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RECHT/216: Vertragsverletzung drittes Energiepaket - EU-Kommission verklagt Deutschland (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 20.07.2018 / Klima & Energie

Vertragsverletzung drittes Energiepaket: EU-Kommission verklagt Deutschland


Keine uneingeschränkte Ermessensfreiheit bei der Bundesnetzagentur und zu wenig Entflechtung im Markt: Wegen der nicht ordnungsgemäßgen Einhaltung der Bestimmungen im dritten Energiepaket hat die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Bereits 2015 hatte die EU-Behörde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Es geht um die Elektrizitätsrichtlinie (Richtlinie 2009/72/EG) und die Erdgasrichtlinie (Richtlinie 2009/73/EG).

Aus Sicht der EU-Kommission hat Deutschland die Vorschriften über die Befugnisse und Unabhängigkeit der deutschen Regulierungsbehörde nicht vollständig eingehalten. So verfüge die Regulierungsbehörde - also die Bundesnetzagentur - nicht über uneingeschränkte Ermessensfreiheit bei der Festlegung der Netztarife und anderer Bedingungen für den Zugang zu Netzen und Regelenergiedienstleistungen, da zahlreiche Aspekte der Festlegung dieser Tarife und Bedingungen weitgehend in den Einzelverordnungen der Bundesregierung geregelt würden. Außerdem habe Deutschland mehrere Anforderungen an das Modell zur Entflechtung der unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber beziehungsweise Fernleitungsnetzbetreiber (independent transmission operator, ITO) nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt. So stünden beispielsweise die Vorschriften über die Unabhängigkeit des Personals und der Verwaltung des ITO nicht vollständig mit diesen Richtlinien im Einklang, und die Definition von vertikal integrierten Unternehmen schließe unzulässigerweise Aktivitäten außerhalb der EU aus.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft begrüßte, das die "EU-Kommission mit ihrer Klage die Stärkung der Regulierungsbehörde in Deutschland in den Blick nimmt" und forderte ein "konsequentes Unbundling", bei dem Eigentumsrechte und die Rechte kleinerer Unternehmen eine Rolle spielen sollten. [jg]



Pressemitteilung der EU-Kommission
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4487_de.htm

Reaktion Bundesverband Neue Energiewirtschaft
http://www.verbaende.com/news.php/bne-zur-Klage-der-EU-Kommission-gegen-Deutschland-wegen-unvollstaendiger-Einhaltung-des-dritten-Energiepaketes?m=123356

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Quelle:
EU-News, 20.07.2018
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. August 2018

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