele stützen. Auch neue, zusätzliche internationale finanzielle oder technologische Unterstützung wäre eine Erhöhung der Ziele. Die EU hat im Klima- und Energiepaket signalisiert, dass sie das Ziel von "mindestens 40 %" bis 2030 im Kontext von Paris noch einmal betrachten wird. Dies bedeutet, dass die EU nach der Bewertung noch ihre Ambition verbessert. Zunächst war dabei vor allem eine Zielerhöhung unter Einbeziehen von Kohlenstoffmärkten im Blick, nach den Klimaschutzankündigungen aus China und den USA rückt auch eine Erhöhung der nationalen Ziele in den Bereich des Möglichen. Schwellen- und Entwicklungsländer könnten abgesehen von direkten Verschärfungen ihrer Ziele und Erneuerbaren- oder Energieeffizienzzielen auch bedingte sowie an Finanzierung und technologische Unterstützung gebundene Ziele angeben.

Die folgende Tabelle bietet eine zeitliche Übersicht über die notwendigen nächsten Schritte.

Grafik: © Germanwatch

Tabelle 1: Übersicht der INDC-Prozesse im Jahr 2015 und danach
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2.3 Klimalücke vor 2020: Entscheidungsmoment in Lima

Das neue Klimaabkommen soll 2015 verabschiedet werden und 2020 in Kraft treten. Doch bereits vor 2020 ist zusätzlicher Klimaschutz erforderlich, um die globale Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen. Daher beschäftigt sich die Arbeitsgruppe zur Doha-Plattform neben dem neuen Abkommen in einem weiteren Verhandlungsstrang (ADP Workstream 2) auch mit zusätzlichen Maßnahmen, um kurzfristig mehr Klimaschutz zu erreichen.[7]

Derzeit klafft noch eine garstige Lücke zwischen den Emissionen, die sich aus der Summe der Klimaverpflichtungen der Staaten vor 2020 ergeben, und der Emissionsentwicklung, die nötig wäre, um mit hoher Wahrscheinlichkeit und zu niedrigen Kosten das Zwei-Grad-Limit einzuhalten. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) beziffert diese Emissionslücke, auch als Ambiti-onslücke oder Minderungslücke bezeichnet, auf 8-10 Gigatonnen CO2e. Zusätzliche Maßnahmen sind nötig, um Emissionsreduktionen in dieser Größenordnung zu erreichen. Wenn sich hingegen der Klimaschutz weiter verzögert, wird ein Einhalten des Zwei-Grad-Limits deutlich teurer und weniger wahrscheinlich. In den Modellen ist dies dann nur noch darstellbar, wenn auf bislang kaum erprobte und möglicherweise riskante Technologien zurückgegriffen würde. Daher drängt die Zeit, vor 2020 mehr Klimaschutz zu bewirken.

Ein Fortschritt in diesem Verhandlungsstrang ist aber auch politisch wichtig, um im ersten Verhandlungsstrang - den Verhandlungen über das neue Abkommen - voranzukommen. Je stärker die Emissionen bis 2020 vor allem von den Industrieländern reduziert werden, desto eher sind alle Länder, auch die Entwicklungs- und Schwellenländer, bereit, sich auf verbindliche Verpflichtungen für die Zeit nach 2020 festzulegen. Doch auch im neuen Abkommen ist es leider sehr wahrscheinlich, dass zunächst eine Emissionslücke bestehen bleibt. Daher müssen einige der Ansätze aus dem "Workstream 2" auch nach 2015 bzw. 2020 fortgesetzt werden. Sie werden also auch Teil des neuen Klimaregimes.

2.3.1 Erhöhung der Klimaziele und zusätzliche Aktivitäten bis 2020

Der einfachste Weg zu mehr Klimaschutz wäre eine Erhöhung der Klimaziele. Dazu sollte die Konferenz von Lima alle Staaten auffordern, besonders die Industrieländer. Diejenigen Industrieländer, die eine Erhöhung ihrer 2020-Ziele an Bedingungen geknüpft haben - etwa dass andere Länder ebenfalls handeln - sollten diese als erfüllt betrachten und fallen lassen. Auch Schwellen- und Entwicklungsländer können erklären, zu welchen zusätzlichen Zusagen und Klimaschutzmaßnahmen (engl. "National Appropriate Mitigation Actions" - NAMAs) sie bereit wären und ob sie dafür finanzielle und technologische Unterstützung benötigen. Die EU-Staaten, die vorhaben, ihr EU-Ziel für 2020 überzuerfüllen, könnten eine weltweit sichtbare Vorreitergruppe bilden und andere Staaten zu ähnlichen Schritten auffordern. Gemeinsam mit Entwicklungsländern, von Costa Rica über Marokko bis Mexiko, die eine ambitionierte Energiepolitik verfolgen, könnten sie zeigen, dass mehr möglich ist, als in Kopenhagen versprochen wurde.

Allerdings sind solche formellen Zielerhöhungen im derzeitigen politischen Kontext von den meisten Staaten nicht zu erwarten. Daher beschäftigt sich der Verhandlungsstrang auch mit zusätzlichen Aktivitäten, die sich nicht unbedingt in den nationalen Zusagen widerspiegeln. Das betrifft Klimaschutzaktivitäten von nicht-staatlichen Akteuren, etwa Unternehmen oder Akteuren unterhalb der nationalen Ebene, etwa Städten und Bundesländern. Dazu kommen weitere nationale und internationale Aktivitäten in einzelnen Bereichen, die erhebliches Klimaschutzpotenzial bieten, etwa eine verstärkte Förderung Erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz, die Abschaffung der Subventionen für fossile Brennstoffe, den von der Internationalen Energieagentur empfohlenen Stopp neuer Kohlekraftwerke oder die Reduzierung von Methanemissionen. Im "Workstream 2" wurden zu vielen dieser Bereiche in technischen Workshops die Aktivitäten einzelner Länder und internationaler Initiativen vorgestellt.

