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ARTENRAUB/147: Haie und Tropenhölzer durch Raubbau und unkontrollierten Handel bedroht (BFN)


Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Pressemitteilung - Bonn, 28. Februar 2014

Haie und Tropenhölzer durch Raubbau und unkontrollierten Handel bedroht



Der unkontrollierte Fang von Haien für Fischfilets und Gesichtscremes sowie der massive Raubbau an tropischen Baumarten für Parkettböden, Möbel oder Musikinstrumente bedrohen nach Ansicht des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) die Arten weiterhin in ihrer Existenz. "Diese naturzerstörerischen Aktivitäten müssen ein Ende finden", mahnte Prof. Beate Jessel, anlässlich des weltweiten Artenschutz-Tages (World Wildlife Day), der von den Vereinten Nationen für den 03. März ausgerufen wurde. "Deshalb müssen wir unsere Bemühungen intensivieren, den internationalen Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen, ob aus den Weltmeeren oder den Tropenwäldern, legal und nachhaltig zu gestalten," so Jessel. "In Deutschland gilt unsere besondere Aufmerksamkeit den Einfuhren von Haifisch-Produkten sowie Palisander- und Ebenholzarten".

Gegenwärtig wird der internationale Handel zwischen der EU und anderen Staaten für insgesamt rund 5.500 Tier- und 35.000 Pflanzenarten durch die EU-Artenschutzverordnung (zur Umsetzung der CITES-Konvention) geregelt. Aber es gibt immer noch zahlreiche Wildtiere und -pflanzen, die insbesondere durch die Fischerei oder den Holzhandel in unverantwortlicher Weise genutzt werden und bei denen dramatische Bestandsrückgänge festzustellen sind.

Untersuchungen der wissenschaftlichen CITES-Behörde im BfN zum Handel mit Haifisch-Produkten in der EU zeigen, dass in mindestens 30 verschiedenen Produkten nicht genau identifizierte oder gefährdete Hai-Arten für die Herstellung von Medizin, Kosmetika, Lederwaren, Schmuck oder Nahrungsmitteln verwendet werden. Die Hauptexporteure dieser Meeresfische sind nach Angaben der EU-Kommission Namibia, Belize, USA, Vietnam und Japan. Allein im Jahr 2013 wurden mehr als 10.000 Tonnen Haifischflossen in die EU eingeführt, dennoch beinhalten die meisten internationalen und regionalen Fischereiabkommen keine konkreten Schutzbestimmungen für diese weltweit gehandelten Arten. Mit der Aufnahme verschiedener Hai-Arten in das CITES-Abkommen im vergangenen Jahr, die im September 2014 in Kraft treten wird, können Schutz und Nutzung dieser Arten nun erstmals international besser kontrolliert werden. Dies gilt etwa auch für den in der Nordsee vorkommenden Heringshai (Lamna nasus). Als Meeresfilet vom "Kalbsfisch" oder "See-Stör" gehandelt kommt er auch auf den deutschen Mittagstisch. "Die ungebremste Nutzung der Bestände dieser Art, vor allem auch für den europäischen Markt, hat den Bestand des Heringshaies im Nordostatlantik bereits an den Rand der Ausrottung gebracht," sagte BfN-Präsidentin Jessel. Als wissenschaftliche CITES-Behörde habe das BfN aktuell von internationalen Fachleuten ausführliche Richtlinien zur Prüfung der Nachhaltigkeit der Nutzung von Hai-Arten entwickeln lassen, die als Grundlage zur Erteilung von Einfuhrgenehmigungen in die EU dienen sollen, so Beate Jessel.

Das BfN kritisiert auch den immer noch stattfindenden Handel mit illegal eingeschlagenem Tropenholz. 2013 wurden auf der 16. Vertragsstaatenkonferenz mehr als 200 Palisander- und Ebenhölzer in CITES aufgenommen, darunter alle Palisander- und Ebenholzarten aus Madagaskar. Diese Arten werden wegen ihrer attraktiven Farbe und hervorragender Holzeigenschaften international stark gehandelt - sowohl legal als auch illegal. Sie werden vor allem für die Herstellung von Furnieren, Musikinstrumenten und Möbeln verwendet. Die Bestände der meisten Arten sind mittlerweile übernutzt und werden international als gefährdet eingestuft.

"Das BfN arbeitet an Lösungen für einen besseren Schutz und die nachhaltige Nutzung von Tropenhölzern aktiv mit", führt Frau Jessel aus. Unter anderem werden Systeme zur lückenlosen Rückverfolgbarkeit von Holz vom Einschlagsort bis zum Einfuhrhafen in internationaler Zusammenarbeit entwickelt und bereitgestellt. Zudem unterstützt das BfN die Durchführung von wissenschaftlichen Studien zu Größe und Dynamik der Bestände in den Ursprungsländern. Der Schutz der Palisander- und Ebenhölzer kann nur gelingen, wenn für die Erkennung des im Handel befindlichen Holzes Hilfen zur Verfügung stehen und entsprechende Trainingskurse durchgeführt werden. Solche Kurse führt das BfN sowohl für Zöllner aus Deutschland als auch aus anderen Staaten durch. In diesem Jahr wird zudem ein Kooperationsprojekt mit dem wichtigsten Holz importierenden Staat China durchgeführt.

"Zukünftig bietet der in erstmals 2014 von den Vereinten Nationen ausgerufene Tag des weltweiten Artenschutzes jedes Jahr zum 03. März Gelegenheit, das im internationalen Artenschutz Erreichte zu bilanzieren und sich neue Ziele zu setzen", fasst BfN-Präsidentin Jessel zusammen. "Aus BfN-Sicht steht 2014 ganz im Zeichen von Haien, Holz und Handel."

Hintergrund:
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (engl.: CITES) regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten und wird in der Europäischen Gemeinschaft durch die EU-Artenschutzverordnung EG-VO 338/97 umgesetzt. Ein- und Ausfuhren der meisten von dieser Verordnung erfassten Arten unterliegen einer Genehmigungspflicht. Die Aufgabe des BfN als wissenschaftliche CITES-Behörde besteht hierbei vor allem in der Prüfung der Nachhaltigkeit der Nutzung der betroffenen Arten.

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Quelle:
Pressemitteilung, 28.02.2014
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
Tel.: 0228/8491-1034, Fax: 0228/8491-1039
Internet: www.bfn.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2014