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ASIEN/127: Eine Selbstmordpolitik - Zur japanischen Energiepolitik nach der AKW-Katastrophe (Strahlentelex)


Strahlentelex mit ElektrosmogReport
Unabhängiger Informationsdienst zu Radioaktivität, Strahlung und Gesundheit
Nr. 760-763 / 32. Jahrgang, 4. Oktober 2018 - ISSN 0931-4288

Folgen von Fukushima
Eine Selbstmordpolitik
Zur japanischen Energiepolitik nach der AKW-Katastrophe

Ein Bericht des japanischen Journalisten FUKUMOTO Masao [1]


Nach der Katastrophe von Fukushima wurden bisher insgesamt 9 Atomreaktoren wieder in Betrieb genommen. Davon sind einige Reaktoren wegen regelmäßiger Revisionen aufeinanderfolgend abgeschaltet. Dazu könnten noch weitere 5 Reaktoren in Betrieb genommen werden, wenn die Präfekturen und Kommunen in den Standorten zustimmen würden. Das könnte jedoch noch einige Zeit dauern.

Diese insgesamt 14 Reaktoren wurden nach der AKW-Katastrophe und dem danach verschärften Sicherheitsstandard entsprechend geprüft und erhielten von der Aufsichtsbehörde (NRA) die Betriebsgenehmigung. Die NRA war nach der Katastrophe im Rahmen einer Umstrukturierung errichtet worden und untersteht jetzt als Außenamt dem japanischen Umweltministerium. Davor hatte die alte Aufsichtsbehörde als ein Amt im Wirtschaftsministerium gearbeitet und war damit nicht vom Wirtschaftsministerium unabhängig gewesen.

Weitere 13 Reaktoren werden jetzt noch nach dem neuen Sicherheitsstandard überprüft. Für weitere 11 Reaktoren wurde von den Betreibern bisher kein Antrag auf eine Sicherheitsprüfung gestellt. [2] Diese insgesamt 24 Reaktoren sind offiziell betrachtet wegen der Revision abgeschaltet.

Nach der Katastrophe wurden 9 Reaktoren endgültig stillgelegt. Die meisten dieser Reaktoren sind veraltet, oder unter den Reaktoren wurden Verwerfungen der Erdschichten festgestellt. Darüber hinaus werden noch die 6 Reaktoren im Unfall-AKW Fukushima daiichi zurückgebaut. Die Betreiberfirma Tepco erklärte sich ferner in diesem Sommer bereit, die 4 Reaktoren im daneben befindlichen AKW Fukushima daini stillzulegen. Wenn dies eingehalten wird, dann wird die Präfektur Fukushima AKW-frei sein.

Insgesamt waren in Japan vor der Katastrophe 57 kommerzielle Reaktoren in Betrieb.

Gerichtsverfahren gegen den AKW-Betrieb

Im Juli dieses Jahres (2018) hob die Außenstelle des Oberlandesgerichts Nagoya in 2. Instanz das Urteil des Landgerichts Fukui aus der 1. Instanz vom Mai 2014 auf, das den Betrieb der Blöcke Nummer 3 und 4 im AKW Oi in der nordöstlich von Kyoto befindlichen Präfektur Fukui gestoppt hatte. Gleichzeitig wurde auch die Klage der Einwohner im AKW-Standort gegen den Betrieb zurückgewiesen.

Dieses Urteil spiegelt die Befindlichkeit der japanischen Justiz wider.

Den Angaben des Bündnisses der Anti-AKW-Rechtsanwaltsgruppen zufolge wurden nach der Katastrophe von Fukushima 2011 circa 40 Klageverfahren gegen den AKW-Betrieb eingeleitet [3]. Die meisten Kläger sind die Einwohner in den AKW-Standorten oder in deren Umkreis und werden von den Anti-AKW-Rechtsanwaltsgruppen unterstützt.

