Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → INDUSTRIE

MELDUNG/210: Kraftwerk Moorburg - Vattenfall beantragt Revision (BUND HH)


BUND-Landesverband Hamburg e. V. - 19. Februar 2013

Kraftwerk Moorburg: Vattenfall stellt sich weiterhin gegen Gewässerschutz

Energiekonzern greift OVG-Urteil an / Gewinnoptimierung allein auf Kosten der Umwelt / EU-Beschwerdeverfahren droht



Mit Enttäuschung hat der BUND Hamburg den gestern übermittelten Revisionsantrag des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall zur Kenntnis genommen. Ende Januar hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg nach einem fünfjährigen Verfahren entschieden, dass die Entnahme von Kühlwasser aus der Elbe für das Kohlekraftwerk Moorburg nicht mit den Vorgaben des europäischen Wasserrechts vereinbar ist. Das Gericht hatte die auch bundesweit beachtete Entscheidung Anfang März umfangreich auf über 100 Seiten begründet. Das Kraftwerk kann trotz dieses Urteils mit Hilfe eines bereits weitgehend fertiggestellten Hybridkühlturms betrieben werden.

"Das Vorgehen Vattenfalls offenbart einmal mehr, dass das schwedische Unternehmen sich herzlich wenig um den Umweltschutz schert. Das Kraftwerk könnte mit vergleichsweise geringen Einbußen im Stromverkauf betrieben werden, dafür aber einen weitgehenden Schutz der Elbe gewährleisten. Trotzdem geht Vattenfall in die nächste Runde, um den Gewinn auf Kosten der Elbe zu maximieren", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Der BUND Hamburg verweist in diesem Zusammenhang auf die noch anhängige Beschwerde gegen den Kraftwerksbetrieb vor der Europäischen Kommission (Az: CHAP(2010)3087). Der BUND Hamburg hatte die Beschwerde angestrengt, da nach Auffassung des Umweltverbands mit dem bislang genehmigten Kraftwerksbetrieb und der als Schadensbegrenzungsmaßnahme genehmigten Fischtreppe Geesthacht europäische Gesetzesnormen verletzt werden. Die Kommission hatte die Auffassung des BUND bereits vorläufig bestätigt. Hätte Vattenfall das OVG Urteil nicht angegriffen, wäre dieses Verfahren eingestellt worden. "Jetzt droht nicht nur ein jahrelanger nationaler Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht, sondern möglicherweise auch ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland", so der BUND Hamburg.

*

Quelle:
Presseinformation Nr. 11, 19.02.2013
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND-Landesverband Hamburg
Lange Reihe 29, 20099 Hamburg
Tel.: 040/600 387-0, Fax: 040/600 387-20
E-Mail: bund.hamburg@bund.net
Internet: www.bund.net/hamburg


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2013