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EU/022: Vorschlag für straffere Umweltverträglichkeitsprüfung (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Dienstag, 30. Oktober 2012 / Politik & Recht

Vorschlag für straffere Umweltverträglichkeitsprüfung



Die Europäische Kommission hat am 26. Oktober Änderungsvorschläge zur Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgelegt. Damit will sie den Verwaltungsaufwand und die Prüfung der potenziellen Auswirkungen größerer Projekte erleichtern und Umweltschutz- und Klimaaspekte stärker berücksichtigen. Die UVP-Richtlinie ist vor über 25 Jahren in Kraft getreten, damit Umweltaspekte in die Planung von Projekten berücksichtigt und betroffene Bürger beteiligt werden. Nach einer Konsultation hat die EU-Kommission den Rechtsakt nun komplett überarbeitet und an die politischen, rechtlichen und technischen Entwicklungen angepasst. Zukünftig sollen auch Ressourceneffizienz, Klimawandel, Biodiversität und Katastrophenvorsorge bei der Umweltverträglichkeitsprüfung berücksichtigt werden.

Die Änderungsvorschläge betreffen u.a.

  • Die Anpassung des Verfahrens, nach dem bestimmt wird, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Nur Projekte mit signifikanten Umweltauswirkungen sollen nach neu festgelegten Kriterien einer UVP unterzogen werden. Kleine Projekte mit lokal begrenzten Auswirkungen sollen künftig schneller genehmigt werden. Dadurch können sich die Behörden stärker auf die Prüfung von Großprojekten mit großflächigen Umweltauswirkungen konzentrieren.
  • Die Verschärfung von Vorschriften zur Vermeidung von Umweltschäden und zur besseren Überprüfung von Alternativvorschlägen. Dies beinhaltet die Einbeziehung von den Auswirkungen des Klimawandels und eine umfassendere Analyse von Umweltauswirkungen.
  • Die Straffung der verschiedenen Phasen des UVP-Prozesses durch die Festlegung von Zeitrahmen und eines neuen Mechanismus zur Vereinfachung des Prozesses bei mehreren beteiligten Behörden.

Die vorgeschlagenen Änderungen werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Wird eine Einigung erzielt, sind die Änderungen der UVP-Richtlinie in der EU rechtsverbindlich.

Das Europäische Umweltbüro (EEB) und Justice & Environment (J&E) begrüßten den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Revision der Umweltverträglichkeitsprüfung, da er viele Verbesserungen im Vergleich zur der gültigen Richtlinie vorsehe. Es wären aber nicht alle Unzulänglichkeiten ausgeräumt worden, insbesondere bezüglich der Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Prozess.

"Jahrelang konnten die Projektentwickler durch die Zerstückelung von Projekten die Berücksichtigung von Umweltauswirkungen umgehen", so Jeremy Wates, EEB Generalsekretär. Das EEB sei froh, dass durch diesen Vorschlag die Akkumulierung von Auswirkungen durch verschiedene Projekte berücksichtigt würde. Jedoch bedürfe es mehr, die Richtlinie ins 21. Jahrhundert zu bringen. So schreibe der Vorschlag nicht fest, dass die UVP vor dem Projektbeginn abgeschlossen sein müsse. Das EEB und Justice & Environment kritisierten auch, dass der Vorschlag nicht mit der Aarhus-Konvention kompatibel sei. Es gebe keine Vorschrift, die bei anhängenden Gerichtsverfahren das Projekt zu stoppen. Es fehle auch eine Verbesserung in Bezug auf Zugang zu Gerichten oder die öffentliche Beteiligung. [bv]

Seite der EU-Kommission zu UVP
http://ec.europa.eu/environment/eia/home.htm
Pressemitteilung der Kommission
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-1158_de.htm
MEMO/12/809
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-12-809_en.htm
Vorschlag der Kommission KOM(2012)628
http://ec.europa.eu/environment/eia/pdf/com_628/1_DE_ACT_part1_v3.pdf
Pressemitteilung EEB und Justice & Environment
http://www.eeb.org/EEB/index.cfm/news-events/news/small-steps-forward-on-diminishing-the-environmental-impact-of-major-projects-but-concerns-remain/

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Quelle:
EU-News, 31.10.2012
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. November 2012