2.3.2 Ein neues Mandat für technische und politische Schritte für mehr Klimaschutz vor 2020

Das Mandat für diese technische Arbeit war bis 2014 beschränkt und muss in Lima erneuert werden. Das Thema Klimaschutz vor 2020 steht daher in Lima ganz oben auf der Agenda.

• Zunächst sollte beschlossen werden, die Arbeit im "Workstream 2" fortzuführen, bis die Emissionslücke geschlossen ist, mindestens bis 2020. Dafür müssen neue Themen für die technischen Expertentreffen definiert werden.

• Hierbei ist es entscheidend, sich konkrete Themen vorzunehmen - etwa die Finanzierung dezentraler Erneuerbarer Energien, um Zugang zu Energie für alle zu gewährleisten, oder die Effizienzpotenziale in einzelnen Wirtschaftsektoren - anstatt weiter sehr allgemein über breite Themen zu sprechen.

• Auch muss klar werden, wie aus dem Erfahrungsaustausch konkretes Handeln werden kann. Beispielsweise gibt es verschiedene Vorschläge, auf Grundlage der technischen Diskussionen eine Liste erprobter und erfolgreicher Politikansätze zu identifizieren. Aus einer solchen Liste könnten Regierungen dann die zusätzlichen Maßnahmen auswählen, die sie umsetzen möchten, und angeben, welche Unterstützung sie dafür benötigen.

• Durch entsprechende Beschlüsse kann die Konferenz von Lima außerdem sicherstellen, dass die bestehenden Institutionen des Klimaregimes wie der Grüne Klimafonds oder das Technologie-Center und -Netzwerk solche Aktivitäten prioritär unterstützen.

Um von technischen Diskussionen zum tatsächlichen Handeln zu gelangen, ist es erforderlich, hochrangige Entscheidungsträger einzubeziehen. Entsprechend versucht die Konferenz von Lima zu klären, wie oft und in welcher Form sich MinisterInnen mit der Frage des kurzfristigen Klimaschutzes beschäftigen werden. Die peruanische Präsidentschaft plant bereits, hier einen Schwerpunkt zu setzen. Es sollte eine Form gefunden werden, bei der MinisterInnen nicht bloß Reden halten, sondern sich auf zusätzliche Aktivitäten und gemeinsame Allianzen verständigen.

Solche Allianzen bergen großes Potenzial für zusätzlichen Schwung im Klimaschutz. Häufig sind dabei nicht nur nationale Regierungen beteiligt. Städte und Regionen, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Gruppen können ebenfalls Partner sein. In diesen Konstellationen sollen neue Lösungen möglich sein, die über das hinausgehen, was in multilateralen Verhandlungen gerade erreichbar scheint.

2.3.3 Greenwashing-Initiativen vermeiden

Tatsächlich sind überall neue "Allianzen", "Partnerschaften", "Koalitionen", "Clubs" und "Initiativen" zu erblicken, die sich mehr Klimaschutz auf die Fahnen geschrieben haben. Auch beim Klimagipfel des UN-Generalsekretärs in New York im vergangenen September wurden neue Initiativen angekündigt. Doch tragen alle diese Initiativen und Allianzen tatsächlich dazu bei, die Emissionslücke zu schließen und einen Pfad zu erreichen, der mit dem Zwei-Grad-Limit vereinbar ist?

Viele der bestehenden internationalen Initiativen dienen vor allem dem Dialog und Erfahrungsaustausch. Damit spielen sie eine wichtige Rolle und erfüllen eine notwendige Bedingung für mehr Klimaschutz - allerdings ist dies keine hinreichende Bedingung. Ohne klare Ziele oder Anforderungen an ihre Mitglieder und ohne Berichte und Transparenz bleibt unklar, welchen konkreten Beitrag zur Emissionsreduzierung Initiativen leisten können. Wenn PR-Initiativen ohne Substanz den Eindruck vermitteln, dass durch sie nun endlich genug im Klimaschutz geschehe, dann sind sie eine gefährliche Ablenkung. Der Öffentlichkeit würde suggeriert, dass Problem sei gelöst, und die verbleibende politische Aufmerksamkeit würde sich auf hunderte Initiativen zerstreuen.

2.3.4 Kriterien, um die Spreu vom Weizen zu trennen

Die Konferenz in Lima wird auch zu solchen Initiativen möglicherweise Beschlüsse fassen, die ihren Beitrag offiziell anerkennen oder ihnen ein Forum zum regelmäßigen Berichten einräumen. Dabei sollten Kriterien entwickelt werden, die die erfolgversprechenden Allianzen vom Rest unter-scheiden können. Aus Sicht von Germanwatch sollten Initiativen in der Lage sein, folgende Fragen überzeugend zu beantworten:

• Was ist die Vision und das Ziel der Initiative? Inwiefern sind sie kompatibel mit dem Einhalten des Zwei-Grad-Limits?

• Wozu müssen sich die Mitglieder verpflichten, um dabei zu sein?

• Welchen Nutzen bringt eine Mitgliedschaft? Welche Unterstützung gibt es besonders für die Mitglieder, die keine Vorreiter sind, es aber werden möchten?