Die Kläger gewannen in den bisherigen Gerichtsverfahren nur vier Mal. Das Urteil des Landgerichts Fukui im Mai 2014 gegen den Betrieb des AKW Oi war der erste sensationelle Sieg. Der Vorsitzende Richter, HIGUCHI Hideaki, bezweifelte, dass die Erdbebenbeständigkeit der Reaktoren im Rahmen des nach der Katastrophe verschärften Sicherheitsstandards ausreichend genug geprüft werden kann. Er befand die Regelung und die Aufsicht als zu locker, obwohl den beiden Reaktoren Oi von der Aufsichtsbehörde NRA eine Betriebsgenehmigung erteilt worden war. Tatsächlich wurde dabei klar, dass die beiden Reaktoren einem noch stärkeren Erdbeben ausgesetzt sein könnten, als von der Betreiberfirma Kansai Electric Power (Kepco) berechnet und erwartet worden war. [4]

Solange man irgendeinen Zweifel an der Sicherheit der Reaktoren hat, sollte deren Betrieb gestoppt werden. Diese Forderung leitete Higuchi aus dem Persönlichkeitsrecht ab, das durch die Verfassung geschützt ist.

Circa ein Jahr danach stoppte Richter Higuchi mit einer einstweiligen Verfügung auch die Wiederinbetriebnahme der Blöcke Nr. 3 und 4 im AKW Takahama in der Präfektur Fukui, obwohl er inzwischen zum Familiengericht am Oberlandesgericht Nagoya versetzt worden war. Er konnte gerade noch zum Schluss des Verfahrens die Verfügung verkünden, weil er während des Gerichtsverfahrens im Landgericht Fukui klug gehandelt hatte.

Sein erstes Urteil gegen den AKW-Betrieb war ein Alarmsignal für die japanische Regierung und den höchsten Gerichtshof in Tokio, auf den die Regierung von Premierminister Abe mit Hilfe ihres Rechts, die Richter am Gerichtshof zu ernennen, Einfluß ausüben will. Der höchste Gerichtshof entsandte dann als Nachfolger für Higuchi einen regierungsnahen Richter, der voraussichtlich für einen AKW-Betrieb urteilt.

Ist das Zufall gewesen oder Absicht? Ich will hier nicht spekulieren.

Die Versetzung Higuchis und die weitere Vorgehensweise des höchsten Gerichtshofs sollen eine verheerende Wirkung haben. Wenn du als Richter gegen die Kernenergie geurteilt hast, dann hast du als Richter in der Justiz keine Zukunft mehr. So soll man das dem Juraprofessor an der Universität Meiji SEGI Hiroshi zufolge, interpretieren. Er war früher ebenfalls Richter. [5]

Seitdem versuchen die meisten Richter nicht mehr, im Gerichtsverfahren tiefer nachzuprüfen, ob die Sicherheit der AKWs von der NRA ausreichend und richtig geprüft wurde. Sie vertrauen blind dem Prüfergebnis der NRA.

Richter Higuchi ist inzwischen pensioniert, und äußerte jetzt nach der Aufhebung seines Urteils in den japanischen Medien, dass er damals patriotisch für Japan gegen den AKW-Betrieb entschieden hätte. [6]

Gegen den Betrieb der Blöcke Nr. 3 und 4 im AKW Takahama richtete sich ferner im März 2016 eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Otsu in der Präfektur Shiga, die sich südlich der Präfektur Fukui befindet. [7] Dieser Beschluss wurde aber ein Jahr später vom Oberlandesgericht Osaka aufgehoben.

Die Betreiberfirma der beiden AKW Oi und Takahama ist die Kansai Electric Power Company (Kepco). Die Kepco legte stets Einspruch ein, nachdem in den Gerichtsverfahren der 1. Instanz gegen einen Betrieb entschieden worden war. Dann dürfen die betroffenen Reaktoren bis zur Urteilsverkündung in der 2. Instanz trotzdem wieder betrieben werden, weil die Urteile der ersten Instanz keine aufschiebende Wirkung hatten. Der AKW-Betrieb wurde deshalb von den Gerichtsurteilen nicht sehr beeinflusst.

Es gab bis vor kurzem lediglich einen weiteren Reaktor, der tatsächlich durch ein Gerichtsverfahren gestoppt wurde, nämlich den Block Nr. 3 des AKW Ikata in der Präfektur Ehime auf der Insel Shikoku im Südwesten Japans.

