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RECHT/165: EU - Gerichtsstreit um EDC-Klassifizierung bei Phthalaten (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Mittwoch, 01. April 2015 / Chemie & Nanotechnologie

Gerichtsstreit um EDC-Klassifizierung bei Phthalaten


Ist der Plastikweichmacher DEHP hormonell wirksam für die Umwelt? Ja, sagt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Nein, sagt der tschechische Phthalatproduzent Deza. Deshalb zog das Unternehmen jetzt vors europäische Gericht.

Deza fechtet die Behauptung von ECHA an, dass das Phthalat DEHP auf die Liste der endokrinen Disruptoren (EDC) innerhalb der EU-Chemikalienregulierung REACH gehöre. ECHAs Ausschuss der Mitgliedstaaten hatte im Dezember 2014 eine Gruppe von Phtalaten - darunter DEHP - als hormonell wirksam für die Umwelt eingestuft.

DEHP ist bereits als fortpflanzungsgefährdender Stoff gelistet. Die Industrie befürchtet weitere Einschränkungen in seinem Gebrauch durch die EDC-Klassifizierung, zum Beispiel in der Herstellung von PVC für Schuhe oder Fußböden.

Die EU-Kommission ist stark im Verzug, verbindliche Kriterien für EDC festzulegen. Auch zu der Entscheidung von ECHA hat sie noch nicht Stellung genommen. Dies hat die tschechische Firma vor Gericht bemängelt. [es]


Informationen zum Gerichtsfall
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=en&jur=C,T,F&num=T-115/15&td=ALL

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Quelle:
EU-News, 01.04.2015
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. April 2015

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