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MELDUNG/264: Bundesverwaltungsgericht lässt Kühlwassernutzung für Kraftwerk Moorburg vorläufig zu (BUND HH)


BUND-Landesverband Hamburg e. V. - 17. September 2014

Bundesverwaltungsgericht lässt Kühlwassernutzung für das Kohlekraftwerk Moorburg vorläufig zu

BUND Hamburg hofft auf Revisionsverfahren



Der BUND Hamburg zeigt sich über die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Kühlwasserentnahme für das Kraftwerk Moorburg enttäuscht. Der siebte Senat folgte nicht dem Eilantrag des Umweltverbandes und lässt damit die Kühlwassernutzung aus der Elbe bis zur Entscheidung im anhängigen Revisionsverfahren zunächst zu.

Vorausgegangen war bereits Anfang letzten Jahres ein für den Gewässerschutz in ganz Deutschland richtungsweisendes Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgericht (Az.: 5 E 11/08). Das Gericht untersagte dem Unternehmen Vattenfall die Entnahme von Kühlwasser für die so genannte Durchlaufkühlung und hob damit die Wasserrechtliche Erlaubnis der Stadt Hamburg in einem entscheidenden Punkt auf.

Da Vattenfall und die Stadt Hamburg gegen dieses Urteil Revision eingelegt haben, ist das Urteil formal noch nicht rechtskräftig. Nach Recherchen des BUND nutzte das Unternehmen trotz der eindeutigen OVG-Entscheidung diesen Spielraum und hat bereits für den Probebetrieb Elbwasser in erheblichem Umfang entnommen. In Kürze ist zu erwarten, dass das Kraftwerk in den Regelbetrieb überführt wird und damit die Kühlwasserentnahme nochmals deutlich ansteigt.

Die vom BUND erhoffte Entscheidung des Gerichts hätte Vattenfall nicht daran gehindert, das Kohlekraftwerk grundsätzlich in Betrieb zu nehmen. An Stelle der geplanten Durchlaufkühlung müsste das Unternehmen lediglich den ohnehin bereits fertiggestellten Hybridkühlturm nutzen, der die Belastung der Süderelbe um ein Vielfaches verringern würde.

Das Revisionsverfahren muss nun klären, ob das Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgerichts (OVG) abschließend Bestand hat. Anders als bei der zeitlich befristeten Güterabwägung im Eilverfahren geht es dabei um die Schädigung der Tideelbe über die gesamte Betriebslaufzeit des Kraftwerkes (40-50 Jahre) und damit um die dauerhafte Missachtung der Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner heutigen Presseerklärung den Ausgang des Revisionsverfahren bewusst als "offen" bezeichnet und auf die Klärung entscheidender wasserrechtlicher Fragen durch den Europäischen Gerichtshof im Verfahren zur Vertiefung des Flusses Weser verwiesen.

"Die umfangreiche Kühlwasserentnahme für das Kohlekraftwerk Moorburg ist eine erhebliche Beeinträchtigung für die ohnehin stark belastete Tideelbe im Hamburger Bereich. Wir hoffen trotz der heutigen Entscheidung, dass das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des OVG Hamburg im Revisionsverfahren bestätigt und ein klares Signal für den Gewässerschutz setzt", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

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Quelle:
Presseinformation, 17.09.2014
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND-Landesverband Hamburg
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Tel.: 040/600 387-0, Fax: 040/600 387-20
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. September 2014