• Welche Institutionen gibt es, um Kontinuität sicherzustellen?

• Ist die Initiative bereit, ihren Klimaschutzbeitrag zu quantifizieren und regelmäßig darüber zu berichten?

Diejenigen Initiativen, die auf diese Fragen überzeugende Antworten wissen, sollten in den UNFCCC-Verhandlungen offiziell anerkannt werden. Das kann ihnen zusätzliche Sichtbarkeit verschaffen und damit weitere Akteure zum Beitritt oder zur Nachahmung motivieren. Außerdem kann eine Anbindung an die Klimarahmenkonvention mit regelmäßigen Berichten Transparenz herstellen und somit mehr Klarheit darüber schaffen, was Allianzen wirklich leisten.


2.4 Klimafinanzierung in Lima
2.4.1 Die Finanzierungslücke vor 2020 schließen

Die Klimakonferenz von Warschau 2013 hat mit ihrer Entscheidung zur Langfristfinanzierung den Prozess für die internationale Klimafinanzierung für die Jahre 2014-2020 vorgegeben. Dabei bestätigten die Industrieländer ihre Verpflichtung, die zur Verfügung gestellten Gelder für den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Entwicklungsländern kontinuierlich bis 2020 anwachsen zu lassen. Ziel dabei ist, ab dem Jahr 2020 jährlich 100 Mrd. US-Dollar zu mobilisieren. Zudem wurde ein dreigleisiger Ansatz beschlossen:

• Erstens sind Industrieländer aufgefordert, alle zwei Jahre ihre Strategien darzulegen, wie sie es erreichen wollen, zusätzliche Mittel für die internationale Klimafinanzierung bereitzustellen. Dies war in Warschau eine Art Kompromiss als Reaktion auf die wiederholt vorgetragene Forderung aus Entwicklungsländern, einen klaren Aufwuchspfad für die internationale Klimafinanzierung zu definieren. Die dargelegten Strategien sollen dabei vor allem der Transparenz und Vertrauensbildung dienen und mit ihren enthaltenen Informationen für die dringend nötige Klarheit und Planungssicherheit sorgen.

• Zweitens sollen wiederkehrende Arbeitsrunden, während offizieller Treffen der Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention, aktuelle Themen diskutieren, die mit der Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel eng verknüpft sind.

• Drittens soll ein regelmäßiger Dialog auf hochrangiger Ministerebene anschließend alle zwei Jahre die Erkenntnisse der Arbeitsrunden zusammenbringen.

In Lima wird sich zeigen, inwieweit das Mandat von Warschau in die Tat umgesetzt wurde. Es ist wichtig, die klaffende Finanzlücke für die Zeit vor 2020 zu schließen. Im Sinne der Vereinbarung von Warschau, die internationale Klimafinanzierung kontinuierlich auf einem steigenden Niveau anwachsen zu lassen, müssen Industrieländer daher Flagge zeigen und Zusagen, öffentliche Klimafinanzierung für die Jahre 2015 und 2016 bereitszustellen. Die bisher von den Industrieländern eingereichten Strategien zur zusätzlichen Mobilisierung von Finanzmitteln haben nicht die erhoffte Klarheit gebracht, ganz im Gegenteil. Bisher haben nur die EU und Neuseeland überhaupt ihre Pläne dargelegt, ohne jedoch alle vereinbarten Angaben zu machen. In Lima muss daher ein Fahrplan definiert werden, der die dringend notwendige Klarheit über einen Aufwuchs der Klimafinanzierung bringt, mit dem die 100 Mrd. US-Dollar bis 2020 zu erreichen sind. Auch die Vorgaben für die nächste Runde der einzureichenden Strategien (die erst 2016 vorgelegt werden) müssen verschärft werden, damit die Entscheidung von Warschau nicht weiterhin nur ein leeres Versprechen bleibt.

Wie der 5. Sachstandbericht des IPCC bestätigt, sind die Kosten einer erforderlichen Anpassung an die Folgen des Klimawandels nicht annähernd durch die momentan bereitgestellte öffentliche Klimafinanzierung gedeckt. Der Klimagipfel in Lima muss daher dringend benötigte Zusagen für den Anpassungsfonds und die Fonds der Globalen Umweltfazilität liefern, damit diese ihre erfolgreiche Arbeit auch über 2014 hinaus fortsetzen können. Dies gilt insbesondere für den Anpassungsfonds, der als Pionier des Direktzugangs in diesem Bereich in letzter Zeit enorme Fortschritte verbuchen kann: die Zahl der Entwicklungsländer, die mit Hilfe ihrer eigenen nationalen Institutionen die Umsetzung der Projekte durchführen, hat sich in diesem Jahr mehr als verdoppelt. Der Fonds hat sich auch dieses Jahr wieder ein Fundraisingziel gesetzt (US$ 80 Mio.), das nach eigener Schätzung notwendig ist, um auch nächstes Jahr Projekte in Entwicklungsländern finanzieren zu können. Die zweite offizielle Überprüfung des Fonds, die mit der Konferenz in Lima abgeschlossen wird, muss sich daher auch mit der Frage beschäftigen, ob sich eine nachhaltigere Finanzquelle für den Anpassungsfonds finden lässt, gerade vor dem Hintergrund, dass der Grüne Klimafonds zukünftig stärker im Fokus der Geberländer stehen wird.

