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RECHT/201: Klimakiller von Stade - Klage der Umweltverbände wurde abgewiesen (BUND NI)


BUND Landesverband Niedersachsen e.V. - Hannover, 28. September 2017

Der Klimakiller von Stade vor Gericht

Die Klage der Umweltverbände gegen das geplante Kohlekraftwerk wurde abgelehnt


Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die Klage von Umweltverbänden gegen den Bebauungsplan der Stadt Stade abgewiesen. Mit diesem Bebauungsplan soll der Firma Dow Chemical in Stade der Bau eines Kohlekraftwerkes ermöglicht werden. Umweltverbände und Bürgerinitiativen mit dem BUND Niedersachsen als Klageführer hatten im Oktober 2015 gemeinsam Klage gegen diesen Bebauungsplan eingereicht, da sie ihn für rechtswidrig halten: die Schadstoffemissionen, z. B. von Quecksilber, gefährden Menschen und Natur. Vor allem aber untergräbt das neue Kohlekraftwerk die Energiewende und die deutschen Klimaschutzziele. "Leider ist das OVG der Klage nicht gefolgt. Für die Entscheidung spielte Klimaschutz keine Rolle. Wir meinen aber weiterhin, dass es vor dem Hintergrund von Klima- und Gewässerschutz unzulässig ist, das geplante Kohlekraftwerk über den Bebauungsplan zu ermöglichen", sagt Dr. Roda Verheyen, die als Rechtsanwältin den BUND vertritt.

"Zum Schutz von Mensch und Natur hätten wir uns ein anderes Urteil gewünscht", räumt BUND-Landesvorsitzender Heiner Baumgarten ein. "Wir warten nun die schriftliche Begründung ab und entscheiden dann über eine mögliche Revision." Holger Becker, Sprecher von Greenpeace-Hamburg, ergänzt: "Nimmt Niedersachsen sein Klimagesetz ernst, darf kein weiteres Kohlekraftwerk gebaut werden. Die künftige Landesregierung muss dieses Kraftwerk verhindern. Schon heute gibt es für Norddeutschland auch für die Industrie genug saubere Energie."

BUND Kreisgruppe Stade
kontakt@bund.stade.net

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Quelle:
Presseinformation vom 28.09.2017
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Niedersachsen
Goebenstr. 3a, 30161 Hannover
Tel.: 0511/965 69-0, Fax: 0511/662 536
E-Mail: presse.nds@bund.net
Internet: www.bund-niedersachsen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2017

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