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RECHT/212: Gericht der Europäischen Union - Insektenschutz steht vor wirtschaftlichen Interessen (DNR)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
Berlin, 17. Mai 2018

EuG zum Neonikotinoide-Teilverbot:
Insektenschutz steht vor wirtschaftlichen Interessen


Berlin, 17.05.2018 - Mit der heutigen Zurückweisung der Klage der Agrochemiekonzerne Bayer und Syngenta hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) die Rechtmäßigkeit des 2013 von der EU-Kommission verhängten Teilverbots für die drei Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam bestätigt.

"Die vollumfängliche Zurückweisung der Herstellerklage gegen das Teilverbot für die drei besonders insektenschädigenden Pestizide ist ein vollumfänglicher Erfolg für Mensch und Natur! Mit dem Urteil hat das EuG beispielgebend klargestellt, dass der Schutz unserer Lebensgrundlagen über wirtschaftlichen Interessen steht", kommentiert Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR).

"Besonders begrüßenswert ist, dass sich das Gericht der Europäischen Union ausdrücklich auf den Vorsorgegrundsatz bezieht und damit der Rechtsauffassung deutlich widerspricht, dass Schäden oder schwere Risiken erst eingetreten bzw. nachgewiesen werden müssen, um gesetzliche Regelungen zu erlassen oder zu ändern. Damit ist der heutige Tag nicht nur ein guter Tag für Biene und Co., sondern für ganz Europa. Das Urteil stärkt die europäische Umweltgesetzgebung, die auf dem Vorsorgeprinzip beruht", ergänzt Ilka Dege, DNR-Koordinatorin für Agrar-, Natur- und Tierschutzpolitik.

In dem Urteil sieht Kai Niebert auch eine Bestätigung für die Deutsche Bundesregierung, umgehend ein ambitioniertes Insektenschutzschutzprogramm auf den Weg zu bringen, das sich an seinem Maßnahmenkatalog messen lassen kann und nicht vor den Lobbyinteressen der Agrarindustrie zurückstecken muss. "Erst heute hat der Bayer Konzern erklärt, dass alle Beteiligten bereit sein müssten, über den Tellerrand zu schauen und der Konzern kein Problem damit hätte, sein Geschäftsmodell zu ändern. Das Urteil sollte dem Konzern allen Grund geliefert haben, gleich heute damit zu beginnen oder das grüne Mäntelchen eines ganz auf Nachhaltigkeit bedachten Unternehmens in aller Ehrlichkeit abzulegen. Denn mit Klagen wie diesen stellt der Konzern nicht nur den Willen des Gesetzgebers, sondern den von Millionen Menschen in Europa infrage, die erwarten, dass Artenvielfalt und Biodiversität gesetzlich geschützt werden - und nicht Konzerninteressen. Gut, dass das Gericht der Europäischen Union das mit Brief und Siegel bestätigt hat", so Niebert.


Der Deutsche Naturschutzring ist der Dachverband von 89 Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen, die zusammen elf Millionen Menschen erreichen. Die unter dem Dach des DNR zusammengeschlossenen Organisationen eint die Ziele, biologische Vielfalt und natürliche Ressourcen zu schützen, den Klimawandel zu bekämpfen und für eine nachhaltige und umweltgerechte Wirtschaftsweise einzutreten.


Die EuG-Pressemitteilung zum heutigen Urteil finden Sie hier:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-05/cp180068de.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung, 17.05.2018
Deutscher Naturschutzring
Dachverband der deutschen Natur-, Tier-
und Umweltschutzverbände e.V. (DNR) e.V.
Marienstr. 19-20, 10117 Berlin-Mitte
Tel.: 030/6781775-70, Fax: 030/6781775-80
E-Mail: info@dnr.de
Internet: www.dnr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2018

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