Der Grüne Klimafonds (GCF) hat im Jahr 2014 große Fortschritte gemacht. Der multilaterale Fonds ist nun bereit, Beiträge zu verwalten und mit der Programmierung von Geldern für Maßnahmen in Entwicklungsländern zu beginnen. Am 20. November fand in Berlin die Geberkonferenz für die erste Auffüllung des Fonds statt. Insgesamt wurden dabei 9,6 Mrd. US-Dollar zugesagt. Die Bundesregierung hatte bereits im Juli einen Beitrag von 750 Mio. Euro angekündigt und damit Maßstäbe gesetzt. Auch Entwicklungsländer wie Mexiko, Panama oder die Mongolei haben eigene Zusagen gemacht, während von einigen Industrieländern noch keine Zusagen (Australien, Russland) oder nur grundsätzliche Absichtserklärungen (Polen) vorliegen. Beim Klimagipfel in Lima müssen die Industrieländer somit noch nachlegen, um die symbolisch wichtige Schwelle von 10 Milliarden Dollar zu überschreiten. Dies würde ein wichtiges politisches Signal senden und die Bereitschaft für ernsthafte Verhandlungen der Entwicklungs- und Schwellenländer positiv beeinflussen.

2.4.2 Das Finanzpaket für die Zeit nach 2020 vorbereiten

Der Klimagipfel in Lima muss auch das Finanzpaket für die Zeit nach 2020 vorbereiten. Dabei braucht es bereits jetzt ein Grundgerüst der Finanzelemente, die im Pariser Klimaabkommen 2015 enthalten sein sollen. Die Verpflichtung der Industrieländer, bis 2020 jährlich 100 Mrd. US-Dollar zu mobilisieren, muss dabei Ausgangspunkt für die internationale Klimafinanzierung für die Zeit ab 2020 sein. Ein konkretes Ziel für die Bereitstellung öffentlicher Gelder ist dringend notwendig, um den Herausforderungen gerecht zu werden, die sich aus dem zunehmenden Bedarf zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und den zunehmenden klimawandelbedingten Schäden in Entwicklungsländern ergeben.

Um den Übergang in eine emissionsärmere Wirtschaft zu ermöglichen, müssen in den kommenden 15 Jahren weltweit Investitionsströme in die Infrastruktur von rund 90 Billionen US-Dollar in grüne, emissionsarme Infrastruktur umgeleitet werden. Um dies zu erreichen, bedarf es der Beteiligung und Bereitschaft aller Staaten, notwendige politische und gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die die richtigen Anreize für einen solchen Wandel fördern, beispielsweise durch eine Abkehr von öffentlicher Unterstützung für fossile Brennstoffe. Das Finanzpaket für das neue Klimaabkommen muss eine diesbezügliche Verpflichtung aller Staaten beinhalten.

2.4.3 Finanzbeiträge in den Klimabeiträgen

Bis zum ersten Quartal 2015 sollen Industrieländer und weitere große Staaten ihre nationalen Beiträge (INDCs) für das neue Klimaabkommen präsentieren; alle anderen sollen bis Mitte des Jahres folgen. Obwohl die Entscheidung von Warschau keine genauen Angaben macht, ist weitgehend unbestritten, dass dies auf jeden Fall nationale Beiträge zur Emissionsminderung beinhalten muss. In den Zwischenverhandlungen zum neuen Klimaabkommen dieses Jahr forderten viele Entwicklungsländer und Nichtregierungsorganisationen zudem, dass Industriestaaten darüber hinaus auch Angaben zur Bereitstellung von Klimafinanzierung machen sollen. Denn die globale Verantwortung vieler Industrieländer geht über das hinaus, was sie national durch Emissionsminderungen zum Klimaschutz beitragen. Vor dem Hintergrund, dass jedes Land einen fairen Beitrag zum neuen Klimaabkommen leisten soll, bedeutet dies daher eine Verpflichtung, Entwicklungsländer zusätzlich bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzstrategien finanziell zu unterstützen.


2.5 Anpassung und Unterstützung für verletzliche Gruppen
2.5.1 Anpassung im neuen Ankommen

Die Verhandlungen zur ADP in 2014 haben gezeigt: Es ist die klare politische Erwartung von Entwicklungsländern, dass Anpassung im Abkommen mit gleicher politischer Priorität behandelt wird wie Emissionsminderung. Dies ist zumindest verbal auch im letzten Textentwurf der KoVorsitzenden der ADP zum Pariser Abkommen abgebildet.[8] Im Rahmen der Verhandlungen haben sich jetzt verschiedene Schwerpunkte herausgebildet.

Anpassungsziel und langfristige Vision für Anpassung

Verschiedene Ländergruppen haben bisher eine Position zu einer langfristigen Vision für Anpassung bezogen. Ursprünglich war es die afrikanische Gruppe, die ein quantitatives Anpassungsziel forderte - basierend auf den Erkenntnissen zum wahrscheinlich tatsächlich zu erwartenden Temperaturniveau (Einschätzung durch ex-ante Bewertung und strategische Überprüfung).[9] Es wäre also in erster Linie ein Anpassungsfinanzierungsziel und würde der offensichtlichen Tatsache Rechnung tragen, das zunehmende Emissionen und starker Temperaturanstieg die Anpassungskosten weltweit nach oben treiben. Damit wächst auch die Verantwortung, hier Unterstützung zu leisten. Andere Ländergruppen, z. B. AILAC [10] und Mexiko, haben dieses Anpassungsziel noch weiter ergänzt.[11]

Auf der anderen Seite stehen Industrieländer wie Neuseeland, die nur ein grob richtungweisendes Ziel für den nationalen Kontext haben wollen, d. h. aus Sicht einer nationalen Verantwortung.[12] Dies ist der Versuch von Staaten, die Hauptverursacher des Problems sind, ihre auch in der Klimarahmenkonvention festgeschriebene besondere Verantwortung auf die Ebene der Nationalstaaten abzuwälzen.

