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MELDUNG/285: Ausbau der Offshore-Windenergie geht weiter mit neuen gesetzlichen Vorgaben (BSH)


Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Hamburg, 22. April 2015

Ausbau der Offshore-Windenergie geht weiter - BSH berücksichtigt neue gesetzliche Vorgaben


Hamburg, 23.04.2015 Im Rahmen der teilweise divergierenden Berichte über Genehmigungsverfahren für Offshore-Windparks in der Nordsee in den küstenfernen Zonen 3, 4 und 5 des Offshore-Netzentwicklungsplans der Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) klar: Der Ausbau der Offshore Windenergie geht weiter.

Für genehmigte Windparks gilt:
Das BSH zieht für genehmigte Windparks in diesen Zonen keine Genehmigungen zurück und hat auch keine Genehmigungen zurückgezogen.

Für eingereichte Anträge gilt:
Das BSH bearbeitet vorerst in diesen küstenfernen Gebieten die Genehmigungsverfahren für Offshore-Windparks nicht weiter, da die BNetzA für diese Meeresgebiete in den nächsten zehn Jahren keine Netzanbindung vorsieht.

Hintergrund:

Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Offshore-Windenergie geändert (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG - vom 07. Juli 2005, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juli 2014). Das neue Energiewirtschaftsgesetz setzt für die Offshore-Windenergie Kapazitätsgrenzen ("Offshore-Deckel") in Höhe von 6.500 MW bis 2020 und 15.000 MW bis 2030.

Angesichts dieser reduzierten Ausbaupfade geht die BNetzA nicht davon aus, dass in den Zonen 3, 4 und 5 in den nächsten zehn Jahren Konverter und Stromleitungen im Offshore-Netzentwicklungsplan festgestellt werden können. Da somit Strom nicht abtransportiert werden kann, entfällt für das BSH derzeit der Zweck für die Genehmigung des Baus von Windparks in diesen Gebieten.

Mit dem Offshore-Netzentwicklungsplan gibt die BNetzA vor, in welcher zeitlichen Abfolge die Konverter und die Stromanbindungen der Windparkcluster errichtet werden sollen. Kriterium ist dabei insbesondere die Küstenentfernung.

Im Übrigen können die Ausbauziele der Bundesregierung durch die bereits genehmigten Offshore-Windparks sowie die Potenziale in den küstennahen Zonen 1 und 2 in der ausschließlichen Wirtschaftszone sowie im Küstenmeer bis 2030 im Wesentlichen abgedeckt werden.

Das BSH ist Partner für Seeschifffahrt, Umweltschutz und Meeresnutzung, der Seeschifffahrt und maritime Wirtschaft unterstützt, Sicherheit und Umweltschutz stärkt, nachhaltige Meeresnutzung fördert, Kontinuität von Messungen gewährleistet und über den Zustand von Nord- und Ostsee kompetent Auskunft gibt.
Das BSH mit Dienstsitz in Hamburg und Rostock ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.


Herzliche Einladung zum Tag der offenen Tür im BSH:
- Hamburg, Samstag 04.07.2015
- Rostock, Samstag 12.09.2015

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Quelle:
Pressemitteilung, 22.04.2015
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg
Tel.: 040/31 90-10 10, Fax: 040/31 90-50 00
Internet: www.bsh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2015

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