Die Klage der Einwohner in der Präfektur Ehime auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Betrieb dort, wurde im März 2017 vom Landgericht Hiroshima abgewiesen, aber in der 2. Instanz wurde der Betrieb im Dezember 2017 vom Oberlandesgericht Hiroshima bis Ende September 2018 gestoppt. Das Gericht begründete sein Urteil damit, der Standort befinde sich zu nah am aktiven Vulkan Aso auf der Insel Kyushu im Süden Japans. Dieser befindet sich westlich vom AKW in circa 130 Kilometer Entfernung. Der AKW-Standort sei deshalb nicht geeignet.

Gegen die einstweilige Verfügung hat die Betreiberfirma Widerspruch eingelegt. Das Oberlandesgericht Hiroshima erkannte ihn nach Verhandlungen schließlich am 25. September 2018 an und hob die Verfügung auf. Das Gericht bestätigte die Auffassung des Betreibers, dass die Gefahr durch den Vulkan Aso gering sei. Damit ist die Wiederinbetriebnahme des Blocks Nr. 3 wieder rechtlich möglich.

Das neue Energiegrundsatzprogramm

Die Regierung von Premierminister Abe verabschiedete in der Kabinettssitzung vom Juli dieses Jahres das neue und damit fünfte Energiegrundsatzprogramm. [8] Demnach soll die Kernenergie eine der wichtigen Energiequellen für die Grundlast sein, da sie eine CO2-emissionsarme und effiziente Energiequelle sei. Sie sei halb einheimisch, da Japan langfristig genügende Mengen Spaltstoffe besitze. Die Betriebskosten seien auch niedrig und stabil. Die Kernenergie sei damit für die sichere Stromversorgung sehr geeignet.

Diese Position hat Japan seit langem vertreten, auch schon vor der Katastrophe von Fukushima, und es bleibt jetzt dabei.

Japan setzt auf einen Strommix, bei dem der Anteil der Kernenergie an der Stromerzeugung bis 2030 bei 20 bis 23 Prozent liegen soll. Um dieses Ziel zu erreichen, benötigt Japan noch weitere 30 Reaktoren.

Vor der Katastrophe waren 3 Reaktoren im Bau bzw. in der Bauvorbereitung. Aber deren Bauarbeiten sind jetzt suspendiert, ein Wiederbaubeginn und Neubau ist in absehbarer Zeit nicht möglich.

Es ist deshalb rätselhaft, wie Japan das Ziel bis 2030 erreichen will.

Das Problem mit dem Plutonium

Japan besitzt jetzt circa 40 Tonnen Plutonium, die bei den Wiederaufbereitungen in Frankreich und England angefallen sind. Dem neuen Energiegrundsatzprogramm zufolge will Japan diesen Besitz verringern.

Seit der Obama-Administration fordern die USA immer wieder vergeblich eine Verringerung der Plutoniummenge, die Japan besitzt.

Im Zusammenhang mit der Verhandlung über die Denuklearisierung in Nordkorea hat die Trump-Regierung den Druck auf Japan wesentlich erhöht.

Japan musste der Forderung der USA entgegenkommen und will dafür den Einsatz von MOX-Brennelementen vorantreiben, für die Plutonium verwendet wird.

In der Tat konnte Japan bisher aus technischen Gründen wesentlich weniger MOX-Brennelemente einsetzen, als man geplant hatte. Außerdem ist die Entwicklung des Schnellen Brüters ins Stocken geraten.

Die Pilotanlage des Schnellen Brüters "Monju" musste wegen technischer Probleme stillgelegt werden. Jetzt will Japan gemeinsam mit Frankreich einen neuen Typ des Schnellen Brüters entwickeln. Ob das gelingt, ist sehr fraglich.

Japan hat deshalb jetzt keine genügenden Möglichkeiten, die Plutoniummenge zu reduzieren. Außerdem ist nicht sicher, ob das bestehende Plutonium für MOX-Brennelemente einsatzfähig ist, da es nicht mehr frisch und teils schon zerfallen ist.

Japan will jedoch einen Brennstoffkreislauf aufbauen. Das ist deshalb im Energiegrundsatzprogramm so formuliert, als ob die Kernenergie in Japan eine einheimische Energiequelle sei.