Der aktuellen Entwurfstext der ADP-Ko-Vorsitzenden zum Pariser Abkommen enthält unter anderem zwei Optionen für ein Langfristziel: Zum einen das Langfristziel, dass alle Länder sich abhängig von der auftretenden Temperaturerhöhung anpassen sollen und entsprechend kooperieren sowie Unterstützung leisten. Zum anderen das Langfristziel, sich an eine 2°C-Welt anzupassen. Die zweite Option würde effektiv bedeuten, dass alle Auswirkungen und Schäden einer 3°C- bis 4°C-Welt, wie sie im Moment wahrscheinlich ist, durch zusätzliche Kooperation und Unterstützung im Bereich klimawandelbedingter Schäden aufgefangen werden müssten.

Prinzipien für gute Anpassung

Ein weiteres Thema ist die Frage von Prinzipien, die Länder in der Implementierung von Klimapolitikmaßnahmen anwenden müssen. Hier ist zu wünschen, dass auch das Pariser Abkommen einen normativen Rahmen für "gute" Anpassung setzt. Darunter ist die Anwendung eines auf Menschenrechte bezogenen Ansatzes zu Verstehen. Also dass alle Menschen ihre Bedürfnisse trotz Klimawandelauswirkungen erfüllen können, dass Maßnahmen auf die besonders Betroffenen zugeschnitten werden, dass betroffene Gruppen besondere Beteiligungsrechte erhalten und dass An-passungsmaßnahmen keine Menschenrechtsverletzungen auslösen. Zwar hat schon das Cancún-Rahmenwerk für Anpassung entsprechende Prinzipien formuliert,[13] aber es ist wichtig, dass sich solche Leitsätze auch in einem neuen Rechtsabkommen widerspiegeln und von nationalen Parlamenten ratifiziert werden.

Stärkung bisheriger Institutionen

Für die internationale Zusammenarbeit zu Anpassung und zur Unterstützung von Entwicklungsländern wurden in den letzten Jahren eine Reihe von Institutionen und Prozesse innerhalb der UNFCCC geschaffen (siehe Abbildung 5). Die Frage ist, wie diese Institutionen durch das Pariser Abkommen gestärkt werden können, ob Mandatsänderungen erforderlich sind oder ob neue Institutionen gegründet werden sollen.

Die Gruppe der LDC schlägt z. B. vor, eine internationale Sammelstelle ("clearinghouse") für Anpassung einzurichten, die verschiedene Informationen für Länder zu Anpassung bündelt und bei der Nationale Anpassungspläne eingereicht werden.[14] Einen ähnlichen Vorschlag hat Saudi Arabien gemacht, das ein internationales Register für Anpassungsmaßnahmen schaffen will, ähnlich wie es bereits ein solches Verzeichnis für Klimaschutzmaßnahmen gibt.

Die LDCs schlagen außerdem vor, regionale Anpassungszentren zu gründen sowie einen Koordinierungsmechanimus für die Unterstützung klimawandelbedingter Migration und ein Clearinghouse für Versicherungslösungen. Beide Bereiche sind auch Themen, mit denen sich der Warschau-Mechanismus zu klimabedingten Schäden und Verlusten (Loss & Damage, siehe Kapitel 2.5.3) beschäftigt.

Anpassung als Teil nationaler Klimapolitikbeiträge

Der letzte Debattenpunkt zum Thema Anpassung im Pariser Abkommen ist die Frage, ob darin auch genauer ausformulierte nationale Verpflichtungen zu Anpassung ausgearbeitet werden. Gerade AILAC und Mexico haben dazu Vorschläge gemacht - insbesondere, dass Staaten Anpassungsmaßnahmen sowie den dafür bestehenden Unterstützungsbedarf in den nationalen Klimabeiträgen kommunizieren. Diese Debatte wird sich in Lima nicht nur in den Verhandlungen zum neuen Abkommen spiegeln, sondern auch in der Entscheidung zu INDCs (siehe Kapitel 2.2).

Ein Argument für das Einbeziehen ist, dass Klimabeiträge ein Schlüsselelement in der Architektur des Pariser Abkommens sein werden. Um ein politisches Gleichgewicht herzustellen, wäre ein Dokumentationszyklus auch für Anpassungspolitiken ein wichtiger Teil des Abkommens. Allerdings ist unklar, was eine ideale Darstellung von Anpassungsbeiträgen ist. Hier darf keine gleichförmige Vorlage, wie sie bei Minderungsbeiträgen benötigt wird, angenommen werden. Gleichzeitig ist es auch wichtig zu klären, dass sich keine Doppelprozesse bilden und z. B. Entwicklungsländer separat Nationale Anpassungspläne und einen Klimapolitikbeitrag zur Anpassung vorbereiten müssen. Der Vorschlag, Anpassung auch in die INDCs in 2015 einzubeziehen, wird dadurch verkompliziert, dass zu diesem frühen Zeitpunkt nur wenige Länder auch tatsächlich in der Position sind, ihre Anpassungsmaßnahmen zu kommunizieren. Somit könnte er das Risiko mit sich bringen, den gesamten Zeitplan 2015 durch diese zusätzlichen Elemente in den INDCs zu gefährden.

