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RECHT/164: Künftig bessere Informationen auf dem Etikett (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Mittwoch, 10. Dezember 2014 / Verbraucherschutz

Künftig bessere Informationen auf dem Etikett



Eine Zutatenliste oder das Mindesthaltbarkeitsdatum auf Verpackungen sind schon lange obligatorisch. Ab dem 13. Dezember gelten neue Pflichtangaben, die die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) der EU vorschreibt.

Damit Verbraucherinnen und Verbraucher keine Lupe mehr zum Entziffern brauchen, müssen die Pflichtangaben mindestens in 1,2 Millimeter großer Schrift gedruckt werden - bei kleinen Verpackungen muss die Schriftgröße mindestens 0,9 Millimeter betragen. Allergien oder Unverträglichkeiten auslösende Stoffe müssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden. Auch bei unverpackten Waren müssen Allergene deklariert werden.

Mogelpackungen haben es mit der neuen Verordnung schwerer. So muss bei Lebensmittelimitaten der Ersatzstoff prominent genannt werden. Hersteller müssen auch kenntlich machen, wenn sie Produkte aus zusammengesetzten Fleisch- oder Fischstücken verkaufen. Das Einfrierdatum muss ebenso aufgeführt sein wie Nanobestandteile in einem Produkt.

Ab Dezember 2016 ist dann zusätzlich die Nährwertkennzeichnung verpflichtend. Einen Überblick über die Neuerungen gibt eine Broschüre des Bundesernährungsministeriums. [mbu]


EU-Verordnung zur Lebensmittelinformation
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32011R1169

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur LMIV
http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Kennzeichnung/kennzeichnung_node.html

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Quelle:
EU-News, 10.12.2014
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Dezember 2014