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MELDUNG/144: Urteil zu Kohlekraftwerk - Niederlage für Umwelt und Bevölkerung (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 27. Juli 2011

Urteil zu Kohlekraftwerk: Niederlage für Umwelt und Bevölkerung

BUND kündigt Prüfung der Revision an


Stuttgart/Mannheim. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg (BUND) reagierte mit Enttäuschung auf das Urteil des Verwaltungsðgerichtshofs Mannheim (VGH) zum geplanten Kohlekraftwerk der Grosskraftwerk Mannheim AG. BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß erklärte: "Dies ist eine Niederlage für die Umwelt und Bevölkerung im ganzen Land. Wir konnten in der Verhandlung zeigen, dass viele Beeinträchtigungen der Umgebung im Genehmigungsverfahren nicht genügend berücksichtigt wurden."

Der BUND geht davon aus, dass erhebliche rechtliche Unsicherheiten dazu geführt haben, dass der Verwaltungsgerichtshof eine Revision ausdrücklich zugelassen hat. Frieß weiter: "Auch nach Bekanntgabe des Urteils bleibt für uns nicht nachvollziehbar, warum eine isolierte Betrachtung des Neubaus für die Genehmigung juristisch Bestand haben kann. Hier scheint der VGH bewusst eine Klärung der sehr grundsätzlichen Bedenken zu eröffnen. In der mündlichen Verhandlung wurde bestätigt, dass im Falle einer Gesamtbetrachtung mit Grenzwertüberschreitungen in der Mannheimer Umweltzone zu rechnen ist."

Der Umweltverband kündigte eine umfassende Prüfung der ausstehenden schriftlichen Urteilsbegründung an. Eine Revision wird ernsthaft in Erwägung gezogen.

Weitere Informationen:
www.bund-bawue.de/gkm9
www.bund.net/klimaschutz


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Quelle:
Presseinformation, 27. Juli 2011
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
70178 Stuttgart. Paulinenstraße 47
Tel.: 07 11/62 03 06-0, Fax: 07 11/62 03 06-77
E-Mail: presse.bawue@bund.net
Internet: www.bund.net/bawue


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juli 2011