2.5.2 Nationale Anpassungspläne

Nationale Anpassungspläne (eng. National Adaptation Plans - NAPs) wurden durch das Cancún-Rahmenwerk zu Anpassung 2010 eingeführt. Sie sind ein zunehmend relevantes Element für Entwicklungsländer, um ihre Anpassungspolitiken voranzubringen. Nationale Anpassungspläne sind als flexibles Planungsinstrument konzipiert. Auch aufgrund der Einsicht, dass Anpassung lokalen Begebenheiten unterliegt und die optimalen Lösungen daher von Land zu Land andere sind. Die Klimakonferenz in Durban 2011 erließ erste vorläufige Richtlinien für NAPs, die dann mit einem fundierten Konzept durch die "Least Developed Country Expert Group" ergänzt wurden. Außerdem gründete auch das Anpassungskomitee eine spezielle Task-Force, auch um gerade Länder zu unterstützen, die keine Hilfe durch die Least Developed Country Expert Group erhalten. In Lima werden die vorläufigen Richtlinien überprüft und möglicherweise angepasst.

Ein wichtiger Aspekt in der Debatte ist die Unterstützung für NAPs. Zu Beginn unterstützte ein Förderprogramme des "Least Developed Country Fund" einige Staaten in der Formulierung von NAPs und auch Geber bieten bilaterale Unterstützung in dem Bereich an (in Deutschland z. B. durch die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit, GIZ). Aber für viele weitere Länder stellt sich die Frage, wie sie in der Implementierung unterstützt werden. Dabei ist insbesondere wichtig zu klären, in welcher Beziehung die Unterstützung für Anpassung durch den Green Climate Fund und die Implementierung der NAPs stehen. Hier wäre eine Klärung durch die COP 20 für den GCF sehr hilfreich.

Die Debatte zu Nationalen Anpassungsplänen hat auch Berührungspunkte zu den Verhandlungen für das Pariser Abkommen. Im Moment differenzieren Länder in ihren Planungsinstrumenten noch nicht nach unterschiedlichen Temperaturszenarien. Für die nächsten 20 Jahre ergeben sich auch nur wenige Unterschiede hinsichtlich der Auswirkungen. Für die langfristige Anpassung und die erforderlichen Investitionen kann es hingegen entscheidend sein, ob man von starken Temperaturanstiegen ausgeht oder nur von moderaten. Der neueste Sachstandsbericht der zweiten Arbeitsgruppe des Weltklimarats IPCC arbeitet beispielsweise klar heraus, welche Auswirkungen in einer 2°C- bzw. 4°C-Welt zu erwarten sind. Dies kann ein Startpunkt sein, um Instrumente für Anpassungspolitik zu diskutieren.

2.5.3 Klimawandelbedingte Schäden

Trotz bestehender Klimaschutzanstrengungen wird es zu gefährlichen Klimawandelauswirkungen kommen. CO2-Emissionen der Vergangenheit, jetzige Emissionen und zukünftige Ausstöße, sofern bereits heute gebunden in Investitionen für fossile Energieträger, bestimmen bereits ein bestimmtes Ausmaß an zukünftigen klimabedingten Schäden und Verlusten. Klimaanpassung und Katastrophenmanagement können diese Verluste reduzieren. Der neue Bericht des Weltklimarats IPCC zeigt jedoch ganz reale Grenzen der Anpassung auf: physischer, technischer, finanzieller aber auch soziokultureller Art. So führte Taifun Haiyan auf den Philippinen Ende 2013 trotz erheblicher Investitionen in Katastrophenschutz und Klimaanpassung zu über 6200 Toten, 4 Millionen Obdachlosen und der Zerstörung von über 1,2 Millionen Häusern.[15] Unter diesen Voraussetzungen ist es entscheidend, Lösungen für den Umgang mit klimabedingten Schäden [16] zu finden und besonders verwundbare Entwicklungsländer in diesbezüglichen Anstrengungen zu unterstützen.

Bereits in Doha (COP 18) trafen die Vertragsstaaten eine Grundsatzentscheidung hinsichtlich des Arbeitsbereiches Loss & Damage. Sie definierten die Rolle der UNFCC in diesem Thema, Bereiche, in denen Entwicklungsländer unterstützt werden sollen, sowie zukünftige Aktivitätsfelder innerhalb der UNFCCC. Die Etablierung des Warschauer Internationalen Mechanismus (WIM) und damit die institutionelle Einbettung des Arbeitsbereichs in das Klimaregime auf der 19. Vertragsstaatenkonferenz stellte dann einen Meilenstein im Umgang mit Loss & Damage dar. Bei der COP 20 in Lima müssen die Staaten nun Entscheidungen hinsichtlich zweier Punkte treffen: Zum einen müssen sie über den Arbeitsplan und damit über die inhaltliche Arbeit des Mechanismus in den Jahren 2015 und 2016 entscheiden. Der Arbeitsplan wird die Entwicklung des Mechanismus zu einer wirksamen Institution wesentlich bestimmen und einen klaren Hinweis darauf geben, ob er eine relevante Funktion in der Unterstützung von verwundbaren Entwicklungsländern im Umgang mit Loss & Damage spielen kann. Zweitens werden die Länder über die Governance-Struktur und Modalitäten des WIM entscheiden. Darunter fällt auch die stark diskutierte Zusammensetzung des Exekutivkomitees, also des Steuerungsorgans des Mechanismus.

