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RECHT/154: Kohlekraftwerk Datteln 4 - Oberverwaltungsgericht entscheidet am 12.06. über Klage (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 6. Juni 2012

Kohlekraftwerk Datteln

Nächste Runde im Kraftwerksstreit - Oberverwaltungsgericht entscheidet über BUND-Klage gegen immissionsschutzrechtliche Grundsatzgenehmigung



Düsseldorf, 06.06.2012 - Im gerichtlichen Streit um den Bau des E.On-Steinkohlekraftwerks Datteln 4 steht eine weitere Entscheidung bevor. Am Dienstag, 12. Juni 2012, verhandelt der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster die Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land Nordrhein-Westfalen betreffend den immissionsschutzrechtlichen "Vorbescheid". Dieser stellt die Grundsatzgenehmigung des Kraftwerks Datteln 4 dar. Mit der Erteilung des Vorbescheides erfolgte die allen weiteren Teilgenehmigungen zugrunde liegende positive Gesamtbeurteilung des Vorhabens. Eine Entscheidung über die vom BUND ebenfalls beklagten Teilgenehmigungen erfolgt noch nicht.

Der BUND ist darauf vorbereitet, dass im Mittelpunkt der Verhandlung insbesondere die Fragen der Rechtswidrigkeit des Bescheides aufgrund der dem Kraftwerksvorhaben entgegenstehenden Vorgaben des Planungsrechts und des europäischen Habitatschutzrechts stehen werden. Nachdem der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts den für das Kraftwerk aufgestellten Bebauungsplan aufgrund erheblicher Rechtsfehler und Mängeln bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens für unwirksam erklärt hatte, fehlt dem Vorbescheid die zentrale Grundlage. Ferner wurde der Vorbescheid ohne eine FFH-Verträglichkeitsprüfung betreffend die Auswirkungen eines Kraftwerksbetriebes auf die umliegenden europäischen Naturschutzgebiete erlassen. In seinen Entscheidungen zum Trianel-Kohlekraft in Lünen hatte der 8. Senat des OVG die zwingende Erforderlichkeit einer ordnungsgemäßen FFH-Verträglichkeitsprüfung hervorgehoben und der dortigen Klage des BUND stattgegeben.

Setzt sich der BUND mit seiner Rechtsauffassung durch, wäre das ein weiterer wichtiger Baustein zur Rückabwicklung aller Kraftwerksgenehmigungen.

Vor dem Hintergrund der laufenden Koalitionsverhandlungen äußerte der BUND die Erwartung, "dass die Politik endlich die Aufhebung anerkannt rechtswidriger Genehmigungen veranlasst und die betroffenen Anwohner und Natur- und Umweltschutzverbände nicht in jahrelangen Prozessen gegen den Großkonzern E.on und die Genehmigungsbehörden alleine lässt."

Aktenzeichen: OVG NRW, 8 D 38/08.AK

12.06.2012; Oberverwaltungsgericht Münster; Hauptgebäude, Sitzungssaal I ; Uhrzeit: 10.00 Uhr

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Quelle:
Presseinformation, 6. Juni 2012
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2012