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RECHT/183: Abschaltzeiten für Windkraftanlagen - NABU-Klage gegen Kreis Soest endet mit Vergleich (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 14. Juni 2016

NABU-Klage gegen Kreis Soest endet mit Vergleich

Erhebliche Nachbesserungen bei Abschaltzeiten für Windkraftanlagen in der Heddinghäuser Haar vereinbart


Düsseldorf/Soest - Mit einem gerichtlichen Vergleich wurde das Klageverfahren des NABU NRW gegen sechs Windkraftanlagen auf der Heddinghäuser Haar im Kreis Soest jetzt beendet. Die Anlagen wurden von der Heddinghäuser Bürgerwind geplant und können jetzt gebaut werden. Kern der gerichtlich moderierten Einigung im Hauptverfahren sind die erheblichen Nachbesserungen bei den Abschaltzeiten.

Folgende wesentliche Punkte der Verständigung zwischen dem Naturschutz und den Anlagenbetreibern wurden für die gesamte Laufzeit der Windkraftanlagen getroffen:

Zum Schutz des Wachtelkönigs werden die Anlagen vom 01.05.-30.06. jeweils eine Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang bei Windgeschwindigkeit ⁢ 5 m/s in 10 m Höhe (entspricht etwa 7,5 m/s in Nabenhöhe) abgeschaltet.

Zum Schutz der bedeutenden Schlafplatzgemeinschaften des Rotmilans auch nach der Brutzeit werden die Anlagen vom 01.08.-30.09. von Sonnenaufgang bis drei Stunden danach und fünf Stunden vor Sonnenuntergang bis Sonnenuntergang abgeschaltet. Die im Genehmigungsbescheid vorgesehene Ernteabschaltung bleibt davon unberührt.

Für Fledermäuse ist eine Abschaltung vom 01.04.-31.05. und 01.08.-31.10. zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang bei 6 m/s (in Gondelhöhe), einer Temperatur über 10 Grad und keinem Niederschlag vereinbart.

Die Heddinghäuser Bürgerwind plant die Errichtung von 6 WEA mit einer Leistung von je 2MW. Die Anlagen haben einen Rotordurchmesser von 100m und eine Narbenhöhe von ebenfalls 100m (Gesamthöhe 150m). Die Heddinghäuser Bürgerwind besteht ausschließlich aus Landwirten und Grundstückseigentümern, die Flächen in der Windvorrangzone haben und in den angrenzenden Ortschaften wohnen. Die Grundstücke innerhalb der Windzone sind vertraglich gesichert und werden am Ertrag beteiligt. Das Projekt ist als Bürgerwindpark geplant, eine Beteiligung der Rüthener Bürger ist vorgesehen. Der Windpark soll, nach aktuellem Stand, bis März 2017 in Betrieb gehen.

Ende 2014 hatte der Kreis Soest die Planung des Windparks Heddinghäuser Haar am Rande des EU-Vogelschutzgebietes Hellwegbörde genehmigt. Der NABU hatte zusammen mit der ABU bereits im Verlauf des Genehmigungsverfahrens auf die massiven artenschutzrechtlichen Probleme aufmerksam gemacht und reichte daher Klage ein. Während andere Vorhabenträger sich weigern, dem Arten- und Naturschutzrecht den gebührenden Respekt zu erweisen, zeigte sich die Heddinghäuser Bürgerwind GmbH gegenüber den Argumenten des NABU aufgeschlossen. Sie war zudem bereit, Ertragseinbußen hinzunehmen, sofern dies zum Schutz gefährdeter Vogel- und Fledermausarten erforderlich ist. Die konstruktive Haltung ermöglichte es, zu einem für beide Seiten akzeptablen Interessenausgleich zu gelangen.



weitere Informationen:

NABU Nordrhein-Westfalen
www.nabu-nrw.de

Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz
im Kreis Soest e.V. (ABU)
www.abu-naturschutz.de

Heddinghäuser Bürgerwind
www.heddinghaeuser.buergerwind@web.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 39/2016, 14.06.2016
NABU Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 7-9, 40219 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
E-Mail: Presse@NABU-nrw.de
Internet: www.nabu-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2016

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