Schon im Oktober arbeitete ein vorläufiges Exekutivkomitee einen Arbeitsplanentwurf für 2015/16 aus. Der Arbeitsplan besteht aus acht thematischen Aktionsfeldern: auf inhaltlicher Ebene finden sich hier die in der Doha-Entscheidung [17] aufgelisteten Teilbereiche wie nicht-ökonomische Verluste, langsam einsetzende Klimaveränderungen, Migration und Vertreibung sowie Risikomanagement wieder. Er deckt auch Querschnittsthemen wie finanzielle Instrumente, Wissensbildung sowie Kapazitäts- und Koordinationsbedarfe zum Aufbau von Resilienz ab. Zwei Bereiche sind jedoch in diesem Arbeitsplan nicht ausreichend reflektiert. Zum einen betrifft das den unmittelbaren Zusammenhang zwischen klimabedingten Verlusten und Schäden und dem Ambitionsniveau der Klimaschutzanstrengungen. In Lima könnten die Staaten daher das zukünftige Exekutivkomitee beauftragen, ergänzende zu diesem Sachverhalt zu arbeiten, um die Lücke entsprechend abzudecken. Zum anderen adressiert der Arbeitsplanentwurf auch den Bereich der Bereitstellung von Unterstützung (ohne dabei schlicht die Unterstützung für Klimaanpassung zu verlagern) nur sehr schwach. Der Arbeitsplan spricht nur von der Verbreitung von Informationen zu finanziellen Instrumenten. Ein wirksamer Mechanismus sollte jedoch auch dazu beitragen, finanzielle Instrumente für den effektiven Umgang mit Loss & Damage, besonders mit langsam eintretenden Klimaveränderungen (engl. "slow-onset changes"), zu entwickeln. In Lima sollten die Staaten diese Schwäche des Arbeitsplanes berücksichtigen und das zukünftige Exekutivkomitee mit einem Mandat ausstatten, diesbezüglich aktiv werden zu können. Folgende Faktoren sollten in den Aktivitäten besondere Berücksichtigung finden: zum einen die unterschiedlichen Grade klimabedingter Verluste und Schäden bedingt durch variierende Ambitionsniveaus der Klimaschutzanstrengungen sowie durch langsam eintretende Klimaveränderungen, zum anderen auch die zugrundeliegende (historische) Verantwortung für Emissionen.

In Lima entscheidet die Staatengemeinschaft auch über die Governance-Struktur des Mechanismus. Dabei wird sie in erster Linie die Zusammensetzung des Exekutivkomitees diskutieren - und dies vor allem hinsichtlich der Mitgliederzahl, der Ländergruppen oder Organe, die sie vertreten, sowie ihres Mandates. Wichtig aus Sicht von Germanwatch ist erstens, dass VertreterInnen nominiert werden, die relevante Expertise in den Prozess einbringen können, und zweitens, dass besonders betroffene Entwicklungsländer angemessen repräsentiert werden. Auch die Notwendigkeit, Stakeholder einzubeziehen, sollte sich deutlich im Mandat wiederfinden. Eine Einigung hinsichtlich der Governance-Struktur des Mechanismus und ein darauf folgender Aufruf zur Nominierung der Mitglieder des Exekutivkomitees in Lima ist essenziell, damit der WIM binnen kurzer Zeit Kapazitäten aufbauen und auf dieser Basis technische und finanzielle Unterstützung für verletzliche Entwicklungsländer und die vulnerablen Teile ihrer Bevölkerung bereitstellen kann. Es gilt außerdem, aus bereits gemachten Erfahrungen, z. B. bei der Ernennung von Mitgliedern für das Anpassungskomitee, zu lernen. Hier hat sich die Arbeit des Gremiums lange verzögert, weil sich die Länder nicht auf VertreterInnen einigen konnten. In Lima ist es daher wichtig, dass z. B. die individuellen Ländergruppen abseits der offiziellen Verhandlungen bereits eine Vorauswahl geeigneter KandidatInnen treffen.

Zuletzt ist auch zu klären, wie das noch junge Thema Loss & Damage im Pariser Abkommen behandelt wird. Während Industrieländer das Einbeziehen mit Hinweis auf den kürzlich eingerichteten Warschau-Mechanismus, der erst noch anlaufen muss, ablehnen, argumentieren gerade Entwicklungsländer für eine Verankerung von Loss & Damage im neuen Abkommen. Dies ist insbesondere als Signal sehr wichtig. Denn wenn es in Paris nicht gelingt, Vereinbarungen zu treffen, die ein Einhalten des 2°C-Limits sicherstellen, sollten die Länder zumindest das Signal erhalten, dass sie Unterstützung für die dann zu erwartenden zusätzlichen Klimawandelauswirkungen bekommen.


Fußnoten

[1] Unter einem Intensitätsziel versteht man das Ziel, den Energieverbrauch oder den Treibhausgas-Ausstoß pro produzierter Einheit zu senken. Beispielsweise hat sich China für 2020 das Ziel gesetzt, pro Einheit Bruttoinlandsprodukt den Treibhausgasausstoß um 40-45 Prozent zu senken. Bei Intensitätszielen ist es möglich, dass der absolute Treibhausgas-Ausstoß eines Landes weiter wächst.

[2] Die Ko-Vorsitzenden haben ihre Erwartungen in ADP.2014.10.InformalNote zusammengefasst.

[3] Siehe Non-paper zu Elementen eines Entwurfs für das Pariser Abkommen ADP.2014.11.NonPaper.

[4] Hier könnte man nur sehr eng gefasste "Force Majeure" Ereignisse als Ausnahme betrachten. Hierzu zählen jedoch nicht ökonomische Krisen.

