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KATASTROPHEN/053: Was passiert bei einem Unfall im Kernkraftwerk? (idw/BfS)


Bundesamt für Strahlenschutz - 12.12.2019

Was passiert bei einem Unfall im Kernkraftwerk?

BfS informiert mit neuer Animation über nuklearen Notfallschutz


Was ist, wenn in einem nahegelegenen Kernkraftwerk ein Unfall passiert? Nach einem Fernsehbericht über den Reaktorunfall in Fukushima ist das Mädchen Anna verunsichert. Doch ihr Vater ist Feuerwehrmann und weiß, was im Falle eines Unfalls passiert und wie gehandelt wird. Die Maßnahmen im Katastrophenschutz greifen ineinander, die Behörden auf Bundes- und Landesebene sowie die Einsatzkräfte vor Ort sind vorbereitet. Mit einem neuen Animationsfilm stellt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Abläufe im nuklearen Notfallschutz anschaulich dar.

In dem Film kommt es in dem fiktiven Kernkraftwerk Langenheim zu einem schwerwiegenden Unfall. Große Mengen radioaktiver Stoffe werden aus dem Kraftwerk freigesetzt und vom Wind in der Umwelt verteilt. Da die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet ist, lösen die Behörden Katastrophenalarm aus. Feuerwehr, Polizei und Rettungskräfte werden alarmiert, die Bevölkerung wird aufgerufen, Radio- und Fernsehgeräte eingeschaltet zu lassen. Das Bundesumweltministerium aktiviert das Radiologische Lagezentrum des Bundes, in dem auch das BfS eine zentrale Rolle einnimmt.

"Um die Bürgerinnen und Bürger bei Notfällen zu schützen, müssen wir dauerhaft vorbereitet sein", erläutert BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini. "Der Atomausstieg ist zwar beschlossene Sache, aber Strahlung macht nicht an Grenzen halt. Das haben die Reaktorunfälle von Tschernobyl und Fukushima gezeigt. Gemeinsame Planung aller Akteure ist also auch weiterhin von entscheidender Bedeutung, um im Notfall wirkungsvoll handeln zu können. Innerhalb dieses Netz¬werks ist das Bundesamt für Strahlenschutz dafür zuständig, die Radioaktivität zu messen und mit den Messungen anderer Behörden zentral in einem Lagebild darzustellen und zu bewerten. Auf dieser Basis können die Bundesregierung und die Behörden vor Ort entscheiden, welche konkreten Schutzmaßnahmen notwendig sind", so Paulini weiter.

In dem Animationsfilm verschlechtert sich die Situation im Kernkraftwerk und der Wind verbreitet radioaktive Stoffe in der Luft. Auf Basis des Lagebilds, das das BfS erstellt hat, ordnet der Katastrophenschutzstab Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung an: Die Menschen in dem betroffenen Gebiet werden aufgefordert, die vorsorglich verteilten Jodtabletten einzunehmen, in einigen Gebieten werden die Menschen in Sicherheit gebracht. Auch nachdem der Unfall vorbei ist und keine Radioaktivität mehr freigesetzt wird, müssen frische Lebensmittel wie Milch und Blattgemüse auf radioaktive Belastung überprüft und gegebenenfalls entsorgt werden.

Der Film erklärt den Ablauf eines Unfalls und die Maßnahmen, die die Behörden daraufhin ergreifen, in Form einer ansprechenden Zeichentrickanimation und in leicht verständlicher Sprache. Der Animationsfilm ist ab sofort in der Mediathek auf der BfS-Internetseite und im Youtube-Kanal des BfS zu sehen:
www.bfs.de/notfallschutz-film, www.youtube.com/bfsbund.

Weitere Informationen zum Thema nuklearer Notfallschutz finden Sie unter
www.bfs.de/notfallschutz.

Bundesamt für Strahlenschutz:
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert die Bevölke-rung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des Strahlenschutzes. Die über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewerten Strahlenrisiken, überwa¬chen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen Notfall¬schutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen Fachleuten vernetzt.
Weitere Informationen unter www.bfs.de.

Die gesamte Pressemitteilung erhalten Sie unter:
http://idw-online.de/de/news728934
Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution879

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Bundesamt für Strahlenschutz - 12.12.2019
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Dezember 2019

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