In Wahrheit konnte die erste Wiederaufbereitungsanlage in Japan aus technischen Problemen bisher nicht in Betrieb genommen werden, obwohl sie seit langem fertiggestellt ist. Trotzdem will Japan eine 2. Anlage bauen und weitere Anlagen für abgebrannte MOX-Brennelemente entwickeln. Eine Anlage für abgebrannte MOX-Brennelemente zu entwickeln hat international bisher niemand gewagt.

Es ist seltsam, aber Japan will der Illusion glauben, dass man mit Hilfe des Brennstoffkreislaufs die Kernenergie unendlich lange nutzen könnte.

Deshalb spart Japan für letztendlich übrig bleibende abgebrannte MOX-Brennelemente gar kein Geld, das eigentlich für die Endlagerung benötigt würde.

Für viele Beobachter ist bereits abzusehen, dass ein Brennstoffkreislauf nie realisierbar sein wird. Falls Japan aus der Kernenergie aussteigen sollte, würde eindeutig klar, dass man für solchen Unsinn sehr viel Geld umsonst investiert hat. Das Beamtentum will das der Öffentlichkeit noch verheimlichen. Niemand hat den Mut, die Notbremse zu ziehen. Das ist auch ein Grund, weshalb Japan sich mit dem Atomausstieg sehr schwertut.

Die Erneuerbaren Energien in Japan

Dem Energiegrundsatzprogramm zufolge sollen die erneuerbaren Energien eine der Hauptenergiequellen im Energiemix werden, und der Anteil der Erneuerbaren Energien (EE) an der Stromerzeugung soll bis 2030 bei 22 bis 24 Prozent liegen. [9]

Der Anteil der Erneuerbaren Energien in Japan liegt derzeit bei über 15 Prozent. Davon stammen 8 bis 9 Prozent aus der Wasserkraft [10]. Aber die Wasserkraft in Japan wird überwiegend durch einen großen Staudamm betrieben und darf eigentlich nicht zu den Erneuerbaren Energien zählen. Um das zu vertuschen, benutzt man in Japan das Wort "Naturenergie" anstatt von "Erneuerbaren Energien" zu sprechen.

Nach einer Studie des japanischen Umweltministeriums hat Japan viele Potentiale, den Strom allein aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen. [11] Nach der Fukushima-Katastrophe stieg der Anteil der Sonnenenergie dank des japanischen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das nach der Katastrophe in Kraft getreten ist, auf knapp 6 Prozent an [10]. Aber die Erneuerbaren Energien entwickeln sich in Japan nur sehr zögerlich.

In der Tat werden die Erneuerbaren Energien in Japan nicht fair behandelt. Seit April 2016 ist in Japan der Strommarkt für den Verbraucher liberalisiert. Damit ist es auch für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) mit dem alle Kosten deckenden Strompreissystem vorbei, mit dem die EVU immer lukrative Geschäfte machen konnten. Jetzt können neue Stromanbieter in den Markt einsteigen, was auch einige auf Erneuerbare Energien spezialisierte Anbieter getan haben. Aber der Markteinstieg der Erneuerbaren Energien ist wegen strengster Bedingungen sehr erschwert.

Außerdem können jetzt die Energieversorgungsunternehmen die kernenergiebezogenen Kosten auf das Netzentgelt aufschlagen. Damit muss man auch für die Kernenergie zahlen, wenn man den Strom nur aus erneuerbaren Energiequellen bezieht.

Wahrscheinlich wird ab 2019 in Japan der Kapazitätsmarkt eingeführt, auf dem man für die Kapazität der Stromerzeugung zahlt. Ansonsten können die Energieversorgungsunternehmen im härteren Stromwettbewerb kein Geld mehr zur Investition in Kraftwerke verdienen. Vom Kapazitätsmarkt sollen jedoch die Erneuerbaren Energien ausgeschlossen werden. Man zahlt nun auf dem Kapazitätsmarkt für die bestehenden Kraftwerke und neu zu bauende Kraftwerke. Die Kosten werden auf den Strompreis aufgeschlagen. Das bedeutet, der Verbraucher übernimmt die Investitionskosten auch für neu zu bauende Kernkraftwerke.