[5] Siehe auch die jährlich veröffentlichte GLOBE Climate Legislation Study (GLOBE, 2014).

[6] Die Ko-Vorsitzende der ADP haben einen Vorschlag zur Entscheidung unter ADP.2014.12.DraftText vorgelegt.

[7] Die Ko-Vorsitzenden der ADP haben einen Vorschlag zur Entscheidung unter ADP.2014.12.DraftText vorgelegt.

[8] Siehe Non-paper zu Elementen eines Entwurfs für das Paris Abkommen ADP.2014.11.NonPaper.

[9] Ngwadla et al. (2014): A global goal for adaptation in the 2015 Climate Agreement.

[10] Gruppe progressiver lateinamerikanischer Staaten - Kolumbien, Costa Rica, Chile, Peru, Guatemala, Panama und die Dominikanische Republik.

[11] AILAC und Mexiko, 2014

[12] Neuseeland, 2014

[13] Para 12: Cancún-Anpassungsrahmen: "Adaptation should be undertaken in accordance with the Convention, should follow a country-driven, gender-sensitive, participatory and fully transparent approach, taking into consideration vulnerable groups, communities and ecosystems, and should be based on and guided by the best available science and, as appropriate, traditional and indigenous knowledge, with a view to integrating adaptation into relevant social, economic and environmental policies and actions, where appropriate."

[14] LDC (2014)

[15] National Disaster Risk Reduction and Management Council.
Online unter: http://www.ndrrmc.gov.ph/.

[16] Unter klimabedingten Schäden und Verlusten (engl. "Loss & Damage") verstehen wir den bedingt durch unzureichende Klimaschutzanstrengungen sowie reale Grenzen der Klimaanpassung verbleibenden Teil gefährlicher Klimawandelauswirkungen.

[17] Decision 3/CP. 18: Approaches to address loss and damage associated with climate change impacts in developing countries that are particularly vulnerable to the adverse effects of climate change to enhance adaptive capacity. FCCC/CP/2012/8/Add.1. Online unter:
http://unfccc.int/resource/docs/2012/cop18/eng/08a01.pdf.


3 Literatur

UNFCCC

ADP.2014.12.DraftText, DRAFT TEXT on ADP 2-7 agenda item 3 Implementation of all the elements of decision 1/CP.17, Advancing the Durban Platform for Enhanced Action, Draft by the Co-Chairs, erreichbar unter
http://unfccc.int/resource/docs/2014/adp2/eng/12drafttext.pdf

ADP.2014.11.NonPaper, Non-paper on elements for a draft negotiating text, Updated non-paper on Parties' views and proposals, Non-paper on elements for a draft negotiating text, erreichbar unter
http://unfccc.int/resource/docs/2014/adp2/eng/11nonpap.pdf

ADP.2014.10.InformalNote, Scenario note on the seventh part of the second session of the Ad Hoc Working Group on the Durban Platform for Enhanced Action, including reflections on progress made at the sixth part of the second session of the Ad Hoc Working Group on the Durban Platform for Enhanced Action, erreichbar unter
http://unfccc.int/resource/docs/2014/adp2/eng/10infnot.pdf

Eingaben (Submissions)

AILAC (2014): Submission on the legal architecture and structure of the elements of the 2015 Agreement, erreichbar unter
http://www4.unfccc.int/submissions/Lists/OSPSubmissionUpload/106_99_130574193142313924-140918%20AILAC%20Submission%20ADP%202-6%20Legal%20Architecture,%20vf.pdf

AILAC & Mexiko (2014): Adaptation in the ADP Joint submission of AILAC and Mexico, available at
http://www4.unfccc.int/submissions/Lists/OSPSubmissionUpload/39_99_130581311840849856-Adaptation%20Submission%20AILAC-Mexico%20vf.pdf

Neuseeland (2014): Elements of the 2015 Agreement, erreichbar unter
http://www4.unfccc.int/submissions/Lists/OSPSubmissionUpload/106_99_130574180486501924-New%20Zealand%20Submission%20to%20the%20UNFCCC%20on%20the%20ADP%20Work%20Stream%201%20-%20Elements%20-%20%20October2014.pdf

Least Developed Countries (2014): Submission by Nepal on behalf of the Least Developed Countries Group on the ADP Co-Chairs' Non Paper of 7 July 2014 on Parties Views and Proposal on the Elements for a Draft Negotiating Text, erreichbar unter
http://www4.unfccc.int/submissions/Lists/OSPSubmissionUpload/39_99_130584499817551043-Submission%20by%20Nepal%20ADP_21%20Oct%202014.pdf

Andere:

GLOBE (2014): 4th Globe Climate Legislation Study; erreichbar unter
http://www.globeinternational.org/studies/legislation/climate

Ngwadla et al. (2014): A global goal for adaptation in the 2015 Climate Agreement, erreichbar unter
http://www.mapsprogramme.org/wp-content/uploads/CSIR_2014_Policy_brief_global_goal_adaptation_2015_agreement.pdf

UNEP (2014): The Emission Gap Report 2014, erreichbar unter
http://www.unep.org/publications/ebooks/emissionsgapreport2014/



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Abbildung 5: Anpassung in der UNFCCC.Quelle: Anpassungskomitee (2013)

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Quelle:
POLITIK & GESELLSCHAFT - HINTERGRUNDPAPIER
kLIMApolitik - Wo stehen wir? Wohin gehen wir?
Ausblick auf die Klimakonferenz COP 20 in Peru
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2014