Damit wird für das alle Kosten deckende Strompreissystem, das mit der Liberalisierung des Strommarktes abgeschafft wurde, zu Gunsten der bestehenden Energieversorgungsunternehmen ein Ersatzsystem aufgebaut.

Weshalb man das macht

Japan will das bestehende Stromversorgungssystem mit den Energieversorgungsunternehmen beibehalten, weil diese in den meisten Regionen der größte Arbeitgeber sind, der dort am meisten Arbeitsplätze geschaffen hat. Dafür will man auch keinen Atomausstieg.

An die AKW-Standorte fließen immense Förder- und Spendengelder sowohl von der Regierung, als auch von Energieversorgungsunternehmen. Mit den Geldern werden immer wieder überdimensionierte Straßen und öffentliche Einrichtungen gebaut. Davon profitiert nur die Bauindustrie. Keine weitere Industrie kann sich dort etablieren.

So wurde eine Interessengemeinschaft über den Strom aufgebaut. Weil Japan fast keinen Regierungswechsel hatte und nur eine Partei regiert, nämlich die liberaldemokratische Partei, fiel dies relativ leicht.

Das erschwert auch einen Strukturwandel sehr, der für Japan seit langem dringend notwendig ist. Dadurch lassen auch die japanische Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit wesentlich nach.

Dafür ein Beispiel: Wenn das Netz instabil wird, kann der Netzbetreiber in Deutschland sofort von seiner Leitwarte digital Stromerzeugungsanlagen abriegeln, während man sich in Japan einige Tage vorher telefonisch darüber verständigt (Stand 2015).

So gesehen ist das japanische Stromversorgungssystem verkorkst, und Japan ist kein Hightech-Land mehr. Ich halte das neue Energiegrundsatzprogramm, das noch stark auf das Beibehalten des bestehenden Systems setzt, für einen Selbstmord für die Zukunft Japans.



Anmerkungen

[1] Der japanische Journalist FUKUMOTO Masao lebt und arbeitet in Berlin.

[2] Nach den Angaben der Agentur für Nationalressourcen und Energien des Wirtschaftsministeriums
(http://www.enecho.meti.go.jp/category/electricity_and_gas/nuclear/001/pdf/001_02_001.pdf#search=%27%E5%8E%9F%E7%99%BA%E7%A8%BC%E5%83%8D%E7%8A%B6%E6%B3%81+%E7%8F%BE%E5%9C%A8%27)

[3] http://www.datsugenpatsu.org/bengodan/list/

[4] http://www.tokyo-np.co.jp/article/national/list/201808/CK2018080802000251.html

[5] https://gendai.ismedia.jp/articles/-/50052

[6] https://www.asahi.com/articles/ASL824FPWL82UPQJ00C.html

[7] http://www.datsugenpatsu.org/bengodan/judgment/

[8] Siehe die Website der Agentur für Nationalressourcen und Energien des japanischen Wirtschaftsministeriums
(http://www.enecho.meti.go.jp/category/others/basic_plan/).

[9] Zum Vergleich: Damit liegt der EE-Anteil in Deutschland jetzt schon bei 36 Prozent. Nach dem deutschen EEG soll der Anteil bis 2025 40 bis 45 Prozent betragen, und nach den verschiedenen Studien kann sich der Anteil bis 2030 auf 65 Prozent erhöhen.

[10] Nach den Angaben der Agentur für Nationalressourcen und Energien des japanischen Wirtschaftsministeriums
(http://www.meti.go.jp/committee/chotatsu_kakaku/pdf/030_01_00.pdf#search=%27%E8%B3%87%E6%BA%90%E3%82%A8%E3%83%8D%E3%83%AB%E3%82%AE%E3%83%BC%E5%BA%81+%E5%86%8D%E3%82%A8%E3%83%8D%E5%89%B2%E5%90%88%27)

[11] https://www.env.go.jp/earth/report/h27-01/index.html


Der Artikel ist auf der Website des Strahlentelex zu finden unter
http://www.strahlentelex.de/Stx_18_760-763_S05-08.pdf

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Quelle:
Strahlentelex mit ElektrosmogReport, Oktober 2018, Seite 5 - 8
Herausgeber und Verlag:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Dezember 2018

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